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Wappen Niedersachsen Foto: Gemeinfrei, public domain HANNOVER (kobinet) "Zwar setzt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache, den Übergangsregelungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden und der Beratung von Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit dem Gesetzentwurf der BGG-Reform wichtige Ziele um, bleibt aber ansonsten weit hinter dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention zurück." stellt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Annetraut Grote fest. Die BGG-Reform bleibt nach Einschätzung der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit fordern substanzielle Nachbesserungen bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) weit hinter dem Anspruch an echte Barrierefreiheit zurück.
ABiD Logo Foto: ABiD BERLIN (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) bewertet die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als unzureichend und politisch enttäuschend. Die Novelle bleibt deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame und verbindliche Barrierefreiheit notwendig wäre. Für Millionen Menschen mit Behinderungen, so wird seitens des ABiD betont, entscheidet sich Teilhabe nicht in Gesetzesbegründungen, sondern im Alltag: an der Stufe vor dem Restaurant, in der Arztpraxis ohne Aufzug, auf einer digitalen Plattform ohne barrierefreie Navigation oder in öffentlichen Gebäuden ohne Leitsysteme. Genau hier hätte das Gesetz klare, umfassende und verbindliche Standards festschreiben müssen.
Logo des BeB Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe BERLIN (kobinet) Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026 zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) grundsätzlich als überfällige Nachbesserung in vielen Bereichen: Der Bund verpflichtet sich, seine Bestandsbauten bis 2035 weitgehend und bis 2045 vollständig barrierefrei zu gestalten. Auch die geplante Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie ein kostenfreies, niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren stellen wichtige Fortschritte dar. Zudem ist der Einstieg in eine Verpflichtung privater Anbieter vorgesehen, im Einzelfall sogenannte "angemessene Vorkehrungen" – etwa mobile Rampen oder individuelle Unterstützungsleistungen – zu treffen.
ISL Foto: ISL Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sieht in dem am 11. Februar 2026 im Kabinett beschlossenen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eine vertane Chance. Der Wille zur echten Veränderung sei nicht erkennbar. Viele Verbände, unter anderem auch die ISL, kritisierten schon im Dezember 2025 in ihren Stellungnahmen den Entwurf zum BGG. Gerade im Bereich der Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft blieb dieser deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im Gesetzesentwurf wird zwar festgeschrieben, dass auch die Privatwirtschaft Barrierefreiheit herstellen müsse. Jedoch wird es im weiteren Verlauf gleich wieder negiert, in dem jegliche bauliche Veränderungen oder Anpassungen an Dienstleistungen als unzumutbare Belastung deklariert werden. Ebenso ist zwar die Möglichkeit der Feststellung einer Diskriminierung gegeben, diese bleibt für Privatunternehmen ohne wirkliche Konsequenz. Schadensersatz sieht das Gesetz nämlich nicht vor, kritisiert die ISL.
Logo des advd Foto: advd Berlin (kobinet) "Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern." So fasst der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) seine Einschätzung zum Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes zusammen.
Heike Heubach Foto: Deutscher Bundestag Berlin (kobinet) Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz hat sich die Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion Heike Heubach mit einem Statement zu Wort gemeldet. Sie schreibt:Â "Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der gleichberechtigte Teilhabe für alle selbstverständlich ist. Mit der Reform soll die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter gestärkt werden. Zugleich ist es ein zentrales Anliegen, auch im privaten Sektor deutliche Fortschritte zu erzielen. Denn echte Teilhabe betrifft alle Bereiche - vom Jugendamt bis zur Finanzberatung bei der Bank oder dem Frisörbesuch. In seiner jetzigen Fassung weist der Gesetzentwurf noch Lücken auf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner tragfähige Lösungen finden werden. Unser Ziel ist klar: Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss spürbar im Alltag der Menschen ankommen."