Ein Kostenträger zeigt "Liebe" zum Detail:
Leider liegen uns die Nachweise über die Verpflichtung der Ausweisung der Mehrwertsteuer auf den Rechnungen des ... (Abrechnungsbüros) noch nicht vor.
Da die Vorlage dieser Nachweise wahrscheinlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, werden wir Ihnen die von Ihnen verauslagten Kosten des Lohnabrechnungsservice des ... (Abrechnungsbüros) für das Jahr 2009 bis einschließlich Oktober 2009 in voller Höhe erstatten, ab November 2009 sowie auch für das Jahr 2010 zunächst ohne die ausgewiesene Mehrwertsteuer von 19 %.
Sobald uns die entsprechenden Unterlagen des Finanzamtes vorgelegt werden, werden wir Ihnen diese Kosten gegebenenfalls nachzahlen.
In Übrigens raten wir Ihnen, die Rechnungen des ... (Abrechnungsbüros) zukünftig zunächst auch ohne die ausgewiesene Mehrwertsteuer zu begleichen.
Ãœber zivilrechtliche Folgen eines solchen Handelns zerbricht man sich nicht den Verwaltungskopf.