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Gedanken zum Jahreswechsel 2022-2023

Rückblick auf ein schlimmes Jahr 2022

Symbolbild Jahreswechsel 2023-2023Waaas, schon wieder ein Jahr rum? Je älter ein Mensch ist, desto schneller verrinnt gefühlt die Zeit. Und wenn diese auch noch aus behindertenpolitischer Sicht so fortschrittslos verstreicht, wirkt das noch dramatischer. Gleichzeitig wirkt nach wie vor die coronabedingte Vereinsamung. Dazu kommen die anderen Unbilden, die Menschen mit Behinderungen natürlich ebenso betreffen. Viele dieser Menschen sind auf die Grundsicherung angewiesen und somit von der Inflation besonders heftig betroffen. Es war kein gutes Jahr für Menschen mit Behinderung. Politisch ging es rückwärts. Das Intensivpflegegesetz ist ein Lehrbeispiel für eine Politik, die links blinkt und rechts abbiegt.

Unter dem Vorwand, sich um die Pflege zu sorgen, kommt das alte Begehren zum Vorschein, Menschen mit Behinderung wieder stationär unterzubringen. Den Kostenvorteil nimmt man gerne in Kauf. Der Preis, den die davon betroffenen Menschen zahlen müssen, ist dagegen entsetzlich hoch. Sie verlieren ihre Freiheit in den eigenen vier Wänden, verlieren ihre Assistenz, werden dem Medizinbetrieb ausgeliefert und fürchten sich heute schon vor den Versuchen, sie von der Beatmung zu entwöhnen. Die panische Furcht vor Erstickungsanfällen während der Tests lähmt diese Menschen bereits heute. Sie haben zudem den Eindruck, dass die Solidarität der sogenannten Behindertenbewegung nicht besonders ausgeprägt ist. Das Intensivpflegegesetz wurde nahezu lautlos eingeführt. Die Durchführungsbestimmungen wurden außerhalb des Parlaments und ohne ausreichende Mitwirkung der betroffenen Menschen beschlossen. Über den derzeitigen Stand der Umsetzung gibt es Unklarheiten. Der Bundespräsident hätte es nie unterschreiben dürfen, denn es verstößt gegen unsere Verfassung, auch gegen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Dort hat sich Deutschland verpflichtet, nur noch konventionskonforme Gesetze zu erlassen. Daran hat man jedoch nicht einmal im Traum gedacht.

Eine weitere offene Baustelle ist die Triageregelung, die verhindern soll, dass behinderte Menschen auf den Intensivstationen benachteiligt werden, weil Menschen ohne Behinderungen (beispielsweise bei der Zuteilung von Beatmungsgeräten) bevorzugt werden. Natürlich haben Menschen mit Behinderung das gleiche (Über-)Lebensrecht wie Menschen ohne Behinderung. Und natürlich dürfen sie nicht von Beatmungsmaschinen abgehängt werden, wenn diese für einen Menschen mit günstigeren Prognosen gebraucht werden. Aber ansonsten müssen sie sich den Ethikrichtlinien der Ärzte unterwerfen wie alle anderen auch. Zudem gibt es vermutlich genug Beatmungsgeräte, sie liegen sogar irgendwo auf Halde, weil in großer Stückzahl eingekauft wurden.

Das weitaus größere Problem ist das Personal. Solange Krankheit und Pflege Dividende an Investoren generieren müssen, wird dieses Problem bleiben. Krankheit und Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wie beispielsweise THW und Feuerwehr. Dort ist man bestenfalls arbeitslose Reserve. Doch niemand stellt deren Kosten zur Diskussion. Während Pflege mit ihren Renditen noch immer Investoren auf den Plan locken, leiden die Insassen an dem, was die Investoren erfreut. Diese Rechnung kann gesellschaftlich nie aufgehen, zu gegensätzlich sind die Interessen. Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde auch noch die Pflege der Menschen akkordfähig, zu Lasten der davon betroffenen Menschen. Fortan galt es, das pflegende Personal anzuhalten, in möglichst kurzer Zeit so viele Module wie möglich abzurechnen. Diese Privatisierungen waren die größten Fehler der Herren Kohl und Blüm. Wie lange schaut die Gesellschaft hier noch zu?

Derzeit wird eine weitere Schwäche des Systems offenbar: Bedingt durch die hohe Inflation stimmen die ausgehandelten Pflegesätze mit den Krankenkassen nicht mehr. Weder sie noch die Sozialminister sind bereit, diese nachzuverhandeln. Dadurch kommen viele Krankenhäuser und Senioren-„Residenzen" in Schieflagen, denn die Investoren wollen natürlich weiterhin Geld sehen. Auf der Strecke bleiben die Kranken, die Alten und die Behinderten in solchen Anstalten. Oft unterversorgt, können sie die dennoch rasch ansteigenden Eigenanteile nicht mehr schultern. Müssen sie dann die Sozialämter mit einbeziehen, sind erstens bald die „Notgroschen" weg und von der Rente bleibt nur noch ein Taschengeld. Es wird höchste Zeit, die Investoren in diesem Bereich zurückzudrängen und die Risiken von Alter, Krankheit und Behinderung beitragsfinanziert auf alle, wirklich alle Schultern zu verteilen. Ohne Beitragsbemessungsgrenzen und unter Einbeziehung wirklich aller Einkünfte.

Im Bereich der ambulanten Assistenz drehen verschiedene Kostenträger, insbesondere der Sozialhilfe, ungeachtet von Notlagen an den Daumenschrauben. Zwei Monate nach einer Bedarfsermittlungskonferenz wurde bei einer Person, die eine fortschreitende Krankheit hat, nach vielen Jahren der anerkannte Bedarf von 16 Stunden täglich auf unter 11 Stunden festgelegt. Dabei ist diese Person eigentlich auf eine 24/7-Assistenz angewiesen. Kein Wort dazu, wie sie das realisieren könnte. Auch bei der Konferenz selbst deutete nichts darauf hin, dass es zu einer solchen Kürzung kommen würde. Dort hätte man das ja diskutieren können. Es kam ja noch nicht zu einem Bescheid. Man kündigte an, dass man beabsichtige, einen solchen Bescheid zu erlassen. Das leider mittlerweile übliche Verfahren, um die Bürgerinnen und Bürger möglichst lange im eigenen Saft schmoren zu lassen.

Dieser Kostenträger misshandelt auf solche Weise zahlreiche Antragstellerinnen und Antragsteller. Man kann davon ausgehen, dass diese Methode dort angewiesen ist. Die Behördenleitung wurde vor wenigen Monaten vom örtlichen Verein der Behindertenselbsthilfe zu einem Gespräch eingeladen. Sie zeigte sich betroffen, geändert hat sich jedoch rein gar nichts. Es wurde eher noch schlimmer. Auch in diesem Beispiel wurden plötzlich Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz moniert. Es wird alles angeführt, was die Antragsteller unter Druck setzen könnte.

ForseA ist initiativ geworden, um den § 18 des Arbeitszeitgesetzes deutlicher zu machen. Aber auch die bisherige Fassung hat bei den Überwachungsbehörden noch keinerlei Probleme gemacht.

Wie man sieht, war es kein gutes Jahr für Menschen mit behinderungsbedingtem Assistenzbedarf. Und so, wie über die öffentlichen Haushalte gejammert wird, ist davon auszugehen, dass das nächste Jahr nicht besser wird. Die Menschenrechte behinderter Menschen bleiben unter Finanzierungsvorbehalt. Schlimmer noch: Selbst der Gesetzgeber schert sich in bester Tradition nicht darum.

Wir werden uns weiterhin wehren müssen. Das Schlimme ist, dass Rechtswege sehr teuer und langwierig sind. Und Zeit und Geld steht uns einfach zu wenig zur Verfügung. Denn mit keiner oder keiner bedarfsdeckenden Assistenz befinden wir uns sofort in einer sehr schwierigen, nahezu ausweglosen Notlage. Genau das wissen die Kostenträger und nutzen es weidlich aus.

Wir wünschen Ihnen trotz aller Widrigkeiten ein gesundes und friedliches Jahr 2023, frei von Assistenzproblemen!

Der ForseA-Vorstand Gerhard Bartz, Magot Hartinger, Monika Martin, Ihsan Özdil, Susanne Steffgen

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