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Eine Frau mit Muskelerkrankung geht noch arbeiten. Aufgrund der fortschreitenden Erkrankungen braucht sie mittlerweile Hilfe beim Toilettengang. Auf der Suche nach einem Kostenträger erfährt sie, dass die Pflegeversicherung, welche die Unterstützung zuhause bezahlt, sich auf der Arbeitsstelle für unzuständig erklärt. Das daraufhin angegangene Integrationsamt erklärt dagegen das Pinkeln am Arbeitsplatz als Pflege und sich somit auch für nicht zuständig. Dafür erhält die Ratsuchende dort den Rat, sich einen Katheder legen zu lassen. Es ist erschreckend, wie leichtfertig eine Behörde zu einem medzinisch unnötigen Eingriff in den Körper rät, nur um vom eigentlichen Problem abzulenken
Auch an diesem Beispiel kann man sehen, dass das derzeitige System am Ende ist. Wir brauchen ein bedarfsdeckendes Gesetz zur Sozialen Teilhabe mit der Finanzierung aus einer Hand. Es wird Zeit, dass all diejenigen, die am Arbeitsplatz zu Lasten des "falschen" Kostenträgers die Toilette aufsuchen, auch aus ihrer Finanzierung-Zwangslage befreit werden.