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Verschanzt hinter den Mauern der Unwissenheit

Es war schon immer haushaltstechnisch von Vorteil, wenn eine Behörde unwissende Sachbearbeiter beschäftigt:

  • Ein Behördenmitarbeiter zu einem Antragsteller: "Was geht mit die Behindertenrechtskonvention an, wir in (...) machen schon immer was wir wollen"
  • Aus einem Antwortschreiben auf einen Widerspruch: "Sie sind der Auffassung, dass es keinen zumutbaren Einkommens- und Vermögenseinsatz gibt. Hierbei verweisen Sie auf die Behindertenkonvention, wonach auf die Festsetzung eines Eigenanteiles verzichtet werden kann. Hierzu möchten wir kurz anmerken, dass wir geltende Gesetze anwenden und keine Behindertenkonventionen."
  • In einer Stadt in Süddeutschland weigert sich eine Behörde, Theaterkarten der notwendigerweise begleitenden Assistenz aus dem Budget zu bezahlen. Dabei war dies in der Bedarfsermittlung noch nicht mal berücksichtigt. Es hätte also aus eingesparten Budgetresten bezahlt werden können. Der Verstoß gegen § 22 der Eingliederungshilfe-Verordnung kümmerte die Behörde nicht.

Die meisten Menschen mit Assistenzbedarf sind von Sozialhilfe-Mitarbeitern abhängig und deren Unkenntnissen und Stimmungslagen zunächst schutzlos ausgeliefert. Erst mit der Klage (nach Bescheid, Widerspruch und Widerspruchsbescheid) erreicht man, dass manche Behörden auf den Pfad der gesetzlichen Tugenden zurückfinden. Für die betroffenen Menschen entstehen dadurch zweierlei Probleme: Zum einen kann sich fast niemand mehr leisten, den Rechtsweg einzuschlagen, da viele Anwälte mit zusätzlichen Honorarforderungen dies unbezahlbar machen und zum anderen, es verstreicht wertvolle Lebenszeit. Zeit, in der wir um bedarfsgerechte Assistenz, um Geld oder um beides gebracht werden.

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