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Plakat zu dieser Veranstaltung Foto: Aktionsbündnis „Das Blaue Kamel“
BERLIN (kobinet)
Das Berliner Aktionsbündnis "Das Blaue Kamel" plant zum Thema "Wirst Du behindert, habe ich gefragt" im Kesselhaus der Kulturbrauerei in der Schönhauser Allee wieder eine Wahlinformationsveranstaltung mit den Berliner Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten. Menschen mit Behinderungen können hier die Spitzenkandidatinnen der Berliner Parteien treffen. Sie können ihnen Fragen stellen und erfahren, welche Pläne die Parteien für die nächsten Jahre haben. Auf der Tagesordnung werden dabei unter anderem Themen wie Barrierefreiheit, Inklusion, Wohnen und Arbeit für Alle, Mobilität sowie Assistenz und Unterstützung stehen. Weitere Einzelheiten zu dieser Veranstaltung können auf dieser Internetseite nachgelesen werden.
Logo VdK Niedersachsen-Bremen Foto: VdK Niedersachsen-Bremen
HANNOVER (kobinet)
Am 13. September 2026 sind in Niedersachsen Kommunalwahlen. Nach Einschätzung des Sozialverbandes VdK ist das ein richtungsweisender Tag für das Miteinander vor Ort in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Mit einem Forderungspapier zeigt der Verband, in welchen Bereichen die Kommunen aktiv werden müssen. Landesvorsitzender Friedrich Stubbe. stellt dazu fest: "Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden damit ganz konkret über ihre Lebensqualitäten vor Ort: Finde ich noch einen Arzt oder eine bezahlbare Wohnung vor Ort? Wie barrierefrei sind Rathäuser? Und gibt es Busse, die auch auf dem Land regelmäßig fahren?" Die Forderungen des Sozialverbandes zur Kommunalwahl 2026 sind auf dieser Internetseite nachzulesen.
Flagge Bundesland Baden-Württenberg Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet)
In Baden-Württemberg sind mehr als 600.000 Menschen pflegebedürftig. Rund 85 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt, etwa zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Das stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund richtet das Innovationsprogramm Pflege des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit in diesem Jahr einen besonderen Fokus darauf, das häusliche Umfeld zu stärken und zu entlasten. Rund 2,5 Millionen Euro stellt deshalb die Landesregierung dafür zur Verfügung und investiert in acht konkrete Projekte im Land. Dies teilte Sozial- und Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand in Stuttgart mit. Mit unserer Förderung werden in diesem Jahr insgesamt rund 150 neue Plätze in Einrichtungen der Tagespflege in Baden-Württemberg geschaffen", so Minister Hildenbrand.
Die diesjährigen Inklusionstage, die am 6. und 7. Juli 2026 in Berlin stattfanden, waren auch in diesem Jahr wieder ein Ort für engagierte Diskussionen und Vernetzung. Das diesjährige Thema der Fachveranstaltung war "Ausbildung und Arbeit für junge Menschen mit Behinderungen – barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß". Im Mittelpunkt standen die Fragen, wie junge Menschen mit Behinderungen bestmöglich beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf unterstützt werden können und welche Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen werden müssen. Auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de/ikt26 wurde nun die Dokumentation der Inklusionstage 2026 veröffentlicht, wie das Organisationsteam der Inklusionstage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte.
Hannover / Berlin / Würzburg / Stuttgart (kobinet)
Wer weder gut sehen noch hören kann, fällt in der universitären Regelversorgung oft durch das Raster, da beide Sinne meist getrennt betrachtet werden. Hier setzt das Projekt "GaViD-Sinne" (Ganzheitliche Versorgungsstützpunkte und interdisziplinäre Diagnostik für Menschen mit Sinnesbehinderungen) an: Es schließt diese Lücke bundesweit durch aufeinander abgestimmte, kostenlose Angebote multiprofessioneller Befundung und Beratung. Ziel ist, die interdisziplinäre Diagnostik und Versorgung für Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit für alle Altersgruppen bundesweit nachhaltig zu verbessern.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen bei Personen, die gesetzliche Betreuung nutzen, sollen künftig in eng begrenzten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt werden können. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen vor, wie es in einer Meldung auf der Internetseite des Deutschen Bundestages heißt. Dort heißt es u.a.: "Nach geltendem Recht kann laut Entwurf ein Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn diese im Rahmen eines Aufenthalts in einem Krankenhaus durchgeführt wird. Mit der geplanten Neuregelung setzt die Bundesregierung nach eigener Darstellung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2024 um. Das Gericht hatte entschieden, dass diese ausnahmslose Vorgabe in bestimmten Einzelfällen zu einem unangemessenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit führen kann, und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2026 aufgegeben."