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Kobinet Nachrichten

Menschenrechtliche Verpflichtungen sind keine Verhandlungsmasse 25 Jun 2026 06:55:52

Blaues Paragraphenzeichen auf grauem Grund
Paragraf Paragraph Zeichen
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Zur Debatte über Sozialstaatsreformen und Kürzungen von Sozialleistungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt am 25.06.2026 erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Kommunen stecken in einer finanziellen Notlage, die dringend gelöst werden muss. Neben Soforthilfen vom Bund braucht es eine grundlegende Reform, die sicherstellt, dass die Kommunen, die ihnen übertragenen Aufgaben auch finanzieren können. Denn sie sind entscheidende Akteure bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Bund, Länder und Kommunen sind zur Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deren Vorgaben dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden. "

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Europa sucht wieder barrierefreie Städte 25 Jun 2026 06:52:49

Hochhaus mit blauem Fahnenband, das in drei Sprachen die Aufschrift Europäische Kommission trägt
Gebäude der Europäischen Kommission
Foto: Pixabay/dimitrisvetsikas1969

BRÜSSEL (kobinet) Seit dem Jahr 2010 zeichnet die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Behindertenforum Städte aus, die herausragende Anstrengungen unternehmen, um barrierefrei für Menschen mit Behinderungen zu werden . In diesem Jahr folgt nun die 17. Ausgabe dieses Wettbewerbes um den Titel als führende Stadt auf dem Weg zur Barrierefreiheit. Bewerbungen können bis zum Mittag des 4. September 2026 auf elektronischem Wege über diese Internetseite eingereicht werden. Dem Sieger des Wettbewerbes winken dann 150.000 Euro. Für den zweiten Platz ist eine Siegprämie von 120.000 Euro vorgesehen. Die Finalisten werden zur Auszeichnung eingeladen, die am 3. und 4. Dezember 2026 zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen stattfindet. Weitere Einzelheiten sind auch auf dieser Internetseite zu erfahren.

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Sozialstaatsreformen: Menschenrechtliche Verpflichtungen sind keine Verhandlungsmasse 25 Jun 2026 06:38:17

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Berlin (kobinet) Zur Debatte über Sozialstaatsreformen und Kürzungen von Sozialleistungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt am 25. Juni 2026 erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Kommunen stecken in einer finanziellen Notlage, die dringend gelöst werden muss. Neben Soforthilfen vom Bund braucht es eine grundlegende Reform, die sicherstellt, dass die Kommunen, die ihnen übertragenen Aufgaben auch finanzieren können. Denn sie sind entscheidende Akteure bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Bund, Länder und Kommunen sind zur Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deren Vorgaben dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und des Unterhaltsvorschusses sind nicht allein unter Kostengesichtspunkten zu betrachten - sie dienen der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention."

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Proteste gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe vor Treffen der Ministerpräsidenten 25 Jun 2026 05:26:53

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Berlin (kobinet) Der heutige 25. Juni 2026 könnte ein wichtiges Datum in der Diskussion um Einsparungen und Kürzungen bei der Eingliederungshilfe sein. Denn die Ministerpräsident*innen haben dieses Thema heute auf der Tagesordnung bei ihrem Austausch mit dem Bundeskanzler. Deshalb ruft der Aktionsratschlag Eingliederungshilfe, in dem auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mitarbeitet, anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu Kundgebungen gegen menschenverachtende Spar-Politik mit Überreichung der gesammelten Unterschriften gegen Sparmaßnahmen in der Eingliederungshilfe auf. Diese Kundgebungen werden am 25. Juni 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr vor dem Bundesrat und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt in Berlin stattfinden.

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Zukunftspapier für eine inklusivere Gesellschaft und einen gerechteren Sozialstaat der SPD-Bundestagsfraktion 25 Jun 2026 05:13:38

Sharepic mit einem Bild von Heike Heubach zum Positionspapier der SPD Bundestagsfraktion
Sharepic mit einem Bild von Heike Heubach zum Positionspapier der SPD Bundestagsfraktion
Foto: Fionn Große

Berlin (kobinet) "Inklusion muss in allen Politikbereichen mitgedacht werden. Mit dem Zukunftspapier für eine inklusivere Gesellschaft und einen gerechteren Sozialstaat machen wir deutlich, dass es nicht um punktuelle Korrekturen geht, sondern um eine langfristige politische Aufgabe. Inklusion ist kein Randthema, sondern ein Maßstab für den Fortschritt unserer Gesellschaft. Barrierefreiheit betrifft uns alle und macht das Leben für Millionen Menschen jeden Tag leichter - für Familien mit Kindern, für ältere Menschen, für Reisende sowie für Menschen mit temporären oder dauerhaften Einschränkungen sind barrierefreies Bauen und Wohnen, ein inklusives Gesundheitswesen und eine Katastrophenvorsorge, die niemanden ausschließt, besonders wichtig." Dies teilte die Behindertenbeauftragte der Bundestagsfraktion der SPD und Bundestagsabgeordnete Heike Heubach auf Facebook mit Hinweis auf das am 23. Juni 2026 von der Bundestagsfraktion der SPD veröffentlichte "Zukunftspapier für eine inklusivere Gesellschaft und einen gerechteren Sozialstaat" mit, in dem auch die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion zur aktuellen Reform des Behindertengleichstellungsgesetz deutlich wird.

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Mehr Teilhabe im Rechtssystem beginnt in der Ausbildung 25 Jun 2026 04:49:09

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Foto: omp

Berlin (kobinet) Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat die bestehenden Regelungen der Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO) auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft. Das Ergebnis: Die aktuellen Regelungen werden den Anforderungen der UN-BRK nicht gerecht und erfordern gesetzlichen Handlungsbedarf. Bereits 2013 hatte die Monitoring-Stelle konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Diese blieben jedoch in der Verordnung unberücksichtigt und auch die seither vorgenommenen Änderungen setzen die Vorgaben der UN-BRK weiterhin unzureichend um.

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