Nr. |
Datum |
Gericht, Az.:
|
Beschreibung |
168
|
21.11.2024
|
Bundessozialgericht
Az.: B 8 SO 5/23 R |
Bundessozialgericht begrenzt das Auskunftsverlangen der Sozialhilfeträger!
Das Bundessozialgericht in Kassel hat am gestrigen Tage entschieden, dass erwachsene Kinder für die mögliche Zahlung von Elternunterhalt ab einem sechsstelligen Jahresverdienst nicht umfassend Auskunft über Einkommen und Vermögen geben müssen.
|
167
|
30.11.2023
|
Bundessozialgericht
Az.: B 3 P 5/22 R |
Videogestützte Türöffnungsanlage ist keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme der Pflegeversicherung, sondern ein Hilfsmittel aus dem Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung.
|
166
|
11.04.2024
|
Sozialgericht Halle (Saale)
Az.: S 7 SO 9/24 ER
|
Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe
zur Pflege für ein Arbeitgeber-Assistenz-Modell und auf Teilhabeleistungen für Assistenzleistungen,
auch im Rahmen eines Persönlichen Budgets (§ 64f Abs. 3 SGB XII, § 113 Abs. 2 Nr. 2
SGB IX).
Der Anspruch auf diese Leistungen ist nicht davon abhängig, dass die pflegebedürftige bzw.
behinderte Person selbst in vollem Umfang alle Arbeitgeberfunktionen ausüben kann, wenn
die erforderliche Unterstützung durch andere erfolgt.
Pflegebedürftige Menschen im Rentenalter sind nicht von Leistungen der Eingliederungshilfe
ausgeschlossen.
|
165
|
15.12.2022
|
LSG Nordrhein-Westfalen
Az.: L 9 SO 429/21
|
Weist der Kostenträger darauf hin, dass die Unterkunft unangemessen teuer ist, muss er bei der Suche nach einer günstigeren Wohnung helfen.
|
164
|
30.08.2023
|
Bundessozialgericht
Az.: B 3 P 6/23 R
|
Mit diesem Urteil bestätigt das BSG, dass die sogenannte Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI ausdrücklich von zugelassenen Diensten abgerufen werden kann.
|
163
|
09.02.2023
|
Sozialgericht Augsburg
Az.: S 6 SO 126/21
|
Während eines Krankhausaufenthaltes besteht auch bei einer 24-Stunden-Assistenz kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die
nicht im Arbeitgebermodell beschäftigten Assistenzkräfte. Dennoch geleistete Zahlungen können jedoch nicht mit anderen bewilligten Leistungen angerechnet werden.
|
162
|
18.10.2023 |
Landessozialgericht Baden Württemberg
Az.: L 2 SO 3211/21
|
"§ 64a Abs.1. S.2 SGB XII steht einem Anspruch auf Pflegegeld auch nicht
entgegen, wenn der Pflegebedürftige ausschließlich von professionellen
Pflegekräften versorgt wird, selbst wenn dies "rund um die Uhr" erfolgt.
Denn das führt nicht ohne weiteres zu der Annahme, dass keinerlei
Pflegebedarf mehr in Eigenverantwortung abgedeckt wird." Im Urteil
erwähnt auch KFZ-Beihilfe und Kosten des Assistenzzimmers. |
161
|
05.09.2018 |
Verwaltunggericht Halle (Saale)
7 A 149/16
|
Familiäre Beistandspflichten aus § 1618a BGB können einem dem Grunde nach bestehenden jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfeanspruch nach § 35a SGB VIII jedenfalls nur entgegengehalten werden, soweit die fragliche Hilfe für das behinderte Kind nicht über das Übliche und Typische in der Erziehung und Betreuung eines nichtbehinderten Kindes hinausgeht. Diese Pflichtengrenze ist überschritten, wenn ein 14-jähriger Schüler für eine behinderungsbedingt erforderliche Begleitung zu einem einwöchigen Schüleraustausch ins Ausland auf die Beistandspflicht seiner berufstätigen Eltern verwiesen und eine entsprechende Kostenübernahme abgelehnt wird.
|
160
|
11.08.2022 |
Bundessozialgericht
Az.: B 8 SO 3/21 R
|
Leistungen der Eingliederungshilfe, die rechtmäßig begünstigend in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt wurden, dürfen nicht wegen Zweckverfehlung mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden. |
159
|
07.12.2023 |
Europäischer Gerichtshof
Az.: C-518/22
|
Die Beschäftigung einer Persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden. |
158
|
.08.09.2023 |
Sozialgericht Marburg
Az.: S 9 SO 27/23 ER
Einstweilige Anordnung
|
Das Gericht betrachtete das Budget in seinem ganzen Umfang, anteiliges pauschales Pflegegeld, Befristung, Entgelthöhe, Budgetberatung, Unterschrift unter Zielvereinbarung und vieles andere mehr. |
157
|
15.05.2023 |
Sozialgericht München
Az.: S 48 SO 131/23 ER
Einstweilige Anordnung
|
Der Antrag eines behinderten Menschen, der bislang in einer stationären Einrichtung gelebt hat und nunmehr in eine private Mietwohnung umziehen möchte, auf Leistungen der sozialen Teilhabe (einschließlich Leistungen der häuslichen Pflege) kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die dafür anfallenden Kosten erheblich höher sind, als die der bisherigen stationären Versorgung.
Nach den Vorgaben in § 104 Abs. 3 Satz 3 SGB IX, die sich an Art. 19 UN-BRK orientieren, ist der Wunsch des behinderten Menschen, außerhalb von besonderen Wohnformen zu leben, grundsätzlich angemessen im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. In solchen Fällen kann der behinderte Mensch nicht auf die Inanspruchnahme stationärer Leistungen verwiesen werden, da es sich dabei nicht um eine vergleichbare Leistung im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 2 SGB IX handelt.
|
156
|
27.10.2022 |
Bundessozialgericht
Az.: B 9 SB 1/20 R
|
Den Beteiligten steht es grundsätzlich frei, eine Vertrauensperson zu einer gerichtlich angeordneten gutachterlichen Untersuchung mitzunehmen, sofern deren Anwesenheit eine geordnete und effektive Beweiserhebung nicht objektiv erschwert oder verhindert. Die Entscheidung über die Anwesenheit eines Dritten während einer gerichtlich angeordneten gutachterlichen Untersuchung liegt im Streitfall allein in der Kompetenz des Gerichts.
|
155
|
10.11.2022 |
Bundessozialgericht
Az.: B 3 KR 15/20 R
|
Auch ein Krankenhaus kann hinsichtlich dieses zusätzlichen Krankenpflegebedarfs abweichend
von der Abgrenzung sonst auch ein Krankenhaus ein geeigneter Ort für die
Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege als
Behandlungspflege nach § 37 Abs 2 Satz 1 SGB V sein. |
154
|
12.01.2022
|
Bundesverwaltungsgericht
Az.: 5 C 6.20
|
Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige, die als begleitende Hilfen im Arbeitsleben gewährt werden, unterliegen keiner Altersgrenze. Der Anspruch auf Gewährung einer notwendigen Arbeitsassistenz zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 102 Abs. 4 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 5 SGB IX n.F.) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der schwerbehinderte Mensch die Regelaltersgrenze für Rentenleistungen überschreitet.
|
153
|
13.09.2022 |
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Az,; L 16 KR 421/21
|
Ein querschnittsgelähmter Versicherter, der mit einem Aktivrollstuhl nicht mehr ausreichend versorgt ist und Elektrounterstützung benötigt, kann nicht gegen seinen Willen auf einen Elektrorollstuhl verwiesen werden, der ihn zur Passivität bei der Erschließung des Nahbereichs zwingt. Bei der Prüfung des Anspruchs auf ein Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich gemäß § 33 Abs 1 Satz 1 Var 3 SGB V ist bei grundrechtsorientierter Auslegung unter Beachtung der Teilhabeziele des SGB IX, insbesondere ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen, und dem Recht auf persönliche Mobilität nach der UN-Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen, dass das zu befriedigende Grundbedürfnis der Erschließung des Nahbereichs nicht zu eng gefasst werden darf in Bezug auf die Art und Weise, wie sich Versicherte den Nahbereich zumutbar und in angemessener Weise erschließen.
|
152
|
20.10.2022 |
Bundesgerichtshof
Az. IX ZB 12/22 |
Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet
werden. Pflegegeld ist kein pfändbares ArbeitsÂeinkommen
|
151
|
23.12.2022 |
Sozialgericht München
Az.: S 29 KR 1606/22 ER
|
Für einen Bescheid zum Persönlichen Budget ist es nicht erforderlich, Arbeitsverträge vorzulegen. "In vielen Fällen wird sich die Anstellungsbereitschaft des Personals erst
dann klären, wenn Rechtssicherheit über das zur Verfügung stehende persönliche Budget
besteht. Auch aus der Vorschrift des § 29 Abs. 4 Satz 2 Nrn. 2 und 3 SGB IX, wonach die
Zie lvereinbarung mindestens Regelungen über die Erforderlichkeit eines Nachweises zur
Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs und die Qualitätssicherung zu enthalten
hat, kann das Gericht eine Rechtfertigung für eine solche Vorgehensweise nicht zwingend
entnehmen, da diese Vorschriften insoweit zu unbestimmt sind."
|
150
|
19.11.2022 |
Bundessozialgericht
B 3 KR 15/20 R
|
Die häusliche Krankenpflege durch Beschäftigte im Arbeitgebermodell ist bei einem stationären Klinikaufenthalt nicht ausgeschlossen.,
|
149
|
09.11.2020 |
Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 4 P 3250/20 ER-B
|
Der Pflegeentlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann nicht an Einzelpersonen ausgezahlt werden, sondern nur an qualitätsgesicherte Anbieter von Sachleistungen. Er ist vom Gesetzgeber nicht geschaffen worden, um das Pflegegeld zu erhöhen. Da er somit bei Arbeitgebermodellen nicht ausbezahlt werden kann, ist ein pauschaler Einbehalt durch den Kostenträger auch nicht zulässig.
|
148
|
19.01.2022 |
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern L 6 P 9/21 B ER
|
Eine Rückstufe in der Pflegeversicherung ist nur dann möglich, wenn der Nachweis geführt wird, dass die ursprüngliche Einstufung fehlerhaft war.
|
147
|
13.07.2022 |
Sächsisches Landessozialgericht
L 8 SO 48/21
|
Auch Bewohner von Heimen haben im Rahmen der Eingliederungshilfe das Recht auf Zuschuss für Familienheimfahrten. Das kann auch Assistenzkosten mit einschließen, wenn sonst keine Besuche möglich sind.
|
146
|
07.03.2018 |
Hessisches Landessozialgericht
L 4 SO 87/18
|
Das Gericht zieht enge Grenzen bei der Zumutbarkeit von stationären Anstalten. Begründet wird das auch mit der Wirksamkeit des Artikels 19 der Behindertenrechtskonvention. Zusätzlich genehmigte es auch noch eine Budgetassistenz
|
145
|
15.12.2017 |
Sozialgeicht Oldenburg
S 21 SO 47/17 ER
|
Zur Vermeidung weiterer Nachweisdefizite wird der Klägerin eine Budgetassistenz zugesprochen.
|
144
|
19.05.2022
|
Bundessozialgericht
Az.: B 8 SO 13/20 R
|
Kosten der Begleitperson auf Urlaubsreisen sind Eingliederungshilfekosten und müssen erstattet werden.
|
143
|
29.10.2020
|
Sozialgericht Gießen
Az.: S 18 SO 146/20 ER |
Einstweilige Anordnung, wonach für ein Persönliches Budget nicht zwingend eine Zielvereinbarung erforderlich ist. Kostenträger können sich nur dann einer Zielvereinbarung verweigern, wenn Gründe vorliegen, die eine sofortige Kündigung ermöglichen würden.
|
142
|
30.04.2020 |
Bundessozialgerichtgericht
Az.: B 8 SO 1/19 R
|
Die Praxis der Sozialämter, in den Jahren 2016 bis 2019 den Heizkosten die einkommenssenkende Wirkung zu verweigern, war unrechtmäßig. Mit Hilfe des § 44 SGB X sollte es gelingen, dies zu korrigieren
|
141
|
22.01.2020 |
Sozialgericht München
S 48 SO 541/18
|
Das Gericht setzt das Recht auf Selbstbestimmung, gewährleistet im § 76 Absatz 1 Satz 2 SGB IX, und die Privatsphäre höher als das Recht der Behörde, eine zweckentsprechende Verwendung sicherzustellen. Sofern weder Zweifel an Art und Ausmaß des Bedarfs bestehen, auch keine Anhaltspunkte für ein zweckwidrige Verwendung der Hilfe vorliegen, erscheine eine umfassende und aufwändige Dokumentation, wie vom Bezirk gefordert, als nicht verhältnismäßig. Der Bezirk legte Rechtsmittel ein. Als nach über einem Jahr das LSG in der Verhandlung signalisierte, dass es sich der Ansicht des Sozialgerichts anschließen wird. zog der Bezirk seine Berufung zurück. Wollte man ein Urteil in der zweiten Instanz vermeiden, das eine weiterreichende Bedeutung erlangt hätte?
|
140
|
10.03.2020 |
Bundesgerichtshof
Az.: VI ZR 316/19
|
Urteil in einem Arzthaftungsprozess, das die Kosten der Begleitperson klar definiert. Gilt so mit Sicherheit auch im Bereich des § 78 Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 4 SGB IX
|
139
|
28.01.2021 |
Bundessozialgericht
Urteil Az.. B 8 SO 9/19 R
|
Urteil, das sich ausführlich mit der Eingliederungshilfe, der unzulässigen Befristung, dem Vorbehalt bei der Unterschrift unter die Zielvereinbarung und der Budgetabrchnung befasst. Details hierzu in den kobinet-nachrichten vom 28.01.2021, 02.02.2021, 27.09.2021 und vom 30.10.2021.
Urteilsbesprechung von Roland Rosenow
|
138
|
29.10.2020 |
Sozialgericht Gießen
Beschluss im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
Az.: S 18 SO 146/20 ER
|
Das Gericht stellt fest, dass eine 24/7-Assistenz, ausgestattet mit Tariflöhnen, durchaus 17.000 bis 20.000 Euro kosten kann. Darin sind keine Zusatzbeträge, wie sie beispielsweise bei Ambulanten Diensten anfallen, enthalten. Der Budgetgeber darf sich seiner Zahlungspflicht nicht dadurch entziehen, dass er sich weigert, eine Zielvereinbarung abzuschließen.
|
137
|
29.04.2021 |
Sozialgericht Dresden
Az.: S 42 SO 82/21 ER
|
Hier hat das Gericht deutlich gemacht, dass der ForseA-Mindestlohn gegenüber ambulanten Diensten billiger ist. Es hat errechnet, dass bei einem Stundenlohn von 17.00 Euro ein Gleichstand erreicht wird.
|
136
|
03.07.2020 |
Bundessozialgericht
Az.: B 8 SO 15/19 R
|
Werden Sozialleistungen zu Unrecht abgelehnt, tritt die für die Verzinsung erhebliche Entstehung des Anspruchs gleichwohl ein, auch wenn der Anspruch, solange die Bestandskraft des Ablehnungsbescheids fortwirkt, nicht durchgesetzt werden kann.
|
135
|
26.03.2021 |
Sozialgericht Konstanz
Az.: S 4 SO 1410/19
|
Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass es keine Gründe gibt, das anteilige Pauschale Pflegegeld nach § 64a SGB XII außerhalb von Anstalten nicht zu bezahlen.
|
134
|
27.01.2021 |
Sozialgericht Berlin, einstweilige Anordnung
Az: S 169 KR 2465/20 ER
|
Die Krankenkasse eines behinderten Arbeitgebers wird verpflichtet, maximal täglich die Kosten für drei FFP2-Masken und eben so viele Point-of-Care-Antigen-Tests zu erstatten. Es muss ermöglicht werden, dass die Assistent*innen alle zwei Tage ihrer Tätigkeit beim Antragsteller getestet werden können. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde möglich.
|
133
|
10.11.2020 |
Sächsisches Landessozialgericht
Az.; L 8 SO 67/20 B ER
|
Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch auf das (anteilige) Pauschale Pflegegeld nach § 64a Absatz 1 SGB XII im ambulanten Bereich immer besteht, unabhängig davon, ob mit einem ambulanten Dienst oder mit dem Arbeitgebermodell die Versorgung sichergestellt wird.
|
132
|
14.03.2019 |
Bundesverfassungsgericht
Az.:1 BvR 169/19
|
Das Bundesverfassungsgericht rügte die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz, das den Kläger durch Ablehnung der einstweiligen Anordnung um seine Rechte bringen wollte. Gleichzeitig wertete es die Entscheidungen des Landkreises Neunkirchen, des Landesamtes für Soziales in Saarbrücken, das Sozialgericht und das Landessozialgericht in Mainz als verfassungsverletztend. Dabei bezog es sich auf die Artikel 1 Würde des Menschen und Artikel 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit im GG.
|
131 |
23.01.2018 |
Bundesverwaltungsgericht
Az.: BVerwG 5 C 9.16
|
Die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung steht dem Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 5 SGB IX n.F. für eine daneben ausgeübte weitere Erwerbstätigkeit nicht entgegen.
|
130 |
25.07.2017 |
Sozialgericht Gießen
Az.: S 18 SO 160/16
|
Das Gericht hat festgestellt, dass eine angemessene Sterbegeldversicherung Schonvermögen im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII ist. Zur Angemessenheit äußerte sich das Gericht ausführlich.
|
129 |
13.03.2017 |
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 4 KR 65/17 B ER |
Erneut hat die sinnvolle Regelung im § 14 SGB IX zugunsten des
Antragstellers gegriffen. Der Sozialhilfeträger wälzte seine
Leistungspflicht für die Schulbegleitung eines behinderten Kindes auf
die Krankenkasse ab. Diese verneinte ebenfalls und wollte den Antrag
dorthin zurückgeben. Dem schob das LSG einen Riegel vor. Der
zweitangegangene Kostenträger bleibt zuständig. Das
Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen Kostenträgern funktioniert nicht mehr
und wird dennoch immer mal wieder praktiziert. |
128 |
03.11.2016 |
SG Mannheim
S 8 SO 653/13 |
Das Gericht hat festgestellt, dass in Pflegestufe 3 durchaus eine weit
höhere Einkommensfreiheit als die 60 % vorliegen kann. Aber auch hier
wird deutlich, dass die 60 % eine reine Willkür darstellt. Und insgesamt
widerspricht die Einkommensanrechnung eindeutig dem Artikel 3 GG |
127 |
09.11.2016 |
FG Baden-Württemberg
12 K 2756/16
|
Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz schließen Kindergeldanspruch für behindertes Kind nicht aus. Conterganrenten sind hier weder als Einkünfte noch als Bezüge zu berücksichtigen. |
126 |
27.10.2016 |
OLG Hamm
10 U 13/16
|
Behindertentestament: Eltern können ihrem behinderten Kind das Erbe auf den Pflichtteil beschränken |
125 |
16.09.2015 |
Bundesgerichtshof
XII ZB 500/14
|
Auf freien Willen des volljährigen Betreuten gestützte Ablehnung der Betreuung begründet Aufhebung der Betreuung. Gegen den Willen eines Volljährigen kann kein Betreuer bestellt werden. |
124 |
09.12.2016 |
Bundessozialgericht
B 8 SO 8/15 R
|
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für einen Schulbegleiter für ein Kind mit Down-Syndrom übernehmen muss. |
123 |
13.04.2015 |
SG Dresden
S 54 SO 58/15 ER
|
Beschluss einer einstweiligen Anordnung, wonach für Bereitschaftszeiten der Mindestlohn zu bezahlen ist. Die Verpflichtung der Bezahlung der Normal-Voll-Arbeitszeit mit dem vertraglichen Lohn bleibt davon unberührt. Bemerkenswert ist, dass der Kostenträger im Vorfeld durchgesetzt hat, dass Tariflöhne mit einem Jahr Zeitversatz gültig werden. Die Auswirkung auf die Kosten ist gering. Aber die Gewalt des Kostenträgers hat sich hier durchgesetzt.
Die Ansicht des Sozialgerichts Dresden hinsichtlich der Anwendung des Mindestlohnes wurde durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - nicht gestützt! |
122 |
06.02.2014 |
LSG Nordrhein-Westfalen
L 20 SO 436/13 B ER
|
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen schrieb 2014 unter ausdrücklichen Verweis auf die ForseA-Lohnempfehlung in einen Beschluss "Den vom Antragsteller angesetzten Bruttolohn von 11,79 EUR sieht der Senat als angemessen an, da es sich dabei um den Stundenlohn nach dem TVÖD-K EG 4 Stufe 2 handelt. Dies entspricht dem früheren BAT KR1, dem niedersten Tariflohn für ungelernte Pflegekräfte im Krankenhaus (Quelle: www.forsea.de)." Dass das Gericht in weiteren Teilen des Urteiles nicht ganz auf der Höhe der Zeit war, tut dieser Beurteilung keinen Abbruch. |
121 |
02.09.2015 |
SG Gießen
S 18 SO 131/15 ER
|
Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch Übernahme der Kosten einer Schulbegleitung für die OGS C. in Höhe von 125,00 Euro höchstens pro Schulwoche für das Winterschulhalbjahr 2015/2016 zu zahlen. |
120 |
11.10.2017 |
Bundesarbeitsgericht Erfurt
5 AZR 591/16
|
Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für die Summe der bezahlten Stunden.
|
119 |
19.11.2014 |
Sozialgericht Mainz
S 16 SO 148/14 ER
|
Beschluss einer einstweiligen Anordnung wonach das monatliche Persönliche Budget in der strittigen Höhe von 8232,77 Euro um 5566,30 Euro zu erhöhen ist. Darin enthalten sind Kosten des Case-Managements in Höhe von 1800,00 Euro. Bemerkenswert ist auch die Aussage des Gerichtes, dass zusätzliche Kosten der Bereitschaft aufgrund des Bundesarbeitsgerichtsurteiles vom 19.11.2014 Az.: 5 AZR 1101/12 zu übernehmen seien, falls der Anspruch geltend gemacht wird. Ob hierbei der gesetzliche Mindestlohn herangezogen wird, sei von den Arbeitsverträgen abhängig. |
118 |
23.07.2014 |
Bundessozialgericht
B 8 SO 14/13 R,
B 8 SO 31/12 R
und B 8 SO 12/13 R
|
Volljährigen behinderten und pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern kann auch dann der volle Regelsatz zustehen, wenn sie in einer Wohngemeinschaft oder bei ihren Eltern wohnen. Dies hat das Bundessozialgericht am 23.07.2014 in drei Verfahren entschieden. Für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 sei nicht entscheidend, dass ein eigener Haushalt vollständig oder teilweise geführt wird. Es genüge vielmehr, dass der Leistungsberechtigte einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person – gegebenenfalls mit Eltern oder einem Elternteil – führe, die nicht sein Partner ist. |
117 |
12.02.2014 |
Sächsisches Landessozialgericht
L 8 SO 132/13 B ER
|
Hier wird der § 13 SGB XII in der Frage der Zumutbarkeit von Heimaufenthalten sehr kritisch unter die Lupe genommen. Im vorliegenden Fall bezeichnete das LSG den Verbleib in der Anstalt als unzumutbar. |
116 |
26.07.2012 |
Sozialgericht Karlsruhe
S 1 SO 580/12
|
Urteil wonach ein Anspruch auf Schulbegleitung auch in den Ferien besteht. Gleichzeitig wurde auch die Schülerbeförderung geregelt. |
115 |
02.09.2013
|
Landessozialgericht Schleswig-Holstein
L 5 KR 144/13 B ER
|
Beschluss zur Zurückweisung einer Beschwerde der Krankenkasse. Behinderte Arbeitgeber, die ihre Assistenz aus Leistungen nach § 37 SGB V finanzieren, haben ebenfalls Anspruch auf Weiterzahlung der Kosten der Assistenz in Krankenhäusern. "Diese Regelungslücke sei ungeplant und durch eine Gesetzesanalogie zu schließen. Wie die Materialien zu dem oben genannten Gesetz verdeutlichten, habe der Gesetzgeber eine generelle Regelung für Assistenzkräfte im Krankenhaus treffen und nicht nur auf von dem Pflegenden beschäftigte besondere Pflegekräfte nach den Vorschriften des SGB XII sicherstellen wollen." |
114 |
19.01.2011
|
Bundesgerichtshof
IV ZR 7/10
|
Pflichtteilsverzicht eines behinderten Kindes, das Leistungen zur Eingliederungshilfe bezieht, ist nicht sittenwidrig! Eigentlich hätte ein Hinweis auf Artikel 12 der BKR auch gereicht. Schließlich ist das verbriefte Recht zu erben nicht dafür geschaffen, damit sich der Staat anschließend am Erbe vergreift! |
113 |
16.05.2013 |
Bayerisches Landessozialgericht
L 18 SO 6/12
|
Einem blinden PC-Nutzer müssen die Kosten für 20 Stunden PC-Schulung als Eingliederungshilfe erstattet werden. |
112 |
07.10.2013 |
Sozialgericht Düsseldorf
S 22 SO 319/13 ER
|
Die Vorschrift des § 13 SGB XII muss vor dem Hintergrund der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) interpretiert werden. Art. 19 UN-BRK gebe Menschen mit Behinderung uneingeschränkt das Recht zu bestimmen, wo und mit wem sie leben möchten. Sie können nicht gezwungen werden, in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung zu leben. Daraus folge, dass eine Unterbringung gegen den Willen des Menschen mit Behinderung unter keinen Umständen als zumutbar angesehen werden könne. |
111 |
28.01.2010 |
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 8 SO 233/07
|
Das LSG widerspricht der Auffassung des
Kostenträgers, wonach diesem der bestehende Heimaufenthalt zumutbar wäre. Weiter wichtig ist die Feststellung, dass es auf dem Weg einer Feststellungsklage möglich sein muss, bereits aus einer Heimsituation heraus die spätere Kostenübernahme für Wohnung und Assistenzkosten zu erreichen. |
110 |
20.12.2013
|
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
L 9 SO 429/13 B ER
|
Der Kreis als Träger der Sozialhilfe ist verpflichtet, einem verhaltensauffälligen Schüler ab Beginn des neuen Schuljahres einen Integrationshelfer zur Begleitung während des Schulunterrichts zur Verfügung zu stellen. |
109 |
24.02.2011 |
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 8 SO 188/08
|
Urteil, wonach bereits in der Zeit vor dem ersten Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus die Personalkosten der notwendigen Begleitung vom Kostenträger übernommen werden müssen. Das Gericht stellte fest, dass Krankenhäuser keine Einrichtungen im Sinne des BSHG bzw. des SGB XII sind. Somit kann auch das Krankenhaus keine entsprechenden Leistungen übernehmen. Zitat "Die Einrichtung Krankenhaus diente gerade nicht Zwecken des BSHG, sondern der Krankenbehandlung.
Die Aufnahme im Krankenhaus steht daher der hauslichen Pflegehilfe
nicht entgegen." Mit dieser Argumentation ist auch die Mitaufnahme von Unterstützung von Kunden ambulanter Dienste und auch Insassen von Einrichtungen möglich. (siehe hierzu auch Entscheidungen 107 und 103 |
108 |
12.04.2013 |
Sozialgericht Oldenburg
S21SO15/08
|
Die Stadt Oldenburg wollte einen 46-jährigen, mehrfach behinderten Mann aus einer WG in ein Behindertenheim stecken. Das SG Oldenburg urteilte, ehe die Zumutbarkeit geprüft werden kann, muss erst ein konkreter Heimplatz nachgewiesen werden. Die Stadt Oldenburg vertrat die Ansicht, dass bereits ab 10 Wochenstunden Hilfebedarf von unverhältnismäßigen Mehrkosten ausgegangen werden muss! Ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten wurde ignoriert, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Kommentar ForseA: Allerhöchste Zeit für ein Leistungsgesetz. Niemand darf mehr einer solchen Behörde ausgeliefert sein. In welcher Zeit ist man dort stehengeblieben? |
107 |
06.02.2013 |
Sozialgericht Landshut
S 10 SO 63/10
|
Ein ambulanter Dienst hat seine Kundin 2009 (!) mit seinem Personal in das Krankenhaus begleitet Er bekommt seine Kosten vom Bezirk Niederbayern weitestgehend erstattet. Das Gericht stellte fest: "Zuständig für die Zahlung der "Häuslichen Pflege" im Krankenhaus ist der örtliche Sozialhilfeträger." |
106 |
28.02.2013 |
Verwaltungsgericht Würzburg
W 3 K 12.951
|
Die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form der Übernahme der Kosten eines bestimmten Stundensatzes für die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit der vom Hilfeberechtigten angestellten Schulbegleitung deckt nicht den Bedarf im Einzelfall ab, wenn die Übernahme der Kosten verweigert wird, die durch den krankheitsbedingten Ausfall der Schulbegleitung entstehen. |
105 |
28.02.2013 |
Bundessozialgericht
B 8 SO 1/12 R
|
Urteil, das das Urteil des LSG NRW (Nr. 104) bestätigt. |
104 |
28.11.2011
|
LSG Nordrhein-Westfalen
L 20 SO 82/07
|
Übernahme der Kosten für ein AssistentInnenzimmer im Rahmen der Hilfe zur Pflege.
In einem Urteil hat das Sozialgericht Köln den Sozialhilfeträger dazu verurteilt, die anteiligen Kosten für das der jeweiligen Pflegeperson zur Verfügung gestellte Zimmer zu übernehmen. |
103 |
21.03.2011
|
SG München
S 32 SO 51/11 ER
|
Einstweilige Anordnung, wonach die Kosten der Kosten für Assistenz im Krankenhaus bei KundInnen von Assistenzdiensten erstattet werden müssen. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, während eines stationären Aufenthalts der Antragstellerin in der S.-Klinik, die Kosten für eine Pflegeassistenzkraft des ambulanten Pflegedienstes "intensiv Leben zu Hause" für fünf Tage zu je 24 Stunden bei einem Stundensatz von 15,70 EUR je Stunde zu übernehmen. |
102 |
18.10.2010 |
Sozialgericht Bremen
S 24 SO 182/10 ER
|
In einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird der Sozialhilfeträger verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Eingliederungshilfe für eine persönliche Assistenz im Umfang von zwei Schultagen pro Woche bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres zu bewilligen |
101 |
03.06.2010 |
Sächsisches Landessozialgericht
L 7 SO 19/09 B ER
|
In diesem Urteil wird die UN-BRK gleich zweifach als Maßstab herangezogen: Einmal grundsätzlich, indem sie das in der UN-BRK garantierte Grundrecht auf den „Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen" hervorhebt und über die in Sachsen derzeit geltenden Einschränkungen dieses Rechts stellt. Außerdem auch bei der Höhe der zu leistenden Stundensätze, indem sie fordert, dass der Sozialhilfeträger hier nicht nur Kosten für pflegerische/Assistenz-Leistungen mit den in Sachsen üblichen niedrigen Stundensätzen zu übernehmen habe, sondern ausdrücklich auch für sonder-/förder-pädagogische Leistungen mit höheren Stundensätzen. |
100 |
17.06.2010 |
Bundessozialgericht
B 3 KR 7/09 R
|
In diesem Urteil geht es um die Abgrenzung der Grund- von der Behandlungspflege, sowie zwischen Kranken- und Pflegekasse. Die bisherige Ansicht, wonach während
der Erbringung der Grundpflege
die Behandlungspflege in den
Hintergrund tritt, hat das BSG danach
ausdrücklich aufgegeben. |
099 |
28.01.2010
|
Landessozialgericht Niedersachsen-
Bremen, Celle
L 8 SO 6/08 / S 53 SO 57/05
(Sozialgericht Hannover)
|
Urteil, das die Region Hannover verpflichtet, die Steuerberatungskosten für das Arbeitgebermodell zu übernehmen. Darüber hinaus hat das Gericht die Verwendung des pauschalen Pflegegeldes erläutert Die Lohnabrechnungskosten seien nicht aus dem Kläger von der Beklagten gewährten Pflegegeld nach zu entrichten. Das Pflegegeld und die Kosten der Fremdpflege sind nebeneinander zu gewähren und dienen verschiedenen Zwecken. Auch sehr interessant ist der folgende Satz: "Ein Pflegebedürftiger, der sich wie der Kläger zur Sicherstellung seines pflegerischen Bedarfs für das sogenannte Arbeitgebermodell entschieden hat, kann nicht darauf beschränkt werden, seinen "Arbeitnehmern" stets nur den tariflichen Lohn zukommen zu lassen." |
098 |
03.12.2009 |
Sozialgericht Hamburg
S 56 SO 457/09 ER
|
Einstweilige Anordnung auf Erstattung der Kosten für eine 24-Stunden-Assistenz. Zwei Sätze aus dem Beschluss sind hervorzuheben: "Ob der Verweis auf diese Einrichtung dem Antragsteller zumutbar wäre, ist mit Blick auf Art. 19 der von Deutschland ratifizierten und 2009 in Kraft getretenen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2008 fraglich." und " Dem Antragsteller droht ohne die begehrten Leistungen eine Verletzung seines grundrechtlich und völkervertraglich geschützten Rechts auf Führung eines menschenwürdigen und benachteiligungsfreien Lebens, da er auf die Beschäftigung von Assistenzkräften verzichten und entweder die Unterbringung in einer die persönliche Freiheit beschränkenden stationären Einrichtung oder die Gefahr unzureichender Pflege in Kauf nehmen müsste." |
097 |
31.07.2009
25.06.2010 |
Verwaltungsgericht Minden
6 L 382/09
Verwaltungsgericht Minden
6 K 1776/09
|
In dem Verfahren wurde der Sozialhilfeträger vorläufig verpflichtet, die Kosten der Elternassistenz in Höhe von 1400 Euro zu übernehmen. Diese Entscheidung wurde mittlerweile am 31.07.2010 in der Hauptverhandlung bestätigt
Hier ging das altbewährte Ping-Pong-Spiel mit den Zuständigkeiten gründlich schief. Die Antragstellerin stellte den Antrag auf Elternassistenz zunächst richtigerweise beim LWL. Dieser erklärte sich nicht zuständig und leitete weiter an die Stadt der Antragstellerin. Da aber die Jugendhilfe nach SGB VIII nicht greift, denn es ist richtigerweise die Eingliederungshilfe der behinderten Mutter zuständig, gab man den Vorgang in Unkenntnis des § 14 SGB IX nochmals an den LWL zurück. Da diese zweite Weitergabe unzulässig ist, wurde die Stadt jetzt zur Zahlung verpflichtet und klagt nun seinerseits gegen den LWL auf Erstattung der Aufwendungen. Dies berührt die Klägerin vermutlich nicht mehr sehr. |
096 |
26.01.2009 |
Verwaltungsgericht Trier
2 L 41/09.TR
|
Beschluss einer einstweiligen Anordung, dass das Sozialamt die Kosten einer Schulbegleitung bezahlen muss, damit das Abitur der Antragstellerin nicht gefährdet wird. |
095 |
10.11.2008 |
Amtsgericht München
1115 OWi 298 Js 43552/07
|
Urteil, in dem festgestellt wird, dass viele in deutschen Familien als Pfleger- und Pflegerinnen arbeitenden Osteuropäer als Selbstständige illegal beschäftigt sind. Sie werden von Agenturen vermittelt, leben und betreuen meist nur in einer Familie, haben nur einen Arbeitgeber und seien abhängig von der Familie. Daher handelt es sich hier um "Scheinselbstständigkeit". |
093 |
14.10.2008 |
Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen, Münster
16 A 1409/07
|
Bewohner von Pflegeheimen müssen ihre Kinder nicht auf Rückgabe größerer Geschenke verklagen, um Pflegegeld aus öffentlichen Mitteln erhalten zu können. |
094 |
09.10.2008 |
Sozialgericht Osnabrück
S 5 SO 64/05
|
Urteil vom 09.10.2008, in dem eine Krankenkasse (als Beigeladene) zur Übernahme ungedeckter Kosten für zusätzliche Pflegekräfte verpflichtet wird, da ein Krankenhaus die Pflege einer schwerbehinderten Patientin während des Krankenhausaufenthaltes nicht sicherstellen konnte und die Patientin deshalb ihr eigenes Personal mitbrachte. Interessant ist, dass der eigentlich beklagte Sozialhilfeträger die bereits zugesagten Kosten für eine fest eingestellte Vollzeitkraft trotz Krankenhausaufenthalt tragen muss. |
092 |
28.08.2008
|
Sächsisches Landessozialgericht
Chemnitz
L 3 B 613/07 SO-ER
|
Beschluss im Beschwerdeverfahren, das eine Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht Leipzig aufhebt. Das Sozialgericht war der Auffassung, dass die Antragstellerin bis zur Entscheidung über das angestrebte Arbeitgebermodell von einem ambulanten Dienst oder in einem "Heim" versorgt werden kann. Das Landessozialgericht beschäftigt sich sehr ausführlich mit der Zumutbarkeit. |
091 |
29.02.2008 |
Sozialgericht Oldenburg
S 2 SO 26/08 ER
|
Beschluss vom 29. Februar 2008, auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss. |
090
|
28.02.2008 |
Sozialgericht Oldenburg
S 2 SO 17/08 ER
|
Beschluss vom 28. Februar 2008, auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss. |
089 |
15.01.2008 |
Sozialgericht Oldenburg
S 2 SO 166/07 ER
|
Beschluss vom 15. Januar 2008 auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss. - Wie in den Beschlüssen 90 und 91 hebt das Gericht stets auf die Zumutbarkeit der stationären Versorgung und die durch die stationäre Versorgung möglicherweise entstehenden Nachteile hin. Unter dem Aspekt spielten die teilweise erheblichen Mehrkosten der ambulanten Versorgung keine Rolle mehr. |
086 |
18.12.2007 |
Sozialgericht Halle
S 16 KR 263/07 ER
|
Einstweilige Verfügung, in der das Gericht sich unter anderem mit der Praxis der Vergütungsermittlung der Sozialagentur Halle auseinandersetzt und diese korrigiert. |
088 |
29.11.2007 |
Sozialgericht Detmold
S 6 SO 127/06
|
Das Sozialgericht Detmold hat den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verpflichtet, die Kosten für das behindertengerechte Umrüsten eines Autos zu übernehmen. Ehrenamtliche Tätigkeit war ausschlaggebend. |
085 |
09.11.2007 |
Sozialgericht Hannover
S 53 SO 57/05
|
Urteil, wonach die Kosten für die Erstellung der Lohnabrechnung Bestandteil der Kosten für das Arbeitgebermodelles und damit erstattungsfähig sind. |
084 |
12.10.2007 |
Sozialgericht Hamburg
S 56 SO 350/06
|
Urteil, das folgendes feststellt:
Hält sich eine Hilfeempfängerin, die aufgrund ihrer Schwerstbehinderung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen ist, für ein dreimonatiges Praktikum im Ausland auf, ohne dabei ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufzugeben, so hat sie auch während dieser Zeit einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. |
083 |
30.05.2007 |
Sozialgericht Augsburg
S 15 SO 153/06
|
Beschluss, durch den die Prozesskostenbeihilfe für den Kläger bewilligt wird. Im Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Grundsicherungsstelle einem Rollstuhlnutzer Mietkosten erstatten muss, die über dem üblichen Mietspiegel liegen. Es seien stets die individuellen Umstände zu bewerten. Hier gehe es um einen Rollstuhlfahrer mit erhöhtem Wohnraumbedarf, für den nicht jede beliebige Wohnung geeignet sei. Da die Klage im Hauptsacheverfahren hinreichend Aussicht auf Erfolg habe, ist dem behinderten Mann Prozesskostenhilfe zu gewähren. |
079 |
27.04.2007 |
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Halle
L 8 B 40/06SO
S 4 SF 49/06 SO
(Sozialgericht Stendal)
|
Beschluss in einem Beschwerdeverfahren, durch den die Sozialagentur Halle dazu verpflichtet wird, die Kosten für eine rund-um-die-Uhr-Assistenz des Klägers in vollem Umfang, entweder durch persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell oder einen ambulanten Pflegedienst zu finanzieren. Eine wichtige Textpassage des Beschlusses lautet: "…, dass die Antragsgegnerin bis zur Grenze des offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller verpflichtet ist, die Aufwendungen des Antragstellers zu übernehmen. Eine Prüfung der geltend gemachten Kosten auf weiter gehende Angemessenheit steht der Antragstellerin in diesem Zusammenhang nicht zu". Zuvor wollte die Sozialagentur Halle lediglich einen Stundenlohn von 6.55 Euro vergüten. |
078 |
24.05.2006 |
Sozialgericht Dortmund
S 40 KR 37/05
|
Urteil das wie das Urteil Nr. 077 besagt, dass ein Medikament, das an sich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist, trotzdem im Rahmen der häuslichen Krankenpflege auf Kosten der Kasse verabreicht werden kann. |
082 |
10.04.2006
|
Sozialgericht Heilbronn
S 5 SO 1230/06 ER
|
Beschluss, nach dem der Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme für das Arbeitgebermodell verpflichtet wird. Im Verfahren strittig war "nur" noch die Höhe der Kosten, da der behinderte Kläger wegen seiner erworbenen Selbstständigkeit nicht mehr auf das betreute Wohnen verweisen werden konnte. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Beschlusses: Aus Qualitätssicherungsgründen sei es dem Kläger nicht zuzumuten ausschließlich auf geringfügig Beschäftigte zurückzugreifen. |
077 |
16.03.2006
|
Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz, Mainz
L 5 KR 40/05
|
Urteil über die Häusliche Krankenpflege zur Verabreichung eines nicht zu Lasten der
GKV verordnungsfähigen Medikaments |
076A |
06.06.2005 |
Verwaltungsgericht Sigmaringen
1 K 2268/04
|
Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, nach dem der Sozialhilfeträger die gestiegenen Kosten eines ambulanten Dienstes für einen schwer behinderten Mann zu tragen hat. Der Sozialhilfeträger habe keinen anderen, kostengünstigeren Dienst benennen können, der die notwendigen Leistungen in der gleichen Art und im gleichen Umfang erbringen könnte. Also blieb keine Alternative, da ansonsten die Versorgung des behinderten Mannes nicht mehr gewährt wäre. |
076B |
06.06.2005 |
Verwaltungsgericht Sigmaringen
1 K 851/04
|
Urteil, welches den Beschluss (siehe 76a, Az 1 K 2268/04) bestätigt. Wichtig in der Begründung ist ferner die Ansicht des Gerichtes, dass es dem behinderten Kläger nicht zuzumuten ist (überwiegend) auf die (kostengünstigere) Versorgung durch Zivildienstleistende verwiesen zu werden. Er benötige vielmehr eine verlässliche Versorgung, die durch den permanenten Wechsel der Zivildienstleistenden nicht gegeben sei. |
076C |
07.03.2006
|
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
7 S 1603/05
|
Beschluss, nach dem der Antrag des Sozialhilfeträgers auf Berufung gegen das das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 6. Juni 2005, Az 1 K 851/04 (siehe 76b) nicht zugelassen wurde und das Urteil somit endgültig rechtskräftig ist. Das Verfahren endete letztendlich dahingehend, dass der behinderte Kläger nun das Arbeitgebermodell hat und dieses mittels eines Persönlichen Budgets finanziert. |
074 |
10.11.2005
|
Bundessozialgericht
B 3 KR 38/04 R
|
Urteil vom 10. November 2005, nach dem die Leistungen der häuslichen Behandlungspflege nicht ausschließlich auf die reinen Verrichtungstätigkeiten begrenzt sind, sondern auch die notwendigen Beobachtungszeiten umfassen. Folglich dürfen Krankenkassen die Kostenübernahmen nicht auf die reinen Maßnahmen begrenzen. |
075 |
06.10.2005
|
Oberverwaltungsgericht
Sachsen-Anhalt
3 L 544/03 4 A 170/03 DE
|
Beschluss, nach dem das Gericht den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dessau (Nr. 46 auf dieser Urteilsliste, 4 A 170/02 DE) vom 21.10.2003 ablehnt. Damit kann die behinderte Klägerin aus dem Heim ausziehen. Die Kosten für die Rund-um-die-Uhr-Assistenz müssen vom Landkreis Bernburg übernommen werden. |
071 |
15.09.2005 |
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
12 ME 354/05
|
Beschluss (Vorinstanz 4 B 1080/05 VG Stade Beschluss vom 29. Juli
2005) nach dem die Kosten für den Schulbegleiter eines am Asberger
Syndrom erkrankten Realschülers im Rahmen einer einstweiligen Anordnung
übernommen werden müssen. |
073 |
22.08.2005
|
Landessozialgericht
Berlin/Brandenburg
L 15 B 59/05 SO ER
|
Beschluss, nach dem im Rahmen einer einstweiligen Anordnung dem behinderten Kläger sowohl die Prozesskostenhilfe als auch die Kostenübernahme für die Assistenz bis zum Hauptsacheverfahren zugebilligt wird. |
068 |
08.07.2005 |
Bayerisches Landessozialgericht
L 4 B 225/05 KR ER
|
Beschluss nach dem eine Kranken eine Krankenkasse im Rahmen einer
einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens
verpflichtet wird, die Kosten für eine 20-Stunden-Behandlungspflege
zu erstatten. Vier Stunden zusätzlich leistet die Ehefrau (siehe
auch Beschlüsse Nr. 65, 66. und 67 dieser Liste). |
067 |
29.04.2005 |
Sozialgericht Bayreuth
S 9 KR 110 / 05 ER
|
Beschluss, wonach eine Krankenkasse im Rahmen einer einstweiligen
Anordnung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens verpflichtet
wird, die Kosten für eine 24-Stunden-Behandlungspflege zu erstatten
(siehe auch Beschlüsse Nr. 65, 66 und 68 auf dieser Liste). Vergleich vor dem Bayer. Landessozialgericht
München, 17.08.2005 |
066 |
04.04.2005 |
Sozialgericht Bayreuth
S 6 KR 67/05 ER
|
Beschluss auf eine einstweilige Anordnung nach dem eine Krankenkasse
bis zur Widerspruchsentscheidung verpflichtet wird, die Kosten
für eine 24-Stunden-Behandlungspflege als Sachleistung zu erstatten
(siehe auch Beschlüsse Nr. 65, 67 und 68 dieser Liste) |
072 |
17.03.2005 |
Bundessozialgericht
B 3 KR 35/04 R
|
Urteil, nach dem gezielte Bewegungsübungen, die den Folgen bestimmter
Erkrankungen und nicht nur den Folgen der Bettlägerigkeit entgegenwirken
sollen, als Maßnahmen der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen
Krankenpflege von den Krankenkassen zu gewähren sind. |
069 |
17.03.2005 |
Bundessozialgericht
B 3 KR 8/04 R
|
Urteil, nach dem die Medikamentengabe nicht der Grundpflege zuzurechnen,
sondern von der Krankenkasse zu erstattende häusliche Behandlungspflege
sei. Das Urteil enthält interessante Ausführungen zur Systematik
der Behandlungspflege (gegenüber der Grundpflege nach dem SGB XI). |
065 |
17.03.2005 |
Sozialgericht Bayreuth
S 9 KR 62/05 ER
|
Beschluss auf eine einstweilige Anordnung nach dem eine Krankenkasse
bis zur Widerspruchsentscheidung verpflichtet wird, die Kosten
für eine 24-Stunden-Behandlungspflege als Sachleistung zu erstatten.
Die Ehefrau könne als Laienkraft nicht zugemutet werden, lebensbedrohliche
Situationen ihres tracheostomierten, von einem Atemgerät abhängigen
Mannes, zu erkennen, zu verhindern oder zu beseitigen (siehe auch
Beschlüsse Nr. 66, 67 und 68 dieser Liste). |
062 |
07.06.2005
|
Bundesverfassungsgericht
1 BvR 1508/96
|
Urteil, mit dem die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren
Eltern eingeschränkt wird. Der Sozialhilfeträger kann von einer
Tochter nicht verlangen, dass diese ihr Wohngrundstück mit einem
Darlehen belastet, um für die "Heim"kosten ihrer pflegebedürftigen
Mutter aufzukommen. |
063 |
30.05.2005
|
Sozialgericht Oldenburg
S 2 SO 49/05 ER
|
Beschluss einer einstweiligen Anordnung, nach der ein Sozialhilfeträger
verpflichtet wird, bis zur Hauptverhandlung die Kosten für eine
hauswirtschaftliche Hilfe einer behinderten Frau weiterhin zu
finanzieren. Diese hatte bis zum 31. Dezember 2004 hauswirtschaftliche
Leistungen (im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt) bezogen.
Das Gericht erkannte eine Regelungslücke durch die Überführung
von Leistungen nach BSHG in das SGB II bzw. SGB XII, die jedoch
nicht zu Lasten der behinderten Frau gehen dürften. |
064 |
28.04.2005 |
Bundesverwaltungsgericht
C 20.04
|
Urteil nach dem der Träger der Sozialhilfe die Kosten eines Integrationshelfer
für ein körperlich und "geistig" behindertes Kind tragen muss, wenn
nur so der Besuch einer Regelschule möglich ist. Dabei ist es unerheblich,
ob diese Kosten nicht anfallen würden, wenn das Kind eine Sonderschule
besuchen würde. Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der
Schulbehörde gebunden. |
061 |
28.04.2005 |
Bundesgerichtshof
III ZR 399/04
|
Urteil, nach dem eine stationäre Einrichtung nicht schadensersatzpflichtig
ist, wenn sie eine Heimbewohner nicht ans Bett fixiert und diese
bei einem Sturz aus dem Bett zu Schaden kommt. Die Selbstbestimmung
und Menschenwürde von Heimbewohnern sei zu wahren, pauschale Fixierungen
nicht zulässig. |
059 |
18.03.2005 |
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
7 S 1248/04
|
Beschluss wonach ein Sozialhilfeträger im Rahmen einer einstweiligen
Anordnung verpflichtet wird, die Kosten für einen ambulanten Dienst
(zunächst als Darlehen) in voller (durch andere vorrangige Kostenträger
ungedeckter) Höhe zu erstatten. Der behinderte Kläger erhält Pflegeleistungen
etc. durch einen ambulanten Dienst, der Zivildienstleistende und
fest eingestellte Kräfte einsetzt. Laut Gericht könne der behinderte
Kläger entgegen der Meinung des Sozialhilfeträgers nicht auf die
(kostengünstigere) ausschließliche Versorgung durch Zivildienstleistende
verweisen werden. Eine akzeptable, konkrete und kostengünstige
versorgungsalternative habe der Sozialhilfeträger indessen nicht
angeboten. |
057 |
24.01.2005 |
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
12 S 2904/04
|
Urteil das besagt, dass das Sozialamt von ihm verschuldete Säumniszschläge
auf Steuern und Sozialabgaben erstatten muss. |
058 |
07.10.2004 |
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
München
12 CE 04.2041
|
Beschluss des vom 7. Oktober 2004 auf Antrag einer einstweiligen
Anordnung, der den Sozialhilfeträger verpflichtet, die Kosten
für fest eingestellte Assistenten zu erstatten. Die Versorgung
(ausschließlich) durch Zivildienstleistende war nicht mehr gesichert.
Der Sozialhilfeträger hat auf acht "Heime" verwiesen, in denen
der behinderte Kläger angeblich kos-tengünstiger versorgt werden
könnte. Das Gericht wies einen pauschalen Verweis auf die "Heime"
zurück, die dazu auch nicht geeignet wären den Kläger angemessen
zu versorgen. |
070 |
07.09.2004 |
Bundessozialgericht
B 2 U 46/03 R
|
Urteil, nach dem der Unfall einer ehrenamtlichen Pflegeperson
- hier die Tochter - auf dem Weg vom pflegebedürftigen Vater nach
Hause, als Arbeitsunfall bewertet wird. Der Vater ist in Pflegestufe
I der Pflegeversicherung eingestuft. Die Klägerin/Pflegeperson
pflegt weniger als 14 Stunden wöchentlich. |
052 |
07.05.2004 |
Verwaltungsgericht Greifswald
5 B 58 / 04
|
Beschluss, wonach das Sozialamt dem Antragsteller bis zur Entscheidung
im Hauptsacheverfahren die Kosten für ein Arbeitgebermodell
im Umfang der beantragten 12 Stunden täglich erstatten muss.
Das pauschale Pflegegeld darf in diesem Fall nur um 50 Prozent
gekürzt werden. |
056 |
24.04.2004 |
Sozialgericht Freiburg
S 5 P 3179/03
|
Urteil, nach dem eine Pflegekasse mit einer Fachpflegekraft einen
Einzelvertrag nach § 77 SGB XI abschließen kann, wenn das im Sinne
und zum Wohl der pflegebedürftigen Person ist. Dabei sei nicht
ausschlaggebend, dass kein ambulanter Dienst als Vertragspartner
der Pflegekasse in der Nähe vorhanden sei, sondern ausschließlich
auf das Wohl der pflegebedürftigen Person, wenn es dieser nicht
zuzumuten sei, zwischen den üblichen Einsätzen des Dienstes alleine
zu sein. |
054 |
28.04.2004 |
Verwaltungsgericht Köln
21 L 518 / 04
|
Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, der besagt,
dass die Träger der Sozialhilfe bis zum Hauptsacheverfahren
die Kosten für die Persönliche Assistenz zu tragen hat.
Die Entfaltungsmöglichkeiten und die Gestaltung eines selbstbestimmten
Lebens und Studiums der Klägerin, einer 24-jährigen
Studentin, seien in einer eige-nen Wohnung mit Persönlicher
Assistenz wesentlich besser gegeben als in einem Wohn- und Pflegeheim
mit seinen engen Leistungsgrenzen. |
048 |
19.03.2004
|
Bundesgerichtshof Karlsruhe
IXa ZB 321/03
|
Beschluss der besagt, dass der PKW eines außergewöhnlich
Gehbehinderten nicht gepfändet werden darf. Es diene der
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Es kann dem Schuldner wegen
seiner Behinderung nicht zugemutet werden, öffentliche Verkehrsmittel
oder Taxis zu benutzen. Dabei beruft sich der BGH auf Artikel
§ Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes, das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz. |
047 |
26.02.2004
|
Verwaltungsgericht Bremen
7 K 59/02
|
Urteil das besagt, dass die Kosten für die persönliche
Assistenz vom Sozialhilfeträger erstattet werden müssen.
Dem behinderten Kläger sei es weder zuzumuten, in die nahe
gelegene stationäre Einrichtung zu wechseln, noch, dass seine
Wohnung als „Außenwohnstelle" der stationären
Einrichtung „umgewidmet" wird. |
049 |
12.02.2004 |
Sozialgericht Leipzig
S 13 KR 25/03
|
Urteil das besagt, dass eine Krankenkasse die Kosten für
die häusliche Behandlungspflege im Rahmen einer persönlichen
Assistenz erstatten muss. Die behinderte Klägerin muss wegen
eines Tracheostomas in unregelmäßigen zeitlichen Abständen
abgesaugt werden. Ansonsten besteht Erstickungsgefahr. Das Gericht
betonte, eigentlich müssen die Krankenkasse sogar die Kosten
für 24 Stunden täglich und nicht nur für die beantragten
14 Stunden bezahlen. (siehe auch einstweilige Anordnung vom 16.05.2002, Nr. 028) |
051 |
22.01.2004 |
Bundesgerichtshof
III ZR 68/03
|
Urteil das besagt, dass Pflegeheime nicht die (vollen) Verpflegungskosten
berechnen dürfen, wenn der/die Bewohner/in ausschließlich
Sondenernährung erhalten. Geklagt hatte eine Frau, deren
Mann außer etwas Trinkflüssigkeit keine Verpflegung
durch das Heim erhielt. |
041 |
23.12.2003
|
Sozialgericht München
S 47 KR 1045/03 BR
|
Beschluss auf eine einstweilige Anordnung, der besagt, dass eine
Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Behandlungspflege
um Umfang von 20 Stunden täglich erstatten muss. Der Kläger
hatte 24 Stunden beantragt, die Krankenkasse wollte sechs Stunden
bewilligen. |
046 |
21.10.2003
|
Verwaltungsgericht Dessau
4 A 170/02 DE
|
Nach diesem Urteil kann die Klägerin ein Seniorenzentrum verlassen.
Das Gericht setzte sich ausführlich mit dem § 3a BSHG
auseinander. |
050 |
03.07.2003
|
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
5 C 7.02
|
Urteil das bestätigt, dass das so genannte Pauschale Pflegegeld
nach § 69a BSHG höchstens um 2/3 (§ 69c BSHG) gekürzt
werden darf. Hier ging es um einen behinderten Mann, der seine Pflege
im Rahmen des Assistenzmodells sichert und die Kosten dafür
vom Träger der Sozialhilfe erstattet bekommt. Der Sozialhilfeträger
wollte das Pauschale Pflegegeld komplett kürzen. |
087 |
20.05.2003 |
Sozialgericht Aachen
S 13 P 34/02
|
Urteil vom 20.05.2003. Danach muss eine Versicherte nicht im Vornhinein festlegen, in welcher Quotierung sie die Kombinationsleistung aus der Pflegeversicherung erhalten will, wenn diese von Monat zu Monat schwankt. Die Festlegung im Voraus würde eine 6-monatige Bindungsfrist mit sich bringen. |
039 |
25.04.2003
|
Verwaltungsgericht Kassel
7 G 906/03
|
Einstweilige Anordnung die besagt, dass die Kosten für die
Teilnahme eines behinderten Mannes an einer Tagung zur persönlichen
Assistenz übernommen werden müssen. Grundlage dafür
ist die Eingliederungshilfe (§ 39 Abs. 1 und § 40 Abs.
1 BSHG) |
034 |
06.03.2003
|
VG Dessau
2 B 43/03 DE
|
Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dessau auf eine einstweilige
Anordnung, der den Träger der Sozialhilfe zur Kostenübernahme
für die ambulante Versorgung verpflichtet (siehe auch Urteil
des Verwaltungsgerichtes A 2 387/01 DE vom 26.9.2002). Besonders
wichtig bei der Begründung: Dem Kläger sei ein längeres
Verbleiben im Heim nicht zuzumuten. Außerdem erkannte das
Gericht, dass Personen in Pflegestufe III zwar eventuell nur einige
Stunden am Tag konkrete Hilfeleistungen benötigen würden.
Eine rund-um-die-Uhr-Versorgung sei dennoch notwendig, da die Hilfebedarfe
jederzeit auftreten könnten. |
032 |
13.02.2003
|
Verwaltungsgericht Stuttgart
8 K 3917/02
|
Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, der besagt, dass
es bei Verhältnismäßigkeit der Kosten nicht erster
Linie auf die Höhe der Kosten im Vergleich zu den Kosten
einer anderen Versorgung ankommt. Vielmehr muss geprüft werden,
in welcher Lebensform die Menschenwürde und Selbstbestimmung
am besten gewahrt wird. Das Gericht war auch der Begründung
des Klägers gefolgt, der meinte, andere junge Männer
in seinem Alter (28 Jahre) würden in der Regel auch in einer
eigenen Wohnung leben wollen. Deshalb kommt es laut Gericht auch
nicht darauf an, ob die vorherige Lebensform (Betreutes Wohnen)
als stationär oder ambulant geführt wird. |
055 |
12.12.2002 |
Verwaltungsgericht Karlsruhe
2 K 413/00
|
Urteil, wonach auch bei einer Rund-um-die-Uhr-Assistenz das Pauschale
Pflegegeld nach § 69a BSHG nur um 2/3 gekürzt werden kann. |
033 |
21.11.2002
|
Bundessozialgericht Kassel
Az.: B 3 KR 13/02 R
|
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 21. November 2002, das besagt,
dass die häusliche Krankenpflege nicht an die häusliche
Umgebung gebunden sei. Demzufolge muss die Krankenkasse die Kosten
für das Verabreichen von Insulinspritzen während des Schulbesuches
übernehmen. |
040 |
22.10.2002 |
Sozialgericht Ulm
S 1 KR 518/02
|
Urteil, das eine Krankenkasse zur Kostenübernahme für
eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme verurteilt. Eine
Krebspatientin beantragte die Rehabilitationsmaßnahme bei
ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse hatte zwar die Notwendigkeit
der Maßnahme anerkannt, jedoch trotz mehrfacher Nachfragen
weder einen Bescheid erlassen, noch geeignete Rehakliniken vorgeschlagen.
Deshalb trat die Klägerin eine Rehamaßnahme in der
von ihr ausgesuchten Klinik an. Erst während der Rehamaßnahme
erging der Bescheid, in dem drei Kliniken zur Wahl gestellt wurden.
Die Klägerin beendete die Maßnahme in der von ihr gewählten
Klinik und stellte die Kosten der Krankenkasse in Rechnung. Diese
lehnte die Ãœbernahme ab. Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse
mit Verweis auf das SGB IX, dem darin enthaltenen Wunsch- und
Wahlrecht, vor allem aber mit dem Hinweis, dass die Krankenkasse
den Bescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt hatte. |
029 |
26.09.2002 |
Verwaltungsgericht Dessau
2 A 387/01 DE
|
In seinem Urteil verpflichtet das Verwaltungsgericht Dessau den
örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der
Kosten für häusliche Pflege. Einige Aspekte der Urteilsbegründung
sind besonders interessant: Der schwerbehinderte Kläger (46)
lebt schon seit rund 17 Jahren in einer Einrichtung. Das bedeutet
laut Gericht nicht, dass er bisher mit dieser Lebensform zufrieden
war und deshalb dort verbleiben muss. Außerdem kann man ihm
nicht zumuten, in eine andere Einrichtung zu ziehen und seine Heimatstadt
zu verlassen, nachdem er dort einen Bekanntenkreis hat und er sich
in einem Behindertenverband engagiert. Der Beklagte Landkreis hatte
die Kostenübernahme wegen der "unverhältnismäßigen
Mehrkosten" gegenüber der stationären Versorgung
verweigert. Das Gericht betont, dass wegen der persönlichen
Umstände ein Verbleib in einer Einrichtung nicht mehr länger
zumutbar sei und deshalb der Kostenvergleich gar nicht erst zum
Tragen kommen darf. Wichtig ist auch, dass das Gericht erkannt hat,
dass der Gesetzgeber mit "geeigneten Pflegekräften"
nicht "Fachpflegekräfte" meint, sondern Pflegekräfte,
die geeignet sind, die notwendigen Hilfen zu erbringen. Das 15-seitige
Urteil enthält noch weitere wichtige Begründungspunkte,
die das Recht auf häusliche Pflege bekräftigen. |
044 |
04.07.2002 |
Bundesfinanzhof
III R 58/98
|
Ein Körperbehinderter, bei dem die Notwendigkeit ständiger
Begleitung nachgewiesen ist, kann Mehraufwendungen, die ihm auf
einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung
und Verpflegung der Begleitperson entstehen, bis zu 1500 DM (767
EUR) neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte als
außergewöhnliche Belastung abziehen. |
028 |
16.05.2002 |
Sozialgericht Leipzig
S 13 KR 73/02 Er
|
Beschluss des Sozialgerichtes Leipzig vom 16.05.2002 auf eine einstweilige
Anordnung nach dem die AOK Sachsen einer Frau mit Tracheostama
die Kosten für 14 Stunden Behandlungspflege zum Tariflohn
erstatten muss. Eigentlich seien sogar 24 Stunden angemessen,
argumentiert das Gericht. Das Urteil hierzu erging am 12..02.2004 (Nr. 049) |
081 |
11.04.2002 |
Bundessozialgericht
B 3 P 8/01 R
|
Urteil das besagt: Wenn ein Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig ist, kann es von der Behörde nicht unter Berufung auf § 48 SGB X zurückgenommen werden. (Beispiel: Bewilligung der Pflegestufe I bei nur 33 Minuten Grundpflege täglich). |
026 |
19.03.2002 |
Verwaltungsgericht Bremen
7 V 60/02
|
Beschluss auf eine einstweilige Anordnung, der besagt, dass dem
Kläger fünf Stunden täglich Eingliederungshilfe (neben acht Stunden
Pflege täglich) zu bezahlen ist. Das Gericht befindet, dass der
Antragsteller nicht nur in den Abendstunden Eingliederungshilfe
benötigt, da nicht berufstätig ist und daher mehr Zeit zur Verfügung
hat, seinen ehrenamtlichen Aktivitäten und sonstigen Freizeitbeschäftigungen
nachzugehen. Der Sozialhilfeträger darf auch nicht darauf verweisen,
dass der Antragsteller vom nur fünfhundert Meter entfernten Heim
"mitbetreut" werden kann, da das dessen Bedürfnissen nicht entspricht.
Ein Wechsel in eine stationäre Einrichtung sei ebenfalls nicht
zumutbar. Der Sozialhilfeträger hatte u.a. mit unverhältnismäßigen
Mehrkosten (§ 3a BSHG) argumentiert. Es wird ebenfalls deutlich,
dass zu erstattende Hilfeleistungen weit über die Modulleistungen
der Pflegeversicherung hinausgehen können. |
030 |
13.12.2001 |
Oberverwaltungsgericht Münster
16 A 327/00
|
Das Gericht bestätigt in seinem Urteil den Anspruch auf mindestens
ein Drittel des sogenannten pauschalen Pflegegeldes nach §
69 a BSHG, selbst wenn die Pflege in vollem Umfang durch das Arbeitgebermodell
organisiert ist. Damit folgt das Gericht einem ähnlichen Urteil
des OVG Kaiserslautern, das ebenfalls das Recht auf mindestens ein
Drittel des pauschalen Pflegegeldes, hier bei Inanspruchnahme eines
ambulanten Dienstes, zuspricht. |
060 |
20.09.2001 |
Bundesverfassungsgericht
1 BvR 1791/94
|
Urteil vom 20. September 2001, nach dem nahe stehende Personen nicht
als besondere Pflegekräfte im Rahmen es § 69b BSHG (jetzt SGB §
65 XII) anerkannt - und damit im Arbeitgebermodell - beschäftigt
werden können. Geklagt hatte eine schwer behinderte Frau, die ihre
Schwester beschäftigen wollte. Die Schwester hatte dafür extra ihre
Erwerbstätigkeit aufgegeben. Das Gericht befand, dass die Schwester
zwar keine Entlohnung, durchaus aber Leistungen nach § 69b,
sogar höher als in der begehrten Leistung (hier 1600 DM) erhalten
könnte. |
023 |
07.09.2001 |
Verwaltungsgericht Stuttgart
9 K 5427/00
|
Urteil zu der Entscheidung vom 21.05.2001. Es bekräftigt nochmals
die Entscheidung in der einstweiligen Anordnung und hebt als "Heimeinweisungsschutz"
die Einbindung in das familiäre und soziale Umfeld hervor. |
042 |
06.09.2001 |
Verwaltungsgericht Braunschweig
3 A 238/00
|
Urteil das besagt, dass ein behinderter Schüler nicht verpflichtet
ist, Pflegehilfen bei der Klassenfahrt anteilig aus dem Pflegegeld
der Pflegeversicherung zu bezahlen. Geklagt hatte ein Schüler,
der auf einer Klassenfahrt einen Zivildienstleistenden für
seine rund-um-die-Uhr-Hilfen mitnahm. Die Kosten dafür wurden
im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger
der Sozialhilfe übernommen. Allerdings verlangte der Sozialhilfeträger,
dass der in Pflegestufe III eingestufte Schüler das Pflegegeld
aus der Pflegeversicherung für die Zeit der Klassenfahrt anteilig
für die Zivi-Kosten einsetzen müsse. Das Gericht war der
Meinung, die Pflegeleistungen würden im Zusammenhang mit den
Leistungen der Eingliederungshilfe stehen und müssten deshalb
vom Sozialhilfeträger übernommen werden. |
025 |
05.09.2001 |
Verwaltungsgericht Kassel
5 G 1814/01
|
Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, der besagt, dass
dem Kläger bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren KFZ-Betriebskostenbeihilfe
zu erstatten ist. Es handelt sich dabei zwar um eine geringe Summe;
wichtig ist jedoch die Erkenntnis des Gerichtes, dass ein behinderter
Mensch auf die regelmäßige Nutzung eines PKW angewiesen ist, wenn
er nur so sein Wohngrundstück verlassen kann (§ 10, Abs. 6 EingliederungshilfeVO).
Der Bedarf muss nicht zwingend zwei Mal die Woche bedeuten. Witterungs-
und/oder krankheitsbedingt kann der Bedarf in einigen Wochen des
Jahres durchaus auch geringer sein, (wie bei Nichtbehinderten auch). |
024 |
03.08.2001 |
Verwaltungsgericht Bremen
7 K 1206/99
|
Urteil, das besagt, dass der Sozialhilfeträger einer behinderten
Frau, die in einer Wohnungsgenossenschaft leben will und ansonsten
keinen geeigneten Wohnraum findet, den Genossenschaftsanteil in
Höhe von 30.000 DM auf Darlehensbasis gewähren muss. |
037 |
28.06.2001 |
Bundessozialgericht
B 3 P 3/00 R
|
Eine Gegensprechanlage kann in der Pflegeversicherung eine zuschussfähige
Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sein. |
021 |
21.05.2001 |
Verwaltungsgericht Stuttgart
9 K 3441/00
|
Beschluss auf Antrag einer einstweiligen Anordnung der besagt,
dass Sozialhilfeträger nicht auf kostengünstigere stationäre
Versorgung verweisen dürfen, wenn damit die Betroffenen aus
ihrem sozialen Umfeld gerissen werden. Generell muss bei Kostenvergleichen
(Anm. zwischen stationärer und ambulanter Versorgung) genau
geprüft werden, ob in der Einrichtung tatsächlich die
gleichen Leistungen erbracht werden wie bei der ambulanten Versorgung. |
045 |
26.04.2001 |
Bundessozialgericht Kassel
B 3 P 24/00 R
|
Ebenso wie der behindertengerechte Umbau einer Wohnung
kann auch der Neubau eines behindertengerecht gestalteten Eigenheimes
als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
von der Pflegekasse bezuschusst werden. Zur behindertengerechten Gestaltung eines Hauses zählt auch
der Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe. |
080 |
27.03.2001 |
Sozialgericht Mannheim
S 5 KR 2458/00
|
Urteil, das eine Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für selbst ins Krankenhaus mitgebrachte Assistenzkräfte zu bezahlen. |
020 |
13.03.2001 |
Bundessozialgericht Kassel
B 3 P 20/00 R
|
Urteil, wonach eine Begutachtung von Personen, die schon vor Einführung
der Pflegeversicherung Leistungen der Krankenkassen (§§ 53 ff
SGB V) erhielten, nicht zulässig ist, wenn nicht eine deutlich
Verbesserung des Gesundheitszustandes erfolgte. Das Gericht bezeichnet
die Untersuchung im Privathaushalt als Eingriff in die Privatsphäre. |
053 |
14.02.2001 |
Bundessozialgericht Kassel
B 9 V 10 / 00
|
Urteil welches besagt, dass die Krankenkasse die Stromkosten für
einen Elektrorollstuhl bezahlen muss. |
022 |
13.02.2001 |
Verwaltungsgericht Braunschweig
4 B 15/01
|
Beschluss auf Antrag einer einstweiligen Anordnung der besagt,
dass eine 92-jährige Frau nicht allein aus Kostengründen
gegen ihren Willen auf eine stationäre Einrichtung verwiesen
werden darf. Dies würde gegen die Menschenwürde verstoßen. |
019 |
12.02.2001 |
Verwaltungsgericht Kassel
5 G 303/01 - Ka
|
Beschluss auf Antrag einer einstweilige Anordnung der besagt,
dass der örtliche Sozialhilfeträger (zunächst) bis zum Hauptverfahren
die Kosten für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch einen ambulanten
Dienst zu übernehmen hat. |
018 |
11.09.2000 |
Oberverwaltungsgericht Berlin
OVG 6 SN 28.00
|
Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht immer bedarfsdeckend.
Sie schließen eine weitergehende Hilfe des Sozialhilfeträgers
im Rahmen des BSHG zur Bedarfsdeckung nicht aus. |
031 |
31.08.2000 |
Bundessozialgericht Kassel
B 3 P 14/99 R
|
Urteil das besagt, dass in der Pflegeversicherung bei der Feststellung
der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigenden Verrichtungen
Waschen/Duschen/Baden auch das Haare waschen umfassen. Und ganz
wichtig: Ein bettlägeriger Pflegebedürftiger, der nicht
ohne fremde Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann, darf zur
Vermeidung eines nächtlichen Hilfebedarfs nicht auf die Versorgung
mit Windeln oder einem Blasenkatheter verwiesen werden, solange
er nicht inkontinent ist und die Pflegeperson verständigen
kann. |
017 |
15.06.2000 |
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
5 C 34.99
|
Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung schließen einen
weitergehenden Anspruch auf Gewährung von ergänzender
Hilfe zur Pflege gemäß § 69 b Abs. 1 Satz 2 BSHG
nicht aus. |
035 |
28.03.2000 |
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
1 BvR 1460/99
|
Ein Vermieter kann den Einbau eines Treppenliftes nicht grundsätzlich
untersagen. Das BVG geht in dieser Entscheidung auch auf Art.
3 GG ein. |
016 |
21.03.2000 |
Oberverwaltungsgericht Koblenz
12 A 12269/99.OVG
|
Ein Schwerstbehinderter bekommt auch Pflegegeld, wenn er professionell
rund um die Uhr betreut wird. Das entschied das Oberverwaltungsgericht
in Koblenz. Das Pflegegeld dürfe zwar gekürzt, aber
nicht völlig gestrichen werden, hieß es. Professionelle
Pflegekräfte könnten nicht alle Bedürfnisse von
Schwerstbehinderten abdecken. Der Betroffene habe deshalb auch
Anspruch auf Pflegegeld. Das Gericht entschied damit zu Gunsten
eines Rollstuhlfahrers. Dieser hatte gegen seinen Landkreis geklagt,
der die Zahlung eingestellt hatte. |
014 |
27.10.1999 |
Verwaltungsgericht Kassel
5 G 2965/99 (1)
|
Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt
und Hilfe zur Pflege. Besonders interessant ist die Interpretation
der (Un-) Zumutbarkeit der stationären Unterbringung nach Par. 3a
BSHG |
005 |
29.09.1999 |
Verwaltungsgericht Göttingen
2 A 2187/96
|
Jüngere behinderte Menschen, die geistig nicht behindert sind,
haben einen Anspruch darauf, in einer eigenen Wohnung zu leben,
auch wenn die Unterbringung in einer Pflegeanstalt kostengünstiger
wäre. Kostenlimitierung auf 150 % der Anstaltskosten ist unzulässig! |
036 |
18.03.1999 |
Bundessozialgericht Kassel
B 3 P3/98
|
Nächtliche Hilfeleistung bedeutet zwischen 22:00 Uhr und 6:00
Uhr, unabhängig davon, ob die Pflegeperson hierfür ihren
Nachtschlaf unterbrechen muss oder nicht |
012 |
28.01.1999 |
Bundessozialgericht Kassel
B 3 KR 4/98 R
|
Bei diesem Urteil des Bundessozialgerichtes, das zwar nicht in
sämtlichen Punkten, jedoch im wesentlichen positiv zu bewerten
ist, geht es um einen dauerbeatmeten Mann, dessen Krankenkasse
(weiterhin) die Kosten für die Behandlungspflege rund um die Uhr
erstatten muss. Dabei ist es unerheblich, dass die Kosten für
die Pflege zu Hause 26.000 DM monatlich kostet, während die stationäre
Versorgung in einer Spezialklinik 22.000 DM kosten würde. |
010 |
14.12.1998 |
Verwaltungsgericht Würzburg
W 3 E 98.1458
|
Beschluss über den Vorrang ambulanter Pflege und Zumutbarkeit
stationärer Hilfe zur Pflege. |
013 |
27.05.1998 |
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
12 L 702/98
|
Urteil zum Art. 51 Pflegeversicherungsgesetz (Besitzstand).Dieses
Urteil besagt, dass diejenigen Anspruch auf Besitzstandsschutz nach
Art. 51 PflegeVG genießen, die bei Eintritt der Pflegeversicherung
Pflegegeld nach § 69 BSHG bezogen haben. Dabei ist es unerheblich,
ob diese Leistungen zu Recht bezogen wurden, oder ob die Voraussetzungen
zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) bestanden, es spielt also keine
Rolle (mehr), ob vor der Einführung tatsächlich Pflegebedürftigkeit
vorlag. |
008 |
12.05.1998 |
Verwaltungsgericht Gießen
4 G 1134/97(2)
|
Beschluss, verdeutlicht, dass Sozialhilfeleistungen wesentlich weitreichender
sind als die Leistungen der Pflegeversicherung. Es ist nicht zulässig,
dass Sozialhilfeträger den Assistenzbedarf ausschließlich nach den
Kriterien der Pflegeversicherung ermitteln. |
011 |
11.05.1998 |
Verwaltungsgericht München
M 15 E 98.1224
|
Beschluss, besagt, dass eine schwerpflegebedürftige Frau in der
Pflegestufe III nicht stundenlang alleine sein darf, da HelferInnen
innerhalb weniger Minuten erreichbar sein müssen. Das Sozialamt
wollte Leistungen von 24 Stunden auf 16 Stunden täglich "herunterschrauben". |
001 |
27.04.1998 |
Verwaltungsgericht Stuttgart
8 K 5638 / 96
|
Urteil zur Handhabung von Vermögen in Verbindung mit Art. 51 Pflegeversicherungsgesetz
(Besitzstand) |
006 |
16.04.1998 |
Bundessozialgericht Kassel
B 3 KR 9/97 R
|
Urteil, verpflichtet eine Krankenkasse, einem behinderten Schüler
die Kosten (abzüglich dessen, was ein "normales" Fahrrad kosten
würde) eines sogenannten Handbikes zu finanzieren mit der Begründung,
dass damit die Integration des Schülers gefördert wird. |
009 |
05.03.1998 |
Europäischer Gerichtshof Luxemburg
C-160/96
|
Urteil, bestätigt den Rechtsanspruch Pflegebedürftiger auf Leistungen
der Pflegeversicherung bei dauerhaftem Aufenthalt im europäischen
Ausland. |
007 |
26.02.1998 |
Sozialgericht Gelsenkirchen
S 4 P 50/97 S
|
Urteil, es verbietet ausdrücklich die (Wiederholungs-) Begutachtung
derjenigen, die bei Inkrafttreten der Pflegeversicherung Leistungen
nach dem SGB V (400 DM Geld- bzw. 750 DM Sachleistung) erhielten
und automatisch in Pflegestufe II eingestuft wurden. |
002 |
04.02.1998 |
Bundessozialgericht Kassel
B 9 V 28/96 R
|
Urteil, besagt, dass Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(BVG) beziehen, auch Familienangehörige, im vorliegendem Fall die
Ehefrau, in einem sozialversicherungs- und steuerpflichtigem Arbeitsverhältnis
beschäftigen dürfen und dennoch Anspruch auf Erstattung der Kosten
haben. |
027 |
12.08.1997 |
Verwaltungsgericht Düsseldorf
22 K 1487/94
|
Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 12. August
1997, das besagt, dass der Sozialhilfeträger einem behinderten
Kläger ein KFZ finanzieren muss, obwohl dieser nicht berufstätig
ist und das Fahrzeug auch nicht selbst steuern kann. Allerdings
ist der Kläger in erheblichem Umfang ehrenamtlich tätig.
Das Gericht verweist u.a. auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
vom 31. August 1995 mit dem Aktenzeichen 5 C 9.94. |
015 |
08.07.1997 |
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
4 M 2314/97
|
Urteil das besagt, dass die Leistungen nach dem BSHG nicht auf eine
Punkthöchstzahl begrenzt werden dürfen (hier 7000 Punkte)
und dass die Leistungen nach dem BSHG wesentlich weitreichender
sind als die der Pflegeversicherung. Hier liegen Auszüge aus
der Urteilsbegründung vor. |
043 |
06.02.1997 |
Bundessozialgericht Kassel
3 RK 12/96
|
Urteil das besagt, dass Krankenkassen den Ladestrom für Elektrorollstühle
finanzieren müssen. Dies kann in Form einer Pauschale geschehen,
oder durch Installation eines Zwischenzählers, mit dem der
konkrete Verbrauch festgestellt werden kann. |
004 |
28.08.1996 |
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
4 L 1845/96
|
Urteil, besagt, dass der Auszug aus dem Heim möglich ist,
wenn ein weiterer Heimaufenthalt unzumutbar ist. Dabei ist es
unwesentlich, dass die ambulante Versorgung voraussichtlich mehr
als doppelt so teuer wie die stationäre ist. |
003 |
04.06.1996 |
Verwaltungsgericht Lüneburg
6 B 63/96
|
Beschluss, besagt, dass die Leistungen des Sozialamtes weitreichender
sind als die der Pflegeversicherung. |
038 |
18.05.1995
|
Bundesverwaltungsgericht
5 C 22/93
|
Urteil das besagt dass Schmerzensgeld „Schonvermögen"
ist und nicht zur Pflege/Assistenz eingesetzt werden muss. |