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Eine schwerbehinderte Frau aus Bayern bekam ein persönliches Budget mit acht Assistenzstunden pro Tag bewilligt, die ihr absolut nicht ausreichen. Im Oktober 2014 wurde die Kostenübernahme für einen Mehrbedarf von täglich vier Stunden beantragt. Der Bezirk schickte wiederholt seine „Damen" zur Prüfung. Die Antragstellerin berichtete den Mitarbeiterinnen des Bezirkes, dass sie den Vormittag auf der Toilette verbringt und bis zum Mittag dort sitzen bleibt. In dieser Zeit trinkt sie, nimmt das Frühstück und Getränke zu sich, weil niemand da ist, der sie zur Toilette bringen kann. Die Damen waren sehr erschüttert ob dieser Tatsache und begannen sofort, tolle Vorschläge zu machen. Einer davon: Sie soll sich doch auf ihren Toilettenstuhl setzen und in die Küche schieben lassen, um dort ihr Essen einzunehmen. Frau X entgegnete darauf, dann bliebe sie lieber auf der Toilette sitzen, da sei wenigstens eine Heizung.
Nachtrag: Der Bezirk machte nochmals Besprechungsbedarf geltend. Bei der Antragstellerin erschien eine Dame des Bezirkes und zückte aus ihrer Aktentasche .... eine Liste stationärer Einrichtungen. Damit war der Besprechungsbedarf abgehakt.
Das ist die Art, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich als sachverständig geben, mit unseren Bedarfen umgehen.