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Persönliches Budget am Ende des Jahres 2015

Uns erreichen laufend Anfragen von Antragstellern, die mit ihrem Kostenträger nicht klar kommen. Daher sind wir bereits allerhand gewohnt. Desinformationen, Schikanen, Nötigungen, all das sind leider tägliche Erscheinungen. Die folgende Anfrage hat uns dann doch noch belehrt, dass die Spirale nach unten immer noch offen ist:

"kurz zu meiner Person,ich bin xx Jahre alt und hatte im xx einen Verkehrsunfall mit Folge einer Querschnittlähmung höhe BWK8. Seit 2000 bekomme ich EU Rente und Grundsicherung dazu 300 Euro Haushaltshilfe der Eingliederungshile und Landespflegegeld von 380 Euro. Im Jahre 2004 habe ich beim Sozialhilfeträger das persönliche Budget beantragt, beim Beratungsgespräch wurde mir mitgeteilt daß das Budget ähnlich des Pflegegeldes in drei Stufen unterteilt wär (Stufe 1 200 Euro / Stufe 2 400 Euro / Stufe 3 600 Euro). Der tatsächliche Bedarf wurde nicht ermittelt. Ich wurde dann in Stufe zwei eingestuft. Nun im Dezember 2014 habe ich dann einen Leistungskomplex eingereicht mit der Assistenz, die ich benötige.Der Leistungsträger zögerte die Bearbeitung hinaus und meldete dann einen Hausbesuch an, der dann  Anfang Mai 2015 stattfand. Zwei Wochen später bekam ich dann ein Schreiben, daß aus dem Leistungkomplex die Haushaltshilfe und die Assistenz beim Gehen mit dem Exoskelett herausgenommen und an die Abteilung Hilfe zur Pflege weitergeleitet wurde. Bei dieser Abteilung mußte ich wieder sämtliche Unterlagen über Behinderung, Einkommen usw. vorlegen, obwohl ich bereits beim selben Amt in Leistungsbezug bin. Die Bearbeitung hat sich dann wieder um mehrere Monat hinausgezögert. Dann wurde ich aufgefordert, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen, was ich dann auch tat. Nun seit Oktober bekomme ich Pflegestufe 1 und sofort wurde die Haushaltshilfe eingestellt mit der Begründung, dass mit dem Pflegegeld sämtliche Pflegeleistungen und die Hauswirtschaft abgedeckt wird, obwohl mir nicht mehr Geld zur Verfügung steht, da das Pflegegeld auf das Landespflegegeld angerechnet wird. Für die Assistenz zur Teilhabe habe ich noch immer keinen Bescheid. Wie beurteilen sie meine Situation und können sie mir eventuell behilflich sein."

  •     Seit 1994 gibt es den Zusatz im Artikel 3 unserer Verfassung: "Niemand darf wegen seiner  Behinderung benachteiligt werden"
  •     Seit 2008 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget
  •     Seit 2009 gilt die Behindertenrechtskonvention uneingeschränkt in Deutschland

Und die Kostenträger? Die arbeiten genau so weiter, als ob es die gesetzlichen Änderungen nicht gäbe. Nicht nur jede Behörde, nein, jeder Sachbearbeiter, jede Sachbearbeiterin hat eigene Werkzeuge entwickelt, wie mit Antragstellern umzugehen sei. Die obige Schilderung erreichte uns zudem aus einem Bundesland, das den Anschein erweckt, in Sachen Persönliches Budget bundesweit die Fahne des Persönlichen Budgets am höchsten zu halten.

Solange die Nachteilsausgleiche aus der Sozialhilfe kommen, so lange wird das Persönliche Budget eher auf ministerialen Hochglanzbroschüren zu finden sein. In der Praxis verträgt sich das SGB IX mit dem SGB XII wie Feuer und Wasser. Die Sozialhilfe kann mit dem liberalen Denken des SGB IX nichts anfangen. Die Sozialhilfe ist ein Machtinstrument des Staates. Nahezu jeder Antragsteller kam und kommt damit schmerzhaft in Berührung.

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