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Bild zur Petition für gleiche Löhne im Arbeitgebermodell in Berlin Foto: Jasper Dombrowski Berlin (kobinet) Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben schlägt Alarm: Nach aktuellem Stand des Berliner Haushaltsplans für 2026/27 sind nicht genügend Mittel vorgesehen, um die Löhne der Persönlichen Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell weiterhin nach Entgeltgruppe 5 (EG 5) zu finanzieren. Das Bündnis wird deshalb ab heute, den 5. November 2025, im Rahmen einer friedlichen Protestaktion die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales besetzen. Teilnehmende werden den Eingangsbereich der Verwaltung in der Oranienstraße 106 besetzen und dort bleiben, bis schriftlich zugesagt wird, dass der bestehende Tarifvertrag vollständig refinanziert wird. Vor der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales gibt es ebenso einen Protest, um auf die laufende Besetzung aufmerksam zu machen. Es gibt ab 12.30 Uhr Ansprechpersonen, die für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung stehen, heißt es in einer Presseinformation des Berliner Bündnis für selbstbestimmtes Leben zu der Protestaktion.
Bild zur Petition für gleiche Löhne im Arbeitgebermodell in Berlin Foto: Jasper Dombrowski Berlin (kobinet) Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben schlägt Alarm: Nach aktuellem Stand des Berliner Haushaltsplans für 2026/27 sind nicht genügend Mittel vorgesehen, um die Löhne der Persönlichen Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell weiterhin nach Entgeltgruppe 5 (EG 5) zu finanzieren. Das Bündnis wird deshalb ab heute, den 5. November 2025, im Rahmen einer friedlichen Protestaktion die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales besetzen. Teilnehmende werden den Eingangsbereich der Verwaltung in der Oranienstraße 106 besetzen und dort bleiben, bis schriftlich zugesagt wird, dass der bestehende Tarifvertrag vollständig refinanziert wird. Vor der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales gibt es ebenso einen Protest, um auf die laufende Besetzung aufmerksam zu machen. Es gibt ab 12.30 Uhr Ansprechpersonen, die für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung stehen, heißt es in einer Presseinformation des Berliner Bündnis für selbstbestimmtes Leben zu der Protestaktion.
Logo des DBR Foto: DBR Berlin (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen, die während der Hochphase der Coronapandemie aufgestellt wurden, mit einer am 4. November 2025 verkündeten Entscheidung für nichtig erklärt. Menschen mit Behinderungen fürchten also erneut, in Krisensituationen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt zu werden - und, dass es künftig vom Wohnort abhängt, wie im Ernstfall gehandelt wird. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Triage-Regelungen ist daher nach Ansicht des Deutschen Behindertenrat ein fatales Signal.
Verena Bentele Foto: VdK Bayern Berlin (kobinet) Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2025 zu den Triage-Regelungen erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es wichtig zu verstehen, dass die Entscheidung keine inhaltliche Entscheidung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz bei den Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hat. Nun werden also die Länder Triage-Regeln treffen müssen."
IGEL-Monatsrückblick Foto: IGEL-Media Bad Segeberg / Kassel (kobinet) "Realität schlägt Reden: Inklusion ohne Schönfärberei – Zeit zum Handeln." So hat Sascha Lang den Monatsrückblick auf die Behindertenpolitik im Oktober 2025 getitelt. Gemeinsam mit kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul blickt Sascha Lang in der neuesten Episode des Podcasts Inklusion Ganz Einfach Leben (IGEL) auf einige Ereignisse und Themen, die die Behindertenpolitik im Oktober 2025 bestimmt haben. Unter anderem geht es um den Jahresempfang des Bundesbehindertenbeauftragten, um das Behindertengleichstellungsgesetz und die Förderung bzw. Nichtförderung des barrierefreien Personenverkehrs in Deutschland.
Katharina Binz Foto: MFFKI Rheinland-Pfalz Mainz (kobinet) Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat am 4. November 2025 das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden die inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter ausgebaut und die Beteiligungsrechte von jungen Menschen gestärkt. Ziel ist es, den Schutz junger Menschen zu verbessern und ihnen mehr Teilhabe sowie Chancengleichheit zu ermöglichen. "Das neue Ausführungsgesetz ist ein großer Schritt in Richtung echter Inklusion und Beteiligung", betonte die rheinland-pfälzische Familienministerin Katharina Binz.