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Kobinet Nachrichten

Teilhabe ist kein Gnadenakt, sondern Menschenrecht 27 May 2026 10:18:58

Mann mittleren  Alters trägt dunklen Anzug, weißes  Hemd und  roten Schlips. Er steht schräg an einer gemauerten Wand
Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz
Foto: Jutta Kübler

STUTTGART (kobinet) Zum heutigen Bericht in der Stuttgarter Zeitung zur geplanten Abschaffung der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erklärt der Vorsitzende des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg, Hans-Josef Hotz: "Die Pläne der Landesregierung zur Abschaffung der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen sind ein fatales Signal. Wir erleben ohnehin eine Debatte im Land, in der es zunehmend salonfähig wird, über die Abschaffung der Rechte von Menschen mit Behinderungen offen zu diskutieren. Befeuert von Stuttgarts Oberbürgermeister Nopper in seinen Auslassungen zum Schlaraffenland und von Tübingens Oberbürgermeister Palmer im unsäglichen Streit um eine Rollstuhl-Rampe für die Ehrung einer Sportlerin in einer nicht barrierefreien Halle. Gerade jetzt brauchen wir eine unabhängige starke offizielle Stimme im Land, die Missstände und fehlende Inklusion klar benennt und anprangert. Knappe Kassen sind kein pauschaler Freibrief – Teilhabe ist kein Gnadenakt."

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Inklusiver Spielplatz eröffnet 27 May 2026 06:55:07

Im Hintergrund eine Reihe Erwachsener davor eine Reihe Kinder, auch mit Rollstuhl, die das weiße T-Shirt mit dem

Foto: Thilo Schmülgen

DÜSSELDORF (kobinet) Zusammen mit mehr als 90 Kindern mit und ohne Behinderung eröffnete "Stück zum Glück" – eine Initiative von Procter & Gamble (P&G), REWE und der Aktion Mensch – gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf heute auf dem Gertrudisplatz in Düsseldorf-Eller einen neuen inklusiven Spielplatz. Die Umsetzung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Seit 2018 treiben die Kooperationspartner gemeinsam den Bau inklusiver Spielplätze in ganz Deutschland voran – für mehr Vielfalt und gleichberechtigte Teilhabe. Mit der Eröffnung feiert die Initiative einen Meilenstein: das bereits 60. inklusive Spielplatzprojekt. Auf dem neuen inklusiven Spielplatz in Düsseldorf haben Kinder mit und ohne Behinderung die Chance, zu spielen und über sich hinauszuwachsen. Kinder wachsen, lernen und entfalten ihre Persönlichkeit in der Interaktion mit anderen. Spielplätze sind deshalb unverzichtbare Orte der Begegnung und des gemeinsamen Erlebens. Rund 80 Prozent der Spielplätze in Deutschland weisen keine inklusiven Merkmale auf und schließen so Kinder mit Behinderung aus. Der neue "Stück zum Glück"-Spielplatz in Düsseldorf setzt genau hier an und schafft einen Ort, an dem alle Kinder dazu gehören.

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Offener Brief gegen Leistungskürzungen von behinderten Eltern 27 May 2026 06:49:35

Logo bbe e.V.
Logo bbe e.V. 300 px
Foto: bbe e.V.

Uder (kobinet) Anlässlich einer Klausurtagung haben sich die Mitglieder des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) in einem offenen Brief zu den Sparvorschlägen bei Leistungen für Familien in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe an die politisch Verantwortlichen gerichtet. "Mit großer Sorge verfolgt der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V. die aktuellen Diskussionen über Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Die bekannt gewordenen Vorschläge zum sogenannten 'effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen' bedrohen die selbstbestimmte Elternschaft von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen – und damit auch ihrer Kinder. Elternassistenz und personenzentrierte Unterstützungsleistungen sind keine freiwilligen Zusatzleistungen. Sie sind Ausdruck grundlegender Menschenrechte. Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Elternschaft von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu schützen und gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Eltern in der Gemeinschaft zu ermöglichen", heißt es u.a. in dem Offenen Brief.

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Änderungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden am 11. Juni 2026 im Bundestag beraten 27 May 2026 05:12:24

Sharepic: AGG Reform Jetzt
Sharepic: AGG Reform Jetzt
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt

Berlin (kobinet) Jahrelang hat das Bündnis AGG Reform JETZT! und die Behindertenbewegung darauf hingearbeitet, dass die längst überfällige und bereits von der Ampelkoalition versprochene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorangetrieben wird. Am 11. Juni 2026 soll nun die Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages stattfinden. Ähnlich wie bei der derzeit im Bundestag in der Beratung befindlichen Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weit hinter den Erwartungen zurück. Daher darf man auf die erste Debatte zur AGG-Reform im Bundestag nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung gespannt sein, wie sich die Bundestagsabgeordneten der verschiedenen Fraktionen zu diesem Gesetzentwurf positionieren. Die negative Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 21. Mai 2026 in Sachen Ablehnung einer blinden Frau durch eine Reha-Klinik habe erneut deutlich gemacht, dass es klare Regelungen für angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit im AGG brauche.

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Entscheidung zum Anspruch auf Arzneimittel und Medizinprodukte bei chronischem Fatigue Syndrom (CFS) 27 May 2026 04:43:18

Goldene Statue Justitia mit Schwert und Waage
Statue Justitia
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay

Bremen (kobinet) Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen LSG hat in einem Urteil von April 2026 entschieden, dass eine Krankenkasse verpflichtet sein kann, in besonderen Einzelfällen bei der Entscheidung über einen Leistungsanspruch auch von einem verminderten Grad einer auf der Grundlage von Daten nachgewiesenen Wirksamkeit (Evidenz) auszugehen. Darüber berichtet Henry Spradau für die kobinet-nachrichten. Ein 59-jähriger Mann, der durch zahlreiche Erkrankungen, insbesondere CFS, schwerbehindert und pflegebedürftig, u.a. inkomplette Querschnittslähmung, schwere Gangstörung mit Rollstuhlabhängigkeit, ist, hatte geklagt.

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Nicht bestanden in Sachen digitaler Barrierefreiheit 27 May 2026 04:34:47

Daumen unten
Daumen unten
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Das zivilgesellschaftliche Portal barrieren-gutachten.de hat 266 weitere Prüfgutachten der staatlichen Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik aus dem Jahr 2025 veröffentlicht. Damit sind nun 1.184 Prüfgutachten zur digitalen Barrierefreiheit zentral durchsuchbar. Der Befund ist eindeutig: Sämtliche erfassten Prüfungen dokumentieren Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und die BITV. Kein einziges der geprüften Angebote hat die vereinfachte Überwachung bestanden. Auch unter den 266 neu aufgenommenen Gutachten liegt die Zahl bestandener Prüfungen bei null, wie Casey Kreer, Projektleiterin von barrieren-gutachten.de mitteilte.

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