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Verena Bentele Foto: VdK Bayern Berlin (kobinet) Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht heute am 11. Juni 2026 in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte im Vorfeld der ca. 35minütigen Bundestagsdebatte, die im Livestream des Bundestages unter www.bundestag.de voraussichtlich ab 15:20 Uhr übertragen wird: "Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3.000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand. Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann."
Plakat zur Frauendemo am 19. Juni 2026 in Erfurt Foto: Landesverband für Frauen mit Behinderungen in Thüringen Erfurt (kobinet) "Am 19. Juni 2026 gehen wir auf die Straße – laut, sichtbar und gemeinsam. Denn die Rechte von Frauen mit Behinderung werden noch immer übersehen, missachtet und verletzt. Das nehmen wir nicht länger hin", so bringt Nancy Frind vom Landesverband für Frauen mit Behinderungen in Thüringen es auf den Punkt, wenn am 19. Juni ab 15:00 Uhr am Anger in Erfurt für die Rechte von Frauen mit Behinderungen und dem Motto "Alle Frauen. Alle Rechte" demonstriert wird. Gemeinsam mit seinen Kooperationspartnerinnen Fridays for Future Erfurt und dem Frauenzentrum Erfurt lädt der Landesverband für Frauen mit Behinderungen in Thüringen zur Straßenkundgebung ein.
Gute Pflege braucht ausreichend gute Pflegende Foto: Pixabay/PublicDomainPictures DÜSSELDORF (kobinet) Ausgehend vom Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes haben der Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen und des Sozialverband Deutschland dieses Bundeslandes einen offenen Brief an Karl-Josef Laumann, den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet. Darin warnen sie im Namen ihrer mehr als 520.000 Mitglieder in NRW in aller Deutlichkeit vor den Reformvorschlägen. " Die Pflegeversicherung wurde 1995 vor dem Hintergrund eingeführt, pflegebedürftige Menschen finanziell abzusichern und sowohl pflegende Angehörige als auch Kommunen wegen steigender Pflegekosten zu entlasten. Keines dieser selbst definierten Ziele wird mit den dargelegten Reformvorschlägen ansatzweise erfüllt. Ganz im Gegenteil ..." heißt es in diesem Brief, der hier insgesamt nachzulesen ist.
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0 BERLIN (kobinet) Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass barrierefreier Wohnraum mit etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland besonders knapp ist, legt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte jetzt eine kritische Analyse der Musterbauordnung vor. Darunter betont das Institut für Menschenrechte, dass barrierefreies Wohnen kein Sonderbedarf ist, sondern ein Menschenrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe darstellt. Laut UN-BRK müssen geeignete Schritte unternommen werden, um angemessene Vorkehrungen mit dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierungen zu gewährleisten. "Erst ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreiem Wohnraum schafft die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wo und wie man leben möchte", so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle.
Drei rote Ausrufezeichen Foto: ht BERLIN (kobinet) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung bewerten das Pflegeneuordnungsgesetz als eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Sie kritisieren in der heutigen Verbändeanhörung, dass das vorgesehene Sparpaket Pflegebedürftige und ihre Familien übermäßig belastet und die häusliche Pflege weiter schwächt. Wesentliche Teile der Reform beruhen auf Einsparungen – auf Kosten von Pflegebedürftigen und ihren Familien. "Dieses Gesetz ist eine massive Zumutung für pflegende Angehörige. Ihre ohnehin schon prekäre Situation wird durch das Pflegeneuordnungsgesetz deutlich verschlechtert und stellt einen Rückschritt dar", kritisiert Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. im Namen der Fachverbände. Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind die geplanten Kürzungen verheerend.
Bundestag Adler Foto: Irina Tischer BERLIN (kobinet) Der Petitionsausschuss hat der Präsidentin des Deutschen Bundestages heutige seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 überreicht. Demnach wurden Im Jahr 2025 insgesamt 12.399 Petitionen beim Petitionsausschuss eingereicht. Gegenüber 9.260 Petitionen im Jahr 2024 entspricht das einem Anstieg von circa 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dieser Tätigkeitsbericht kann unter diesem Link auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages nachgelesen werden.