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Vater Staat zahlt alles

INFORUM: Ausgabe 1/2004

Vater Staat zahlt alles

von Elke Bartz

Es ist Sommer, ein wunderschöner milder Abend. Die Biergärten sind überfüllt von Menschen, die den Tagesabschluss genießen wollen. Unter ihnen befinden sich auch Jana und Lars Brückner (Namen geändert). Die beiden unterscheiden sich von den anderen Gästen dadurch, dass sie körperbehindert sind. Jana benutzt zur Fortbewegung einen Elektrorollstuhl, Lars einen Selbstfahrer. Da Lars berufstätig ist und am anderen Morgen früh raus muss, wollen sie nicht zu spät nach Hause. Lars hat sein Handbike (eine Art handbetriebenes Fahrrad, das vor den Rollstuhl gespannt wird, Anm. der Redaktion) am Rand des Biergartens geparkt. Als er es holt und vor seinen Rollstuhl montiert, hört er wie ein Gast zu seiner weiblichen Begleitung sagt: „Vater Staat bezahlt aber auch alles." Er ist im ersten Moment so schockiert, dass ihm keine passende Entgegnung einfällt und er wortlos den Heimweg antritt.

Lars Brückner empfindet Entsetzen, aber auch Wut über die unqualifizierte Äußerung des Biergartenbesuchers. Zum einen kann er nicht nachvollziehen, dass ihm ein Nichtbehinderter ein Hilfsmittel missgönnt. Zum anderen ist er wütend, denn er musste das Handbike aus eigenem Geldbeutel finanzieren. Weder die Krankenkasse und erst recht nicht „Vater Staat" haben auch nur einen einzigen Cent dazugetan. Dabei dient das Bike durchaus nicht nur der Fortbewegung und dem Spaß, sondern stärkt die Muskulatur und unterstützt die Funktionsfähigkeit der Organe. Es ist also ein auch ein therapeutisches Hilfsmittel, das seine Gesundheit und seine Arbeitsfähigkeit erhalten hilft.

„Wegen meiner Behinderung kann ich kein normales Fahrrad benutzen", meint Lars Brückner. „Ich bin zwangsläufig auf das Handbike angewiesen. Das kostet aber rund doppelt bis dreimal so viel wie ein gutes Fahrrad. Bei meiner Krankenkasse habe ich die Erstattung des Differenzbetrages zwischen Rad und Bike als behinderungsbedingten Mehraufwand beantragt. Das wurde jedoch abgelehnt, und ich musste die rund 2500 Euro für das Bike selbst bezahlen. Wenn man dann auch noch mit solchen Aussagen konfrontiert wird, überkommt einen schlichtweg die Übelkeit".

Der Biergartenbesucher hat ausgesprochen, was vermutlich viele Bürgerinnen und Bürger denken, sich nur nicht getrauen in Anwesenheit behinderter Menschen laut auszusprechen: „Den Behinderten geht es doch gut, für die tut der Staat alles". Und nicht wenige hängen den Zusatz dran: „… und wir müssen das bezahlen".

Meinungen, Vorurteile und Klischees sind die eine, die Realität häufig die andere Seite der Medaille. Doch wie leben Menschen mit Behinderungen tatsächlich im Jahr 2004, dem Nachfolgejahr des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen in Deutschland und wie ist es dahin gekommen?

Bessere Bedingungen in den vergangenen Jahrzehnten

Die Lebensbedingungen sind unleugbar besser geworden als sie noch vor wenigen Jahrzehnten waren. Mit Ende des Dritten Reiches, seiner menschenverachtenden „Rassehygiene" und der daraus folgenden Vernichtung von als lebensunwert deklarierten Lebens, verbesserte sich die Lebenssituation behinderter Menschen. Aus Schuldgefühlen heraus und mit der Meinung, Behinderte fühlen sich unter Behinderten am Wohlsten, wurden große Sondereinrichtungen geschaffen. Damit wollte man behinderten Menschen die Konfrontation mit der nicht behinderten Gesellschaft (oder umgekehrt?) „ersparen", sie angeblich ihre „Defizite" nicht spüren lassen. Die behinderten Menschen hatten dem zu diesem Zeitpunkt nichts entgegenzusetzen. Der Euthanasie knapp entronnen, nie nach ihren Meinungen gefragt, hatten sie kein Selbstbewusstsein entwickeln können und nicht gelernt, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Träume zu formulieren, geschweige denn durchzusetzen.

Das änderte sich erst ab den 70er und 80er Jahren. Behinderte Menschen entwickelten langsam ein normales Selbstwertgefühl mit der Folge, dass sie begannen, sich gegen die ihnen aufgezwungenen institutionellen Strukturen, gegen Diskriminierungen und Ausgrenzungen aufzulehnen. Mit der typischen „Krüppelkarriere", die sich vom Sonderkindergarten und der Sonderschule, über die Ausbildung in Berufsbildungswerken mit angeschlossenem Internat erstreckte und viel zu oft in der Werkstätte nebst Wohnheim endete, wollten sich immer weniger behinderte Menschen abfinden.

Glücklich, wer auf personelle Hilfen angewiesen war und auf ein festes Familiengefüge zurückgreifen konnte, in dem notwendige Hilfen wie die Pflege wie selbstverständlich übernommen wurden. Dass die gegenseitige Abhängigkeit oft zu großen Konflikten und Überforderung der nichtbehinderten Familienangehörigen führte und zur Unterdrückung von Wünschen und Bedürfnissen seitens der behinderten Menschen führte, war bekannt. Doch als Alternative stand, mangels ambulanter Strukturen, nur die Drohung Heim im Raum.

Selbst wer zur Körperpflege etc. nicht auf (umfangreiche) Hilfen angewiesen war, konnte nicht so ohne weiteres am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Barrierefreiheit war ein Fremdwort, zugängliche Geschäfte, Arztpraxen, Ausbildungsstätten und Arbeitsplätze sowie öffentliche Verkehrsmittel die große Ausnahme.

Selbstbestimmung statt Fürsorge

1981 war das UNO-Jahr der Behinderten, wobei der Titel falsch gewählt war. Richtiger wäre gewesen es als Jahr der Behinderer zu bezeichnen, denn Nichtbehinderte feierten sich und ihre „Wohltaten". Menschen mit Behinderungen dienten bestenfalls als Staffage. Allerdings machten die Behinderer die Rechnung ohne die behinderten „Wirte". Die „Krüppelbewegung" wuchs, Selbsthilfeverbände gründeten sich. Sie lernten ihre früheren Bitten in Forderungen zu wandeln. Selbstbestimmung statt Fürsorge, Teilhabe statt Aussonderung waren und sind bis heute die Maximen.

Auf Druck der behinderten Menschen wurden über Jahrzehnte hinweg gesetzliche Regelungen eingeführt, die von Nichtbehinderten häufig als Vergünstigungen bezeichnet werden, die jedoch tatsächlich lediglich als Nachteilsausgleiche dienen und ein Stück Chancengleichheit gewähren sollen.

Dazu gehören zum Beispiel höhere Steuerfreibeträge, da der Gesetzgeber erkannt hat, dass behinderte Menschen höhere Lebenshaltungskosten haben. Die Rundfunkgebührenbefreiung sollte als kleiner Ausgleich dazu dienen, dass die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – wie zum Beispiel Kino- und Theaterbesuche – mangels barrierefreier Veranstaltungsorte nur sehr eingeschränkt möglich war. Ermäßigte Telfongebühren gab es, weil viele behinderte Menschen (ebenfalls mangels Barrierefreiheit) gezwungen sind, etliche zwischenmenschliche Kontakte durch Telefonate herzustellen. (Zentrale) Behindertenparkplätze wurden geschaffen, da viele Menschen mit Gehbehinderungen weitaus größere Mühen beim Zurücklegen von Entfernungen haben als Nichtbehinderte. KFZ-Steuerbefreiungen sollen die Fahrzeughaltung finanziell erleichtern, denn öffentliche Verkehrsmittel können nur völlig unzureichend und in vielen Gegenden gar nicht genutzt werden.

Zuschüsse zur Einrichtung eines Arbeitsplatzes (in der Regel an die Arbeitgeber) ermöglichen häufig erst, dass diese bereit sind, einen behinderten Mitarbeiter einzustellen. Und nur wenn der Arbeitsplatz auf die individuellen Bedürfnisse angepasst ist, kann der behinderte Arbeitnehmer die bestmögliche Arbeitsleistung erbringen.

Auf permanenten Druck behinderter Menschen und durch ständige Öffentlichkeitsarbeit ist es im Laufe der Jahrzehnte gelungen, etliche Bordsteine abzusenken, barrierefreie Toiletten zu installieren, Hotels zu bewegen, für Rollstuhlbenutzer geeignete Zimmer bereitzustellen, öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei zu gestalten usw.

Was in wenigen Sätzen und durchaus nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebend, zusammengefasst wurde, ist das Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe um Chancengleichheit.

Neue Gesetze in den vergangenen zehn Jahren

Als 1994 der Zusatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in das Grundgesetz aufgenommen wurde, haben viele behinderte Menschen gehofft, am Ziel das Gleichstellung lautet, angekommen zu sein. Groß war die Enttäuschung, als sie feststellten, wie wenig dieser Satz im Alltagsleben tatsächlich bewirkt. Also wurde weiter gekämpft.

Am 1. April 1995 startete die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen. Auf Pflege angewiesene Menschen erhofften sich mit ihr Hilfeleistungen einkaufen zu können und unabhängig von der einkommens- und vermögensabhängigen Sozialhilfe zu werden. Die Pflegeversicherung stellte sich in vielen Bereichen als kontraproduktiv dar. Als „Teilkaskoversicherung" konzipiert, lässt sich mit ihr auch nur ein Teil der notwendigen Hilfen bezahlen. Der restliche Hilfebedarf muss weiterhin ehrenamtlich organisiert werden, oder, wenn das eigene Einkommen nicht reicht, über den Sozialhilfeträger finanziert werden. Genauso schlimm war, dass mit Einführung der Pflegeversicherung Behinderung wieder unter medizinisch defizitären Gesichtspunkten betrachtet wurde. Die sozialen Aspekte gingen völlig verloren.

Mit dem SGB IX, dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe, das am 1. Juli 2001 in Kraft trat, war die Hoffnung auf ein Leistungsgesetz, das behinderungsbedingte Nachteile ausgleicht, verknüpft. Auch diese Hoffnungen wurden enttäuscht, denn das SGB IX stellt kein Leistungsgesetz dar, sondern ist – vereinfacht ausgedrückt – ein „Dachgesetz", das lediglich Auswirkungen auf die anderen Sozialgesetzbücher und das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) hat. Dennoch kann es, richtig angewandt, die Lebensbedingungen behinderter Menschen verbessern helfen. Die Selbstbestimmung und Wahlfreiheit wird verstärkt, der Weg zu Leistungen vereinfacht und beschleunigt. Erstmals werden die Belange behinderter Frauen, die in vielen Bereichen sowohl als Frauen wie auch als Behinderte doppelt benachteiligt sind, berücksichtigt.

Dem SGB IX folgte am 1. Mai 2002 das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG). Es zeigte sich schnell, wie eng die Grenzen dieses Gesetzes sind. Das BGG kann ausschließlich im Bereich des Bundesrechtes regeln. Dennoch war es wichtig, ein möglichst „gutes" Bundesgleichstellungsgesetz zu bekommen, da sich an ihm die Landesgleichstellungsgesetze orientieren (werden). Die meisten wichtigen Bereiche, in denen sich das Leben abspielt, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Dazu zählen Bauordnungen, der öffentliche Personennahverkehr und das Bildungsrecht. Doch bisher hat noch längst nicht jedes Bundesland Landesgleichstellungsgesetze für behinderte Menschen konzipiert.

Die Ergänzung im Grundgesetz, das SGB IX, das Bundesgleichstellungsgesetz, schon vorhandene und geplante Landesgleichstellungsgesetze, ergänzt durch Steuererleichterungen, Verbesserungen im Strafrecht bei Delikten gegenüber behinderten Menschen usw. haben die Lebenssituationen behinderter Menschen zweifelsohne verbessert. Doch stellt sich die Frage:

Sind die Ziele von Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Teilhabe erreicht?

Nein!

Der Kampf muss weitergehen

Zwar war das Jahr 2003 das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB), bei dem diese Akteure und nicht mehr Staffage waren. Zwar wurden unzählige Veranstaltungen von und mit behinderten Menschen durchgeführt. Zwar wurden schöne Reden über Selbstbestimmung und Gleichstellung geschwungen. Doch der Lebensalltag behinderter Menschen im Jahre 2004 in Deutschland sieht anders aus.

Noch immer ist Barrierefreiheit eher die Ausnahme als die Regel. Noch immer kann nur ein Bruchteil der öffentlichen Verkehrsmittel ungehindert benutzt werden. Noch immer ist Verreisen nur mit umfangreichen Vorausplanungen möglich, da barrierefreie Unterkünfte nach wie vor in viel zu geringem Umfang vorhanden sind. Noch immer können behinderte, auf einen Rollstuhl angewiesene Menschen ihre Verwandten und Freunde kaum besuchen, weil barrierefreies Bauen im privaten Wohnungsbau nicht vorgeschrieben werden kann.

Noch immer müssen Eltern vielerorts darum kämpfen, dass ihre behinderten Kinder die Regelkindergärten und –schulen besuchen dürfen. Noch immer werden behinderte Kinder gezwungen, Sondereinrichtungen, weit entfernt ihrer Heimatorte, zu besuchen und demzufolge aus ihren Familien gerissen zu werden – und das in einem Alter, in dem das niemand einem nichtbehinderten Kind zumuten würde.

Noch immer sind behinderte Menschen – trotz aller Sonderprogramme und Förderungen – überproportional arbeitslos. Noch immer leben viele behinderte Menschen von sehr geringen Einkommen. Noch immer leben tausende behinderter Menschen ausschließlich aus Kostengründen und gegen ihren Willen in (Groß-)Einrichtungen – häufig in Zwangsgemeinschaften von Mehrbettzimmern.

Noch immer müssen behinderte Menschen um die schon vorhandenen Rechte kämpfen – oft bis vor die Gerichte. Noch immer leben behinderte Menschen in unwürdigen Verhältnissen mit drastischen Einschränkungen in ihrer Lebensqualität, weil ihnen sachliche, personelle oder finanzielle Hilfen, oft gegen geltendes Recht verweigert werden.

Weil es nach wie vor kein Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) gibt, das den Schutz behinderter Menschen gegen Benachteiligung und Diskriminierung in diesem Bereich einschließt, dürfen Versicherungen Behinderte von Vertragsabschlüssen ausschließen. Noch immer dürfen Gaststättenbetreiber behinderte Menschen ausschließlich wegen deren Behinderung vom Besuch ihrer Gaststätte ausschließen, ohne dafür belangt zu werden. Noch immer dürfen Fluggesellschaften ohne Angst vor Sanktionen behinderten Reisenden die Mitnahme verweigern. Noch immer haben wir eine Bundesjustizministerin, die erst Beweise für die ihrer Meinung nach nicht stattfindenden Diskriminierungen und Benachteiligungen fordert und sämtliche ihr vorliegenden Beispiele geflissentlich ignoriert.

Noch immer werden Gerichtsurteile gesprochen, die die Anwesenheit behinderter Menschen am Urlaubsort als entschädigungswürdigen Reisemangel bewerten.

Noch immer müssen berufstätige behinderte Menschen einen hohen Eigenanteil an ihren Assistenzkosten leisten und damit ihr Leben auf Sozialhilfeniveau fristen.

Und während sich behinderte Organisationen für ein Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz einsetzen, während sie ein Assistenzgesetz einfordern, das behinderte Menschen aus den Fängen der Sozialhilfe befreit, während dessen strickt der Gesetzgeber an neuen Gesetzen, die die Lebensbedingungen behinderter Menschen nicht verbessern, sondern teilweise dramatisch verschlechtern werden.

Zur gleichen Zeit, als das EJMB mit allen seinen schönen Reden stattfand, wurde die Gesundheitsreform „ausgeheckt", die für behinderte Menschen überproportionale Belastungen mit sich brachte. Jetzt wird um die Rücknahme oder Änderung jeder einzelnen Regelung gekämpft, die behinderte Menschen in finanzielle Nöte treibt. Und während hier viel Energie und Zeit eingesetzt werden muss, arbeitet der Gesetzgeber am SGB XII, welches das Bundessozialhilfegesetz ablösen soll.

Als das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz konzipiert wurden, geschah das unter den Augen der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behinderten(selbsthilfe)organisationen, denn es war klar, dass diese Gesetze – wenn auch nicht im erhofften Umfang – Verbesserungen bringen würden. Beim SGB XII sieht das völlig anders aus. Wenige öffentliche Anhörungen zeigen, dass diesmal kein großer Wert darauf gelegt wird, die Inhalte frühzeitig bekannt werden zu lassen. Und das ist verständlich, denn dieses Gesetz wird drastische Verschlechterungen für alle, besonders aber für behinderte Menschen, mit sich bringen. Gleichzeitig trifft die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe behinderte Menschen mit ihren verminderten Chancen auf dem Arbeitsmarkt besonders hart. Selbst für diejenigen, die auf Assistenz angewiesen sind und dennoch seither ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst bestreiten konnten, wird es Verschlechterungen durch das SGB XII geben. Dort sollen die Einkommensgrenzen drastisch abgesenkt werden, mit der Folge, dass die Betroffenen künftig noch weitaus mehr als seither von ihrem Einkommen für die Assistenzkosten aufbringen müssen.

Derzeit ist die Reform der Pflegeversicherung im Gespräch. Das fordern behinderte Menschen und ihre Organisationen schon lange. Sieht man jedoch die Begründung, wird schnell deutlich, was mit Reform gemeint ist: Ziel ist es die Betragshöhe stabil zu halten. Da die Anzahl der Pflegebedürftigen seit Einführung der Pflegeversicherung gestiegen ist, kann es eine Beitragsstabilität nur durch Leistungskürzungen geben. Das Ganze wird dann unter dem Deckmantel „Stärkung des ambulanten Bereichs", einer langjährigen Forderung der Behindertenselbsthilfeorganisationen, verkauft. Verkauft – und zwar als dumm – müssen sich die Organisationen dabei schon vorkommen, denn es ist jedem, der auch nur etwas rechnen kann klar, was eine solche „Reform" bringen wird.

Gerade in Zeiten, in der durch hohe Arbeitslosenquoten das soziale Klima abkühlt, müsste der Gesetzgeber deutliche Zeichen zur Chancengleichheit behinderter Menschen setzen. Dazu zählt unter anderem das ZAG. Macht er das nicht, sehen sich diejenigen bestätigt, die behinderte Menschen als „Schmarotzer der Gesellschaft" beschimpfen, die ungerechtfertigte Bevorzugungen und Vergünstigungen bekommen. Sieht der Staat keine Notwendigkeit darin, behinderte Menschen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger zu behandeln, werden es viele Nichtbehinderte auch nicht tun.

Die Behindertenbewegung hat in den vergangenen Jahrzehnten hart gearbeitet und gekämpft. Sie ist ein Stück weit vorangekommen. Doch das Ziel ist noch weit.

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