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Ferda Ataman Foto: Sarah Eick Berlin (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die Bundesregierung für die mangelnde Umsetzung der EU-Richtline zur Entgeltgleichheit in Deutschland kritisiert. "In kaum einem anderen europäischen Land verdienen Frauen im Vergleich zu Männern durchschnittlich weniger als bei uns. Das muss endlich korrigiert werden. Die Bundesregierung muss zu Frauenrechten und Lohngerechtigkeit stehen", sagte Ferda Ataman. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen. "Es gibt noch nicht einmal einen Kabinettsbeschluss. Damit riskiert die Bundesregierung erhebliche Strafzahlungen in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Untätigkeit", sagte Ataman. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Frauen in Zukunft einfacher gleiches Entgelt für gleiche Arbeit einfordern können wie ihre Kollegen.
Info blau Symbol Foto: Susanne Göbel Berlin (kobinet) 2016 wurde beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Innovationsfonds gesetzlich eingerichtet, der die Aufgabe hat, qualitative Fortentwicklungen der medizinischen Versorgung und besondere Projekte in den Bereichen Versorgungsforschung, Neue Versorgungsformen und medizinische Leitlinien zu unterstützen. Hier wirken die Patient*innenvertreter mit. Henry Spradau weist in seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten auf ein Projekt für eine neue Versorgungsform zur frühen und regelmäßigen Erfassung, Diagnostik und Versorgung von Hörstörungen bei Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung hin.
ISL Foto: ISL Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf als einen weiteren Kahlschlag für Betroffene und keine Reform. Der Entwurf soll die Finanzlücke der Pflegeversicherung schließen. Bezahlen sollen das die Menschen, die Pflege brauchen und die Pflege leisten. Der Entwurf nennt sein Ziel selbst: Die Begutachtung soll so angepasst werden, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer steigt, heißt es vonseiten der ISL.
Bundestag Besprechungsraum Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Über 180.000 Menschen haben die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe, die von vielen Verbänden unterstützt wird, unterzeichnet. Am 8. Juni 2026 gibt es deshalb eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die auch online übertragen wird. Eingeladen sind Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, sowie Ramona Günther, Selbstvertreterin mit Behinderung im Bundesvorstand der Lebenshilfe. Beide werden vor den Abgeordneten darlegen, warum die Sparpläne von Bund, Ländern und Kommunen eine massive Bedrohung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind. In Deutschland beziehen rund eine Million Menschen Eingliederungshilfe. Ihr Altersdurchschnitt liegt bei 34 Jahren. Eingliederungshilfe hat viele Gesichter. Es gibt sie zum Beispiel als Schulassistenz, Hilfe beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder bei der Arbeit, wie es in einer Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe heißt.
Zeitzeuge Raul Krauthausen Foto: Raul Krauthausen Dillingen (kobinet) Der Inklusionsaktivist Raul Krauthausen kommt am 8. Juni 2026 zu einer Lesung ins Foyer des Lokschuppens in Dillingen/Saar (Werderstr. 4 66763 Dillingen). Initiiert wurde die Veranstaltung vom in Dillingen ansässigen Verein OneSmile, unterstützt vom Projekt "Wir in Dillingen – gemeinsam teilhaben, miteinander leben, zusammen gestalten" der Stadt Dillingen. Beginn ist um 19:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Darauf hat Nico Mindermann, Netzwerkkoordinator "Inklusion vor Ort" vom Amt für Soziales, Jugend und Senioren der Stadtverwaltung Dillingen/Saar, die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann Foto: Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Düsseldorf (kobinet) Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mitgeteilt, dass die Landesregierung die Bürokratie für Einrichtungen, Kommunen und Aufsichtsbehörden innerhalb der Pflege und der Eingliederungshilfe abbauen und dadurch die Praxis vor Ort spürbar entlasten will. Hierzu werden Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten reduziert oder vereinheitlicht. Außerdem bekommen die Pflege- und Betreuungseinrichtungen mehr Flexibilität für die Gestaltung von bedarfsgerechten und wohnortnahen Angeboten. Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 2. Juni 2026 einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) beschlossen, der dies nach Informationen des Sozialministeriums ermöglichen soll.