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Gedanken zum Jahreswechsel 2021/2022

Der nachfolgende Text wurde der ForseA-Zeitschrift INFORUM 4 2021 entnommen

Neues Leben für unsere Grundrechte und die Behindertenrechtskonvention!

Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde unseres Vereines,

Symbolbild Jahreswechsel 2021/2022es ist frappierend, dass 2021, das Jahr des gefühlten Stillstandes in Deutschland, doch wieder so schnell vergangen ist. Sozial- und behindertenpolitisch war für uns das Gesetz zur Regelung der Assistenz im Krankenhaus und das Intensivpflegestärkungsgesetz GKV-IPReG wichtig.

Manche Menschen nahmen sich die Amis zum Vorbild und wollten den Reichstag stürmen, hatten wohl vergessen, die entsprechenden Anträge auszufüllen und der Sturm ebbte bereits auf der Treppe ab. Die Politik allerdings ließ sich von derartigen Szenen stark beeindrucken. Denn man lebte dort wie in einer eigenen, friedlichen Welt. Nun aber sah man sich gehetzt. Phasen zögerlichen Abwartens wechselten mit solchen, in denen hektisch Verordnungen zusammengezimmert wurden. Es war immer auch die Stunde der Hinterbänkler, der Populisten, der Wissenschaftler und solche, die sich dafür hielten. Je steiler die Theorie, desto größer die Chance, dafür Mikrofone und Kameras einzufangen.

Aufsehenerregend war das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.01.2021, dem wir in diesem Bericht einige Seiten gewidmet haben.

Bei der Novellierung des Gesetzes zur Assistenz im Krankenhaus suchte man dieses zunächst vergeblich. Wer kommt auch auf die Idee, diese Regelungen auf Seite 57 des „Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" zu suchen? Und wer dann auch noch hofft, dass damit die vorhandenen handwerklichen Fehler und Gesetzeslücken beseitigt wurden, machte ein langes Gesicht. Ich denke, dass die Lobbyarbeit der Lebenshilfe Früchte getragen hat. Doch auch die sind noch nicht am Baum. Wesentliche Entscheidungen wurden auf den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgelagert, der bis zum 1. August 2022 den Personenkreis eingrenzen soll. Selbst dort, wo bereits Gerichte Fehler im Gesetz anprangerten, sah man bei der GroKo keine Notwendigkeit, diese zu beheben. Wenn also ein behinderter Mensch mit Assistenzbedarf diesen mit einer Krankenkasse abrechnet, kann die sich freuen. Denn sie spart während des Krankenhausaufenthaltes die Erstattung der Assistenzkosten. Denn nach bestehender Lesart ist für die Pflege das Krankenhaus zuständig. Dies hat dafür jedoch keine Zeit, meist keine Kenntnisse und bekommt dafür auch kein Geld von den Krankenkassen. Schon oft haben Menschen erlebt, dass das Krankenhaus eben keinen Platz frei hat. Denn die Investorenkrankenhäuser suchen sich die renditestarken Erkrankungen. Die anderen, bei denen man auch mal drauflegt, die sollen woanders unterkommen.

Das IPReG ist ein typisches Beispiel für eine Mogelpackung. Unter dem Vorwand, die Qualität der Intensivpflege zu verbessern, kassiert man beatmete freilebende Menschen mit hohem Assistenzbedarf gleich mit ein und will sie in Anstalten oder wenigstens in größere Wohngemeinschaften abschieben, weil dort die Qualität besser sei. Mit Sicherheit denkt man dabei jedoch nicht an die Lebensqualität dieser Menschen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben bei diesem Gesetz die Wohlfahrtskonzerne federführend mitgewirkt. Der Nutzen des Gesetzes ist neben der Kostenersparnis auf dem Rücken behinderter Menschen eine Ausweitung und bessere Auslastung ihrer Anstalten. Sicher ist, wer einmal dort einziehen musste, tut sich unendlich schwer, sich daraus wieder zu befreien. Das Assistenzteam ist in alle Winde zerstreut, die Wohnung mit der Einrichtung ist weg, das gesamte soziale Umfeld hat sich in Nichts aufgelöst. Dies spielt bei unseren Mandatsträgern jedoch kaum eine Rolle. Sie bekommen vom Minister die Gesetzesvorlage, dürfen noch zwei falsch gesetzte Kommas berichtigen und haben dann die Hand zu heben. Allein der Protest von behinderten Menschen und ihrer Vereine und Verbände wirkt derzeit noch bremsend.

Es hat sich ausgeklatscht. Populistische Politiker jeglicher Couleur gaben vor, zutiefst beeindruckt zu sein und verneigten sich vor Ärzten und Pflegepersonal. Und gingen dann wieder zur Tagesordnung über. Die versprochene Aufwertung dieser Berufsgruppen blieb aus. Die Betriebswirtschaftler der Sozialkonzerne zwangen zum weiteren Abbau von Betten, nicht nur im Intensivbereich. Personalmangel wurde zusätzlich bestraft, wenn nicht gleichzeitig auch noch die Kapazität reduziert wurde. Dieses krankhafte Verhalten in Zeiten von diversen Wellen der Pandemie müsste massiv bestraft werden. Die Politik hingegen bekommt die Büchse der Pandora nicht mehr zu. Das „Privatisierungsgewäsch" kann einfach dadurch entkräftet werden, dass man sich fragt, warum im Gesundheits- und Pflegebereich exorbitante Profite erwirtschaftet werden. Private Träger verdienen dabei wesentlich mehr als öffentlich-rechtliche oder Träger aus der Wohlfahrt. Frontal 21 (ZDF) hat bei Pflegeheimen folgende Zahlen ermittelt:

 

Betreiber
Eigenkapitalrendite
Personalkostenanteil
Öffentlich-Rechtliche
4,8 %
61,1 %
Freie Gemeinnützige
3,9 %
62,8 %
Private
18,2 %
53,0 %

 

Der deutlich höhere Gewinnanteil wird auf dem Rücken der Beschäftigten und auch der Insassen erwirtschaftet. Dabei stellt sich die Frage, warum solche Einrichtungen überhaupt Gewinne erwirtschaften müssen. Das ist nicht nur ein Ärgernis! Denn es führt auch dazu, dass nur noch gewinnversprechende Menschen aufgenommen werden. Diese Entwicklung führt beispielsweise dazu, dass behinderte Menschen mit hohem Hilfebedarf, der von einem ambulanten Dienst geleistet wird oder von einer Krankenkasse finanziert wird, kaum noch Krankenhausbetten in Häusern mit privater Trägerschaft finden. Als „Garant" für Erlösschmälerung wird man den öffentlich-rechtlichen oder den freien gemeinnützigen Trägern überlassen.

Pflege und Gesundheit dürfen nicht länger den Bedingungen des „freien" Marktes unterworfen sein. Frei daran ist stets die Freiheit der Stärkeren und Mächtigeren. Die Renditen, die in diesem Bereich zu erzielen sind, erklären auch, warum allerorts Anstalten wie die Pilze aus dem Boden schießen. Wenn man weiß, wie das alles funktioniert, hören die Geldquellen gar nicht auf zu sprudeln. Gleichzeitig sorgen staatliche Strukturen zuverlässig dafür, dass Lücken in den Reihen der Insassen zügig geschlossen werden. Das IPReG ist ein Paradebeispiel dafür. Nach außen gibt man sich natürlich besorgt um das Wohl der behinderten Menschen. Sind sie erst mal hinter Anstaltsmauern verschwunden, hat man in den Sozialverwaltungen sofort eine Sorge weniger.

Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern aller Ebenen wird angeraten, den Einflüsterungen der Lobbyisten eigene Erfahrungen gegenüberzustellen. Und diese sollten sich nicht auf Einweihungs- und sonstige Feiern beschränken, Gespräche mit den Insassen außerhalb dieser Veranstaltungen und wenn möglich außerhalb dieser Mauern bringen meistens andere Wirklichkeiten zutage. Unterlässt man diese Art der Informationsbeschaffung, bekundet man, dass daran nicht das geringste Interesse besteht. Schließlich gilt es, gegenüber der Gesellschaft das bunte Bild aus den Hochglanzflyern aufrecht zu erhalten.

Wenn Sie diese Zeilen lesen, haben wir vielleicht schon eine neue Regierung. Die Rolle der Union wird zukünftig von der f.d.p übernommen. Schließlich braucht jede Regierung ein bremsendes Element, dem man das Nichthandeln in die Schuhe schieben kann. Wer hätte gedacht, dass 27 Jahre, nachdem der Artikel 3 Absatz 3 um den Satz 2 „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" erweitert wurde, dieser sich noch immer nicht beim Gesetzgeber herumgesprochen hat. Was eine Benachteiligung ist, wird durch Vergleich mit einer Referenzperson festgestellt. Fachgerichte legten für den Vergleich fest: „Der Teilhabebedarf besteht im Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile; maßgebliche Vergleichsgruppe ist der nichtbehinderte und nicht sozialhilfebedürftige Mensch vergleichbaren Alters." (Landessozialgericht Baden-Württemberg am 14.04.2016 Az.: L 7 SO 1119/10). Analog dazu urteilte das Bundessozialgericht in einer KFZ-Angelegenheit, die jedoch mühelos auch auf die Assistenz übertragbar ist: „Wege, die der Kläger mit dem Kfz zurücklegen will, sind damit nur dann für die Beurteilung der Notwendigkeit der Nutzung eines Kfz unbeachtlich, wenn es sich um Wünsche handelt, deren Verwirklichung in der Vergleichsgruppe der nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen in der gleichen Altersgruppe als unangemessen gelten (etwa wegen der damit regelmäßig verbundenen Kosten) und die damit der Teilhabe nicht dienen können; insoweit bestimmen nicht die Vorstellungen des Beklagten und der Beigeladenen oder des Gerichts die Reichweite und Häufigkeit der Teilhabe des behinderten Menschen."

Das entspricht meiner Auffassung von Personenzentriertheit. Hierzu wäre jedoch ein Bundesleistungsgesetz erforderlich. Die Sozialhilfe und deren Mitarbeiterstab kann das nicht. Dort ist man dem Misstrauen gegenüber den Antragstellern verhaftet und kann das nicht so einfach ablegen.

Schauen wir also mal, was wir da im September gewählt haben, welches Verhältnis die neue Regierung zu unserem Grundgesetz hat. Der Artikel 3 ist ja bekanntlich ein Grundrecht. Und für die Grundrechte legt der Artikel 1 Absatz 3 GG fest: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Dass alle drei Staatsgewalten den Artikel 3 zum Maßstab nehmen müssen, scheint sich in diesen noch nicht herumgesprochen zu haben.

Es bleibt die Hoffnung! In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten Übergang in das Jahr 2022. Bleiben Sie gesund und achtsam! Und bleiben Sie frei von Assistenzproblemen!

Herzliche Grüße

Der ForseA-Vorstand Gerhard Bartz, Margot Hartinger, Monika Martin, Ihsan Özdil, Susanne Steffgen

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