Nachdem die Leistungsträger kaum noch Chancen haben, das
Arbeitgebermodell an sich zu verhindern, versuchen manche, dieses
dadurch unmöglich zu machen, indem sie nur noch Dumpinglöhne bewilligen
wollen.
Dem hat das Sozialgericht Halle am 18. Dezember 2007 einen Riegel
vorgeschoben. In einer einstweiligen Anordnung schreibt es der
Sozialagentur Halle ins „Stammbuch":
"Daher hat das Gericht auf den von der Antragsgegnerin bzw. für die
Antragsgegnerin tätigen Sozialämtern als angemessen angesehene Vergütung
aus dem Jahr 2006 abgestellt, wo für verschiedene Leistungen mit der
Formulierung, es werde der Betrag von 9,06 € (ohne Arbeitgeberkosten)
'in ständiger Verwaltungsübung zu Grunde gelegt', dieser Betrag
maßgebend für die Bewilligung war.
Es ist für das Gericht genauso unverständlich, wie sich der
angemessene ortsübliche Stundenlohn von einem Jahr aufs andere um fast
ein Drittel reduziert haben soll.
Da die Antragsgegnerin keine Angaben dazu gemacht hat, wie der
seinerzeitige Betrag von 9,06 € ermittelt wurde und auch zu dem
Zustandekommen des Betrages von 6,55 € geschwiegen hat, geht das Gericht
hinsichtlich des Betrages von 6,55 € von der Darstellung der
Pflegegutachterin Frau M. aus, die mit dem bei der Arbeitsagentur
zuständigen Mitarbeiter gesprochen hat….
Auch das Argument der Gleichbehandlung mit anderen Hilfeempfängern,
denen in 2007 auch nur der Stundensatz von 6,55 € bewilligt worden sei,
kann nicht durchgreifen. Insoweit gilt der Grundsatz, dass es keine
Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Nur weil die Antragsgegnerin in
anderen Fällen einen nicht nachvollziehbaren geringen Stundensatz
angenommen hat, braucht sich die Antragsstellerin nicht darauf verweisen
lassen, dieser müsse auch für sie gelten, zumal eine Ungleichbehandlung
mit den "Altfällen" ja auch immer vorhanden ist."
ForseA setzt sich seit Jahren dafür ein, den Assistentinnen und
Assistenten für ihre anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit
Tariflöhne zu bezahlen. Als absoluten Mindestlohn sehen wir die
Tarifgruppe TVöD-P Gruppe P6 Stufe 2 (entspricht dem früheren BAT KR1,).
Übrigens scheinen sich Sachsen und Sachsen-Anhalt bezüglich
menschenverachtender Löhne für qualitativ hochwertige
Assistenzleistungen gegenseitig toppen zu wollen. So hat das Sozialamt
Leipzig einer jungen behinderten Frau für ihre Assistenz am Tag 3,65 €
Bruttostundenlohn und für die nächtliche Assistenz von 1,65 € brutto
angeboten. Selbst wenn man fairerweise erwähnen muss, dass hier FSJler
und Zivildienstleistende zum Einsatz kommen sollten, muss wohl über die
Höhe dieser Beträge nicht diskutiert werden. Sie zeigen auf jeden Fall,
wie wenig Anerkennung die Leistungen von AssistentInnen seitens der
Sozialhilfeträger erfahren, deren Mitarbeiter in einer Autowerkstatt
locker 50 € und mehr je Stunde für die Reparatur ihres Autos bezahlen...
Ach ja, auch diese Summen wurden vom Sozialgericht "kassiert". Jetzt
müssen 7,50 € Bruttostundenlohn bezahlt werden – und das für alle 24
Stunden. Das erscheint im ersten Moment ebenfalls sehr niedrig, ist aber
wegen der darin enthaltenen Bereitschaftszeiten gerade noch akzeptabel.