Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
Flagge Bundesland Baden-Württenberg Foto: Gemeinfrei, public domain STUTTGART (kobinet) In Baden-Württemberg wird ab dem Wintersemester 2026/2027 eine neue Vorabquote für das Medizinstudium eingeführt. Grundlage ist das neue Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz. Ziel ist es, mehr Ärztinnen und Ärzte für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu gewinnen und so die Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern. Gesundheitsminister Manne Lucha betonte in diesem Zusammenhang in Stuttgart: "Mit der ÖGD-Vorabquote möchten wir engagierte Nachwuchskräfte gewinnen. So stellen wir sicher, dass auch in Zukunft ausreichend Fachärztinnen und Fachärzte in den Gesundheitsämtern tätig sind." Über die neue Vorabquote werden in den kommenden fünf Jahren jeweils zehn Medizinstudienplätze pro Jahr vergeben. Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2026/2027 startet voraussichtlich Anfang April 2026. Bewerben können sich Interessierte mit Hochschulzugangsberechtigung, die sich verpflichten, nach dem Studium eine Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen zu durchlaufen und danach mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten. Die Auswahl erfolgt unabhängig von der Abiturnote. Stattdessen stehen persönliche Eignung und Motivation im Mittelpunkt.
ABiD Logo Foto: ABiD BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) warnt vor gravierenden Schwächen des im vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossenen Entwurfes zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Zwar enthält der Gesetzentwurf nach Einschätzung dieses Verbandes einzelne Verbesserungen, doch eine zentrale Regelung in Paragraph 7 Absatz 3 Nummer 3 droht den Diskriminierungsschutz erheblich zu schwächen.
Cover des Romans Ich will raus: Von der Exklusion zur Inklusion" Foto: Olivia Vieweg Erfurt (kobinet) Für den 6. März 2026 von 12:00 bis 14:00 Uhr lädt die Liga Selbstvertretung Thüringen zu einer Lesung aus dem neuen Roman von Ottmar Miles-Paul mit dem Titel "Ich will raus: von der Exklusion zur Inklusion" nach Erfurt und online ein. Die von Nancy Frind von der Liga Selbstvertretung Thüringen organisierte Lesung mit Diskussion findet im Rahmen eines Treffens von Frauenbeauftragten in Werkstätten und Wohneinrichtungen, Bewohner*innenbeiräten und Werkstattbeiräten statt. Anmeldeschluss ist am 4. März 2026 per Mail an frind@selbstvertretung-thueringen.de. Mit dabei ist auch Barbara Vieweg, die nicht nur über viele Erfahrungen in Sachen Inklusion verfügt, sondern als Leseassistentin von Ottmar Miles-Paul fungiert.
Wappen Niedersachsen Foto: Gemeinfrei, public domain Hannover (kobinet) Während die Kostenträger der Eingliederungshilfe nicht müde werden, steigende Kosten und den bürokratischen Aufwand unter anderem auch bei der individuellen Bedarfsermittlung zu kritisieren, gibt es keine Anzeichen, dass zum Beispiel die Bedarfsermittlungsinstrumente der verschiedenen Träger vereinheitlicht werden. In Niedersachsen wurde nun ein überarbeitetes Bedarfsermittlungsinstrument vorgestellt. "Das Land Niedersachsen geht einen wichtigen Schritt für mehr Teilhabe und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen: Ab Februar 2026 wird die neue Version des Bedarfsermittlungsinstruments Niedersachsen, kurz B.E.Ni 4.0, landesweit bereitgestellt. Mit dieser Weiterentwicklung wird das Verfahren zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs und zur Planung passender Hilfen deutlich vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, die neuen Bögen zunächst freiwillig zu nutzen." Darauf hat das niedersächsische Sozialministerium hingewiesen.
Martina Puschke 2022 Foto: Weibernetz Kassel (kobinet) Heute, am 27. Februar 2026, ist der diesjährige Equal Pay Day. Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Bundesnetzwerk Weibernetz weist erneut darauf hin, dass auch in WfbM (Werkstätten für behinderte Menschen) eine Lohnlücke zwischen den Geschlechtern besteht und fordert die Verantwortlichen auf, diese endlich zu schließen. "Bereits 2010 hat das Weibernetz auf diese gleichstellungspolitische Diskriminierung aufmerksam gemacht. Seither hat sich nichts verändert", schildert Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz die Situation und ergänzt: "Frauen erhalten in WfbM etwa 7 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, diversgeschlechtliche Personen sogar etwa 21 Prozent weniger. Ganz abgesehen davon, dass das Entgelt in WfbM sowieso viel zu gering ist und wir einen inklusiven Arbeitsmarkt mit gleichen Chancen für alle brauchen, ist das ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis!"