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Fragen sollen zu Antworten werden Foto: ht Berlin (kobinet) Am 25. Juni 2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ihr Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Nach 13 Monaten Arbeit kommt das achtköpfige Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen zu dem Ergebnis, dass die AfD nach den Maßstäben des Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig ist. Das Gutachten umfasst rund 1.500 Seiten und basiert auf der Auswertung von rund drei Millionen Datenpunkten.
Verena Bentele Foto: VdK Bayern Berlin (kobinet) Mit scharfer Kritik reagiert der Sozialverband VdK auf Pläne aus dem Bundeskanzleramt zur Reform der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Entwurf, der vor wenigen Tagen das Kanzleramt verlassen hat, sieht unter anderem vor, individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen nur noch im Ausnahmefall zu bewilligen, die Kosten für die Unterstützung zu deckeln, pauschale Geldleistungen auszuweiten und das Recht auf die freie Wahl der Wohnform einzuschränken. Der VdK warnt vor einem massiven Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu: "Die Pläne zementieren die systematische Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf. Wer auf Hilfe angewiesen ist, wird künftig noch weniger unterstützt und schlechtere Startchancen ins Leben haben."
Paragraf Paragraph Zeichen Foto: H. Smikac BERLIN (kobinet) Zur Debatte über Sozialstaatsreformen und Kürzungen von Sozialleistungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt am 25.06.2026 erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte:Â "Die Kommunen stecken in einer finanziellen Notlage, die dringend gelöst werden muss. Neben Soforthilfen vom Bund braucht es eine grundlegende Reform, die sicherstellt, dass die Kommunen, die ihnen übertragenen Aufgaben auch finanzieren können. Denn sie sind entscheidende Akteure bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Bund, Länder und Kommunen sind zur Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deren Vorgaben dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden. "
Gebäude der Europäischen Kommission Foto: Pixabay/dimitrisvetsikas1969 BRÜSSEL (kobinet) Seit dem Jahr 2010 zeichnet die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Behindertenforum Städte aus, die herausragende Anstrengungen unternehmen, um barrierefrei für Menschen mit Behinderungen zu werden . In diesem Jahr folgt nun die 17. Ausgabe dieses Wettbewerbes um den Titel als führende Stadt auf dem Weg zur Barrierefreiheit. Bewerbungen können bis zum Mittag des 4. September 2026 auf elektronischem Wege über diese Internetseite eingereicht werden. Dem Sieger des Wettbewerbes winken dann 150.000 Euro. Für den zweiten Platz ist eine Siegprämie von 120.000 Euro vorgesehen. Die Finalisten werden zur Auszeichnung eingeladen, die am 3. und 4. Dezember 2026 zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen stattfindet. Weitere Einzelheiten sind auch auf dieser Internetseite zu erfahren.
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0 Berlin (kobinet) Zur Debatte über Sozialstaatsreformen und Kürzungen von Sozialleistungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt am 25. Juni 2026 erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Kommunen stecken in einer finanziellen Notlage, die dringend gelöst werden muss. Neben Soforthilfen vom Bund braucht es eine grundlegende Reform, die sicherstellt, dass die Kommunen, die ihnen übertragenen Aufgaben auch finanzieren können. Denn sie sind entscheidende Akteure bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Bund, Länder und Kommunen sind zur Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deren Vorgaben dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und des Unterhaltsvorschusses sind nicht allein unter Kostengesichtspunkten zu betrachten - sie dienen der Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands aus der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention."
Drei rote Ausrufezeichen Foto: ht Berlin (kobinet) Der heutige 25. Juni 2026 könnte ein wichtiges Datum in der Diskussion um Einsparungen und Kürzungen bei der Eingliederungshilfe sein. Denn die Ministerpräsident*innen haben dieses Thema heute auf der Tagesordnung bei ihrem Austausch mit dem Bundeskanzler. Deshalb ruft der Aktionsratschlag Eingliederungshilfe, in dem auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mitarbeitet, anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu Kundgebungen gegen menschenverachtende Spar-Politik mit Überreichung der gesammelten Unterschriften gegen Sparmaßnahmen in der Eingliederungshilfe auf. Diese Kundgebungen werden am 25. Juni 2026 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr vor dem Bundesrat und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt in Berlin stattfinden.