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Eine muskelkranke Frau stellt einen Antrag auf Erstattung der Assistenzkosten nach dem Persönlichen Budget. Zusammen mit diversen anderen Angaben verlangt das Sozialamt zum selbst bewohnten Eigenheim folgende Angaben:
Bauzeichnungen
Wohnflächenberechnung
Grundbuchauszug
Foto
Lageplan
Berechnung des umbauten Raums
Feuerversicherungsschein mit letzter Beitragrechnung
Auf die Frage, wozu das alles, erhielt sie vom Sozialamt die lapidare Antwort: "Diese Angaben werden u.U. zur Überprüfung des Leistungsanspruchs benötigt."
Nun stellt sich noch die Frage wessen und welche Umstände hier gemeint sind. Werden hier Daten mit dem Staubsauger erhoben nach dem Motto: "Jetzt lassen wir uns mal das ganze Leben vorlegen und dann schauen wir mal, was wir davon gegen die Antragstellerin verwenden können."? Solchen Fragen sind Antragsteller ständig ausgesetzt und es gibt auch Fragen, die zielen noch viel weiter in den Privatbereich.