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Angemessenheit eines Eigenheimes

Ein Ehepaar, sie mit einer 24-Stunden-Assistenz, er behindert, zahlte im Laufe der Jahre nicht nur das anfangs hoch verschuldete Haus ab, sondern auch im Laufe der Jahre ca 300.000 Euro als "zumutbaren Eigenanteil" an den Assistenzkosten. Als die Frau verstarb, lag kurz nach der Beisetzung eine Aufforderung zur Rückzahlung der Assistenzkosten der letzten 10 Jahre auf dem Tisch des Witwers. Dieser wies die Forderung zurück, da die Behörde von ihrem Ermessen keinen Gebrauch gemacht hat. Nun benötigte der Mann jedoch selbst Assistenz. Obwohl die Verhältnisse seit zwei Jahrzehnten dem Sozialamt bekannt sind, wurde ein Gutachterausschuss der Gemeinde beauftragt, Grundstück, Haus und Einrichtung zu schätzen. Man wolle schließlich wissen, ob das Hausgrundstück angemessen sei. Der Mann verweigerte den Gutachtern den Zugang zum Grundstück. Daher sagten diese den Termin ab. Ob diese Angelegenheit damit erledigt ist, bleibt abzuwarten. Hier beweist jedenfalls unser Staat in Gestalt dieser Behörde, zu welcher Gewalt er gegenüber seinen behinderten Bürgern fähig ist.

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