Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren
Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären
Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen
Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte,
humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von
Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.