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Drangsalierende Zielvereinbarung

Als Beispiel für viele Zielvereinbarungsentwürfe von Kostenträgern nachstehend ein Beispiel aus Bayern. Ein Punkt darin ist
        V. Pflichten des Budgetnehmers

        1.) Das Budget ist zweckgebunden und darf nur für die Erreichung der vereinbarten Ziele verwendet werden.

        Der Einsatz des persönlichen Budgets wird durch die Vorlage von

  • Arbeitsverträge
  • Kopien der Ãœberweisungen
  • Dokumentation der Leistungen (Aktivität mit Datum, Uhrzeit, Handzeichen des Assistenten)

        nachgewiesen.

Darüber hinaus forderte der Bezirk Qualifikationsnachweise des Personals, ist aber gleichzeitig nicht bereit, den Tariflohn für ungelerntes Pflegepersonal zu bezahlen.

Zur Erinnerung sei an der Stelle an die  Handlungsempfehlungen der BAR (Kapitel 9.2, Seite 49) hingewiesen. Dort ist von einer Nachweiserbringung "in vereinfachter und unbürokratischer Form („so wenig wie möglich, so viel wie nötig")" die Rede.

Über den Sinn der Arbeitsverträge und die Kopien der Überweisungen müssen wir uns nicht streiten. Die Nachweisführung darüber ist nur gegenüber solchen Behörden möglich, die von der Materie nichts verstehen.

Absolut gar nicht geht der dritte Punkt. Mit welcher Berechtigung verlangt die Behörde ein Protokoll des Lebens behinderter Menschen? Auf die schriftliche geäußerte Weigerung, dieses laufende Protokoll abzuliefern antwortete die Sachbearbeiterin des Bezirks:

"Die Qualifikationsnachweise für das Personal fordern wir im Rahmen der Qualitätssicherung (§ 4 Abs. I Nr. 3 BudgetV). Ferner benötigen wir die Nachweise für die Angemessenheitsprüfung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BudgetV i.V.m. § 9 Abs. 1 SGB IX§ 33 Satz 2 SGB I, § 9 Abs.2 SGB XII )."

Bei der Findung der Gründe für ihr Begehren hat die Sachbearbeiterin alles mitgenommen, was ihr irgendwie passend erschien. Dabei hat sie jedoch aus den Augen verloren, dass diese Punkte vor der Zielvereinbarung zu klären sind. Und mit Qualitätssicherung haben Qualifikationsnachweise nichts zu tun. Sie stehen weder im Gesetz noch in der Budgetverordnung. Aber wahrscheinlich gilt es, je Antragsteller eine Mindestanzahl Schikanen abzuarbeiten. Und da wundert sich noch jemand, dass diese Budgets niemand in Anspruch nimmt?

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