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Logo des Gesamtverband des Paritätischen Foto: Paritätischer Gesamtverband BERLIN (kobinet) Die Vorschläge zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbande, Dr. Joachim Rock, mit der Einschätzung, dass es vor allem eine massive Rentenkürzung wäre. "Gerade Beschäftigte in körperlich und psychisch besonders belastenden Berufen", so der Hauptgeschäftsführer dieses Verbandes, "erreichen die heutige Altersgrenze schon heute oft nur unter großen Schwierigkeiten. Auch die Lebenserwartung ist sozial ungleich verteilt: Wer stärker belastet ist, lebt häufig kürzer und bekäme am Ende weniger Rente. Wir müssen längeres Arbeiten dort ermöglichen, wo Menschen das möchten und können. Wir dürfen es nicht über höhere Altersgrenzen zulasten der Versicherten erzwingen. Die dauerhafte Verunsicherung der Bevölkerung ist falsch und gefährlich". Widersprüchliche Meldungen zu den Positionen der Alterssicherungskommission zeigen, nach Joachim Rocks Bewertung, wie wichtig offene und transparente Debatten über derart zentrale Themen sind. Reformvorschläge, die die gesamte Bevölkerung betreffen, gehören öffentlich diskutiert und nicht hinter verschlossenen Türen vorbereitet.
milde gegenüber Ohnmächtigen, die politisch Dampf ablassen Foto: Hubertus Thomasius Staufen (kobinet) Zehn Milliarden Euro macht Innenminister Dobrindt dafür locker bis 2029! Weshalb 2029?
Nicht, um bis dahin gegen weitere Naturkatastrophen wie die Ahrtal-Flut gewappnet zu sein, sondern weil spätestens dann "der Russe kommt", kommen könnte. Die Bundesregierung will uns "kriegstüchtig" haben, nicht katastrophenfest. Katastrophenschutz als Abfall oder Nebenprodukt von Kriegstüchtigkeit. Anderes ist von dieser Regierung nicht zu erwarten. Ihre "Sicherheitspolitik" ist nur ein anderes Wort für politische Verursachung maximaler Unsicherheit. Für eine massive Gefährdung von Leib und Leben der Bevölkerung.
Berufe öffnen den Weg in die Arbeitswelt Foto: tanrıca In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen KÖLN (kobinet) Vier Jahre lang sind in Köln junge Menschen aus dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in und durch Duale Ausbildungen auf dem Arbeitsmarkt begleitet worden. Das Projekt "Ausbildung mittendrin" führt der Elternverein mittendrin e.V. in Kooperation mit dem Inklusionsdienstleister ProjektRouter gGmbH durch. Gefördert wird es vom Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union. Ziel des Projekts war es, auch dieser Zielgruppe über den Einzelfall hinaus die Möglichkeiten des bewährten Systems der Berufsausbildung zu öffnen und auf diesem Weg ihre Chancen auf Teilhabe an Arbeit zu verbessern.
Eingang zum Hotel am See in Rheinsber Foto: H. Smikac RHEINSBERG (kobinet) Im Juni 2026 findet im brandenburgischen Rheinsberg ein Symposium "Loud & Relaxed" der Bundesakademie für junges Musiktheater statt. Die Bundesakademie für junges Musiktheater lädt zum bundesweiten Praxistreffen für inklusives junges Musiktheater ein. Am Mittsommer-Wochenende von Freitag, 19. Juni, bis Sonntag, 21. Juni 2026 richten Workshops, Paneldiskussionen und Vorstellungen den Blick sowohl auf die vielgestaltigen künstlerischen Zugänge zu künstlerischer Innovation und Vielfalt. Im Zentrum stehen Künstlerinnen und Künstler, für die inklusives Theater selbstverständlich, bedingungslos und unverzichtbarer Teil ihrer künstlerischen Arbeit ist. So entsteht ein Fachtreffen, das ästhetische Fragen ebenso ernst nimmt wie die Bedingungen, unter denen Teilhabe im Musiktheater dauerhaft möglich wird. Die Teilnahme am Programm ist kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten für Verpflegung und Unterkunft in der Bundes- und Landesakademie Rheinsberg – rund 80 Kilometer nördlich von Berlin. Weitere Einzelheiten sind hier nachzulesen.
Sharepic des DBSV zur Enttäuschung der Klägerin Renate S. vor dem BGH Foto: DBSV Berlin / Karlsruhe (kobinet) "'Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) für eine blinde Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist.' So hat der Bundesgerichtshof heute entschieden", heißt es in einem Facebook-Post des Deutschen Blinden- und Sehbehidnertenverband (DBSV) in Bezug auf die am 21. Mai 2026 verkündete Entscheidung des Gerichts. Und weiter heißt es vonseiten des DBSV: "Renate S. hatte gegen eine Reha-Klinik geklagt, die sie nicht aufnehmen wollte, weil sie blind ist. Wir haben Renate S. in dem Verfahren unterstützt. Sie sagte uns: 'Ich bin von dem Urteil zutiefst enttäuscht und frage mich, wie es sein kann, dass behinderte Menschen kein bisschen geschützt werden, obwohl wir doch im Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot haben.' Ihr Anwalt Dr. Michael Richter, der sie in den beiden ersten Instanzen vertreten hat, prüft deshalb, mit dem Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen."