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Die geschundene Zeit

Eine der fiesesten Methoden unserer Sozialbehörden ist das Verzögern. Mitunter erfolgt das recht kompliziert, durch unzählige Nachfragen und Anfordern von angeblich unbedingt erforderlichen Unterlagen. Anschließend kann das Verfahren noch durch fehlende Gutachten in die Länge gezogen werden. Auch Urlaub oder Krankheit des Sachbearbeiters sind gern gewählte Gründe für Verzögerungen. So kann ein Verfahren, dem durch den § 14 SGB IX enge zeitliche Grenzen gesetzt wurden, über Monate oder gar Jahre hingezogen werden. Da die Antragsteller/innen in dieser Zeit die Assistenz nicht vorfinanzieren können, sparen die Kostenträger das Geld. Die manchmal lebensgefährliche Unterversorgung oder die gravierende Minderung der Lebensqualität dieser Personen wird von den Kostenträgern, welche die Situation vor Ort bestens kennen, vorsätzlich billigend in Kauf genommen.

Eine Frau, die mit zunehmenden Folgen einer Muskelerkrankung ohnehin schon zu lange mit dem Antrag auf Übernahme der Assistenzkosten gewartet hat, erhielt nach vier Monaten eine Ablehnung. Einziger Grund: Das "Vermögen" der Eheleute lag mit knapp 9000 Euro weit über dem Vermögensfreibetrag. Für diese überraschenden Erkenntnis hat die Behörde vier Monate gebraucht. Jetzt geht das Verfahren wieder seinen üblichen Gang: Widerspruch, da das Guthaben für das Eigenheim dringend gebraucht wurde (was die Behörde zwar wusste, worauf sie im Bescheid jedoch nicht eingegangen war), Widerspruchsbescheid und ggf. Klage. So kann die Behörde Monate, mitunter sogar Jahre Geld sparen, derweil die Frau hilflos zuhause sitzt und auf den abendlichen Feierabend ihres Gatten wartet.

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