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Flagge Bundesland Bayern Foto: Gemeinfrei, public domain MÜNCHEN (kobinet) Seit ihrer Gründung im Jahr 1987 steht die Camphill Dorfgemeinschaft Hausenhof für ein inklusives, anthroposophisch geprägtes Zusammenleben. Auf dem Gelände leben, arbeiten und lernen rund 90 Menschen – mit und ohne Assistenzbedarf – in einer Kombination aus Landwirtschaft, Werkstätten und Wohn‑ und Freizeitangeboten. Der Neubau "Chrysopras" erweitert das bestehende Angebot um 16 barrierefreie Wohnplätze und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des regionalen Wohnungsmarktes für Menschen mit Behinderung. Die Camphill Dorfgemeinschaft Hausenhof in Dietersheim hat kürzlich die offizielle Einweihung des Neubaus "Chrysopras" gefeiert und ihr innovatives Konzept für inklusiven Wohnraum präsentiert. Der Freistaat Bayern hat das Projekt mit bis zu drei Millionen Euro gefördert.
Wappen Niedersachsen Foto: Gemeinfrei, public domain HANNOVER (kobinet) Vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Krankenversicherung vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht, hat der niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze grundsätzlich begrüßt. Dieser Prozess darf aber, so schränkte Philippi ein, nicht zu Lasten der Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige, innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar sind. Dies gilt nach den Worten des Ministers vor allem für die Krankenhäuser und auch mit Blick auf zukünftige Herausforderungen, denen sich die Krankenhäuser in möglichen Krisenfällen stellen müssen. Bisher galt immer ein einfaches Prinzip: Steigende Kosten in den Krankenhäusern, insbesondere bei den Löhnen, werden ausgeglichen. Das ist eine notwendige Grundlage für eine stabile Versorgung. Niedersachsens Sozialminister stellt dazu fest: "Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz weicht davon ab. Künftig soll die Anpassung an die Grundlohnsumme gebunden und zusätzlich gekürzt werden. Dadurch werden reale Kostensteigerungen nicht mehr vollständig berücksichtigt. Es entsteht eine strukturelle Unterfinanzierung."
Luftaufnahme des Seehotels mit Grienricksee Foto: Remus BERLIN / RHEINSBERG (kobinet) Die Wurzeln des Seehotels reichen bis in die Zeit kurz nach der Wiedervereinigung Deutschlands zurück. Anfang der 1990er Jahre fand im Zuge des damaligen 75. Stiftungsjubiläums die Zukunftswerkstatt "Stiftung 2000" statt. In diesem Rahmen entstand die Idee, neben dem damaligen etablierten Gästehaus der Fürst Donnersmarck-Stiftung zu Berlin, dem jetzigen Heidehotel in Bad Bevensen ein zweites touristisches Angebot zu schaffen. Zunächst war weder das Format – man diskutierte über eine barrierefreie internationale Tagesstätte, ein Gästehaus oder eine reine Freizeitanlage – noch der Standort festgelegt. 1995 fiel dann die Entscheidung des Kuratoriums: Es sollte ein weiteres Hotel werden, und zwar auf einem Grundstück mit Wasserzugang direkt am Grienericksee im idyllischen Rheinsberg. Die prominente Lage in Sichtweite des Schlosses Rheinsberg brachte jedoch Herausforderungen mit sich. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten befürchtete, der Neubau könne die historische Silhouette der Stadt verändern. Erst eine ebenso kreative wie überzeugende Demonstration der geplanten Giebelhöhen – mithilfe farbiger, gasbefüllter Ballons – konnte die Bedenken ausräumen. Im Oktober 1999 erfolgte schließlich der erste Spatenstich. Nach weniger als zwei Jahre Bauzeit, am 28. Juni 2001, wurde das Seehotel Rheinsberg eingeweiht – und war vom ersten Tag an das größte barrierefreie Hotel Deutschlands.
Die Würde aller Menschen ist unantastbar. Foto: GDJ In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen MÜNSTER (kobinet) Anlässlich der Fachtagung "Chancen nutzen: KI als Treiber für die Arbeitswelt" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen in der Messe Essen am 26. Juni 2026 macht das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW auf den Gender AI Gap aufmerksam. Die aktuelle Studie der Initiative D21 zeigt: Frauen nutzen generative KI deutlich seltener als Männer. Selbst wenn Alter, Bildung und Einkommen berücksichtigt werden, bleibt ein Unterschied von acht Prozent. Dadurch profitieren Frauen seltener von den Chancen, die KI auf dem Arbeitsmarkt eröffnet, und gestalten ihre Entwicklung und ihren Einsatz seltener mit. Das Netzwerk unterstützt deshalb eine europaweite Umfrage des Europäischen Behindertenforums (European Disability Forum) zu KI und Frauen mit Behinderungen. Um möglichst vielen Frauen auch ohne Englisch-Kenntnisse die Teilnahme zu ermöglichen, stellt das Netzwerk eine deutsche Übersetzung der Fragen bereit. Wer die Online-Umfrage wegen fehlender Barrierefreiheit nicht nutzen kann, kann seine Antworten bis zum 30. Juni per E-Mail an das Netzwerk senden. Sie werden an das Europäische Behindertenforum weitergeleitet.
Gemeinsam zur Schule Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen HAMBURG (kobinet) Der Elternverein von Leben mit Behinderung Hamburg hat sich anlässlich der geplanten Kürzungen bei der Schulbegleitung mit einem Brief an die Hamburger Schulbehörde gewandt. Diese plant unter anderem eine Reduzierung von FSJler-Stellen an allen Hamburger Schulen sowie eine Beendigung der bisherigen schulischen Möglichkeit, Stellen, die nicht rechtzeitig besetzt werden konnten, mit höherwertigem Personal für Schulbegleitung auszugleichen, umzuwandeln. Hamburg setzt den Rechtsanspruch auf die Teilhabe an Bildung mit dem Grundsatz um, dass die Schulen die Teilhabe von Kindern mit einem (speziellen) sonderpädagogischen Förderbedarf mit ihrem Personal sowie einem Pool an Schulbegleitern (u.a. FSJlern) zu sichern haben. Die Ausstattung der Schulen und Zumessung der Schulbegleitungen soll im bisher geltenden Prinzip so sein, dass Schülerinnen und Schüler ihre Assistenz individuell ausreichend erhalten, vom Personal der Schule und nachrangig bei Bedarf von Schulbegleitung. So werden individuelle, in Einzelverfahren der Familien erwirkte Schulbegleitung im Wege der Eingliederungshilfe nicht erforderlich. Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, auf die der Anspruch entfallen kann, wenn die Schulen mit ihren Mitteln die Assistenzbedarfe der Schülerinnen und Schüler im Einzelfall abdecken.