Es war schon immer haushaltstechnisch von Vorteil, wenn eine Behörde unwissende Sachbearbeiter beschäftigt:
- Ein Behördenmitarbeiter zu einem Antragsteller: "Was geht
mit die Behindertenrechtskonvention an, wir in (...) machen schon immer
was wir wollen"
- Aus einem Antwortschreiben auf einen Widerspruch: "Sie
sind der Auffassung, dass es keinen zumutbaren Einkommens- und
Vermögenseinsatz gibt. Hierbei verweisen Sie auf die
Behindertenkonvention, wonach auf die Festsetzung eines Eigenanteiles
verzichtet werden kann. Hierzu möchten wir kurz anmerken, dass wir geltende Gesetze anwenden und keine Behindertenkonventionen."
- In einer Stadt in Süddeutschland weigert sich eine
Behörde, Theaterkarten der notwendigerweise begleitenden Assistenz aus
dem Budget zu bezahlen. Dabei war dies in der Bedarfsermittlung noch
nicht mal berücksichtigt. Es hätte also aus eingesparten Budgetresten
bezahlt werden können. Der Verstoß gegen § 22 der
Eingliederungshilfe-Verordnung kümmerte die Behörde nicht.
Die meisten Menschen mit Assistenzbedarf sind von
Sozialhilfe-Mitarbeitern abhängig und deren Unkenntnissen und
Stimmungslagen zunächst schutzlos ausgeliefert. Erst mit der Klage (nach
Bescheid, Widerspruch und Widerspruchsbescheid) erreicht man, dass
manche Behörden auf den Pfad der gesetzlichen Tugenden zurückfinden. Für
die betroffenen Menschen entstehen dadurch zweierlei Probleme: Zum
einen kann sich fast niemand mehr leisten, den Rechtsweg einzuschlagen,
da viele Anwälte mit zusätzlichen Honorarforderungen dies unbezahlbar
machen und zum anderen, es verstreicht wertvolle Lebenszeit. Zeit, in
der wir um bedarfsgerechte Assistenz, um Geld oder um beides gebracht
werden.