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Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Vorwort

Vorwort Netzwerk Artikel 3

Liebe Leser*innen,

Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben 2007/2008 fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert. Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. 2009 dazu entschlossen, eine sogenannte „Schattenübersetzung" zu veröffentlichen. Der Begriff „Schattenübersetzung" wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte" (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben: Die Vertragsstaaten von UN-Konventionen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Parallel dazu werden von den Nichtregierungsorganisationen Schattenberichte erstellt, die ebenfalls in die Bewertung des überwachenden Komitees einfließen. Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung der Behindertenrechts konvention (BRK) für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der BRK beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung. Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung hervorgehoben und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen wurden durchgestrichen. 2009 veröffentlichten wir die 1. Auflage der Schattenübersetzung, die nach einem guten Jahr vergriffen war. Wir haben danach eingegangene weitere Hinweise eingearbeitet und 2010 eine 2. Auflage produziert. Diese ist nun auch bald vergriffen. Inzwischen hat Österreich auf Druck des UN-Fachausschusses in Genf seine Übersetzung korrigiert. Diese Fassung sowie viele Einzelhinweise sind in die vorliegende 3. Auflage eingeflossen. Mit dieser Schattenübersetzung möchten wir einen Beitrag leisten, um zur Bewusstseinsbildung beizutragen und um zu verdeutlichen, dass behinderte Menschen und ihre Organisationen in allen Phasen der Umsetzung und Überwachung der Behindertenrechtskonvention eng und aktiv einzubeziehen sind, wie es in der Konvention heißt.

Berlin, im März 2018

Der Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

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