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Zwei gebogene Kreisabschnitte, Buchstaben BdB und Text Bundesverband der Berufsbetreuer*innen Foto: nic communication & consulting / BdB
BERLIN (kobinet)
Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Anlässlich der Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag am 8. Oktober 2026 betonte die BdB-Vorsitzende Hülya Özkan, dass der Entwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfülle. Das Gericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2026 eine Regelung zu schaffen, die ärztliche Zwangsmaßnahmen unter engen Voraussetzungen auch außerhalb eines Krankenhauses ermöglicht. Der BdB fordert, im Einzelfall abzuwägen, welche Belastung für den betroffenen Menschen größer ist: die Verbringung und Behandlung in einem Krankenhaus oder die Verbringung und Behandlung an einem geeigneten anderen Ort. Unklar ist aus Sicht des BdB auch eine Passage zur medikamentösen Behandlung. Die Gesetzesbegründung beschreibe eine Behandlung mit Medikamenten, die ohne unmittelbaren körperlichen Zwang durchgeführt wird.
Viele Menschen mit Behinderung erhalten keine Bewilligung für beantragte Leistungen der Eingliederungshilfe. Oft wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder das Erfordernis einer "Teilhabefähigkeit" infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung betonen, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig seien. Betroffene sollten daher prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie "Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe" erstellt. Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzusetzen. Sie steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik "Stellungnahmen/Positionspapiere" zum Download bereit.
Der Deutsche Caritasverband fordert anlässlich der Beratung des Regierungsentwurfs für das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG), die geplanten Reformen mit konkreten Anreizen für mehr Inklusion zu verbinden. Angesichts unterschiedlicher Ausgangsbedingungen in Bundesländern und Kommunen sowie knapper Haushalte brauche es klare Ziele, betont der Verband. Wer die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen aus einer Hand gewährleisten wolle, müsse Unterstützung erhalten.
Fast unbemerkt mitten in der Nacht berät der Bundestag am 8. Oktober in 1. Lesung das Erste Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz (1. KJHSRG). Zwischen den vielen Reformvorhaben auf Bundesebene droht diese Reform unterzugehen, obwohl der Umbau der Kinder- und Jugendhilfe tief in das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien eingreift. Der Paritätische in Bayern warnt: Wird am falschen Ende gespart, fallen ausgerechnet die Kinder mit dem größten Bedarf durchs Raster. Bisher haben stark belastete Kinder, Jugendliche und Familien einen individuellen Rechtsanspruch auf passgenaue Hilfe. Künftig soll die individuelle Hilfe nachrangig werden. Sie greift erst, wenn ein allgemeines sogenanntes Infrastruktur- oder Regelangebot den Bedarf nicht decken kann. Diese Angebote, soweit sie aktuell bereits existieren, sind oft dadurch charakterisiert, dass sie Kinder in Gruppen oder mit einem geringeren Betreuungsaufwand begleiten
Teilnehmer*innen der 25. Peer Counseling Weiterbildung in Uder Foto: bifos
Berlin (kobinet)
Die Nachfrage nach der Peer-Counseling-Weiterbildung des Bildungs- und Forschungsinstituts zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) ist groß. Deshalb bietet das bifos im kommenden Jahr einen zusätzlichen Weiterbildungsgang an. Die berufsbegleitende Weiterbildung startet am 10. Juni 2027 in der Jugendbildungsstätte Duderstadt und endet im Mai 2028. In sechs mehrtägigen Blöcken geht es unter anderem um die Geschichte der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, die Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung sowie klientenzentrierte und systemische Beratung. Weitere Themen sind Persönliche Zukunftsplanung, Teilhabeplanverfahren, Persönliches Budget und Netzwerkarbeit. Die Weiterbildung wird von Trainer*innen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung durchgeführt – peer to peer eben, wie das bifos den kobinet-nachrichten mitteilte.
261007_Petitionsübergabe Foto: Felix Weiß / Campact
Berlin (kobinet)
Über 55.000 Menschen haben die Petition des Bündnis AGG Reform Jetzt für einen wirksamen Diskriminierungsschutz unterzeichnet. Am Montag, den 7. Oktober 2026 haben Vertreter*innen des Bündnisses die Petition in den Bundestag gebracht. Unmittelbar vor der öffentlichen Anhörung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wurde die auf WeAct gestartete Petition an die Bundestagsabgeordneten Maik Brückner (Die Linke), Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) und Helge Lindh (SPD) übergeben. Anschließend haben Vertreter*innen des Bündnisses AGG Reform Jetzt die Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verfolgt und direkt vor dem Sitzungssaal gezeigt, wie viele Menschen die Forderungen für eine wirksame Reform des AGG unterstützen. Nun wurden eine Reihe von Bildern mit Eindrücken von der Petitionsübergabe veröffentlicht.