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Bedarfsdeckung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern hat eine junge Frau vor fünf Jahren am Tage ihrer kirchlichen Trauung eine Gehirnblutung erlitten. Ihr Ehegatte schrieb im Mai 2015 an ForseA: 

"Ich habe vor 5 Jahren Ihren Ratgeber für das Persönliche Budget zum ersten Mal  gelesen. Meine Frau lag zu dieser Zeit in einer Reha-Klinik, nachdem Sie kurz zuvor mit 19 Jahren eine schwere Hirnblutung erlitten hat.

Die Reha stand kurz vor dem Ende und meine Frau sollte entlassen werden. Ich stand daher vor der Entscheidung Pflegeheim oder Zuhause pflegen. Ich habe mich für Zuhause entschieden. Als ich dann Ihren Ratgeber gelesen habe, dachte ich das ist doch eine super Sache. Meine Frau kann bei mir Zuhause weiter wohnen und wird in der Zeit wo ich dann arbeiten bin, von Assistenten versorgt. Leider hat uns die Realität mit den Behörden sehr schnell eingeholt.

Wir haben bei dem Landkeis Vorpommern-Greifswald ein trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt. Als wir auf Usedom gewohnt haben, wurde ein Stundenlohn von 6,20 Brutto vom Landkreis bewilligt! Es war sehr schwer, Assistenten für diesen Stundenlohn zu finden.

Doch Gott sei Dank stand der Umzug nach Wedel in die Nähe von Hamburg unmittelbar bevor. Wir mussten umziehen, weil ich dort eine Anstellung gefunden habe. Ich hatte auch gehofft, dass dann der Landkreis Pinneberg für uns zuständig wird und wir dann einen besseren Stundenlohn für unsere Assistenten bekommen würden. Daraus wurde leider nichts. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald bleibt aufgrund einer Spezialregelung im SGB VII für uns immer zuständig, egal wohin wir ziehen. Zumindest hatte der Landkreis die Güte, nunmehr einen Stundenlohn von 8,50 Euro brutto zu bezahlen! Wir wohnen in der Metropolregion Hamburg, es ist unmöglich, für diesen Stundenlohn Assistenzkräfte zu finden. Das haben wir dem Landkreis so auch mitgeteilt, doch dieser ist der Auffassung, die Assistenz könne von einer Laienkraft gemacht werden, daher auch der niedrige Stundenlohn. Was auch immer eine Laienkraft in den Augen des Landkreises sei. Meine Frau ist 100% schwerstbehindert, hat Pflegestufe 3 und sitzt im Rollstuhl. Sie muss mehrmals täglich einmalkatherisiert werden. Das kann keine Laienkraft machen.

Weiterhin verweigert der Landkreis uns Leistungen, die uns zustehen würden. Beispielsweise Hilfe zur Pflege. Das Pflegegeld von 700 Euro kriegt der Landkreis und verrechnet es mit dem Persönlichen Budget. Hilfe zur Pflege kriegen wir nicht, da wir erst Sachleistungen in Anspruch nehmen müssten. Erst dann würde es Hilfe zur Pflege geben. Das ist doch falsch, da wir die Pflege durch unsere Assistenten abdecken lassen, also durch selbst beschaffte Pflegekräfte.

Leider ist mit dem Landkreis nicht zu verhandeln, und ich werde wohl demnächst meine Arbeit aufgeben müssen, da wir bei dem geringen Stundenlohn keine Assistenten finden."

Hier greift das Sozialamt ganz tief in die Diskriminierungskiste. Es wird seinen Aufgaben nicht gerecht, es nötigt und betrügt sogar, wenn man den Ausführungen des Ehemannes Glauben schenkt. Und es gibt keinen Anlass, dies nicht zu tun. Der Pflicht zur Bedarfsdeckung wird man nicht gerecht, wenn man dies alleine auf die Stunden beschränkt. Ohne eine ausreichende finanzielle Ausstattung, welche dann auch die Anstellung von Assistenzkräften erlaubt, ist diese Pflicht verletzt. Dass darüber hinaus mit ständiger Verwechslung von Arbeitnehmer-Brutto (Stundenlohn) und Arbeitgeber-Brutto (Stundensatz) sowie mit der Addition von Einzel-Verrichtungszeiten operiert wird zeigt, dass dem Sozialamt keineswegs daran gelegen ist, die Notlage der jungen Familie zu beheben. Es geht ausschließlich um die Schonung des eigenen Haushaltes. Dabei verletzt man sich natürlich auch Gesetze, beispielsweise § 63b SGB XII, mit einer Selbstverständlichkeit, als ob die Anwendung dieser im eigenen Empfinden stünde.

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