07. Januar 2003
Unser Anwalt schickt eine Anfrage an die AOK in Dresden, ob sie zur
Verfahrensvereinfachung den Anspruch anerkennt und dementsprechend einen
Bescheid erlassen will. Offensichtlich hat sich die Versorgung inzwischen
eingespielt.
06. Februar 2003
Auf die Anfrage hat die AOK nicht reagiert. Im Januar stieg der Stundenlohn
von 8,82 € (14 Stunden = 123,48 €) auf 9,13 € (14 Stunden
= 127,82 €). Entsprechend erhält die Kasse die Abrechnung
auf Basis des neuen Stundenlohnes mit einer Mitteilung.
19. Februar 2003
Die Überweisung dauert wieder länger; erst jetzt geht das
Geld auf unserem Konto ein. Obwohl im Beschluss von 123,48 € ausgegangen
wird, übernimmt die AOK die gesamten Kosten in neuer Höhe.
Prima! Vielleicht bekommt Elke doch noch einen Bescheid und das Klageverfahren
kann beendet werden.
11. März 2003
Elke erhält ein Schreiben der AOK. Sie haben bemerkt, dass bei
der Berechnung der Lohnkosten ein veränderter Tagessatz zugrunde
gelegt wurde. Sie wollen für die kommenden Monate die Abrechnungen
weiterhin auf der 123,48 € - Basis. Laut Beschluss sind sie nur
zu dieser Ãœbernahme verpflichtet und mehr werden sie nicht bezahlen.
Wenn die Kasse nur diesen Betrag übernimmt, bedeutet das für
uns wieder jeden Monat eine Differenz, denn unsere Assistentinnen erhalten
jetzt den höheren Lohn.
19. März 2003
Elke beantragt erneut eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht
Leipzig, weil die AOK der Lohnerhöhung nicht folgt und Elke nicht
die finanziellen Mittel hat, jeden Monat die Differenz auszugleichen.
26. März 2003
Elke gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, welches Einkommen ihr
zur Verfügung steht und wie hoch ihre monatlichen Ausgaben sind.
28. März 2003
Wir erhalten die Bestätigung vom Gericht, dass der Antrag eingegangen
ist. Kurzfristig haben sich zwei Vertreterinnen der AOK bei uns zu Hause
angemeldet. Die eine ist die Sachbearbeiterin, die andere kommt extra
aus Dresden. Der Termin musste unbedingt noch vor einer am nächsten
Tag in Dresden stattfindenden Veranstaltung der PDS sein. Dorthin bin
ich eingeladen worden, um über unser Arbeitgebermodell in Leipzig
zu berichten. Ich weiß nicht, welchen Zusammenhang die AOK zwischen
dem anhängigen Verfahren und der PDS-Veranstaltung vermutet, denn
die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse ist nur ein Teil meines
Berichtes. Elke nimmt nicht an dem Treffen teil. Die Vertreterin aus
Dresden will uns ein Mischsystem vorschlagen.
Nicht nur Elke, sondern auch ich sollen täglich morgens die Grundpflegeverrichtungen
von einem ambulanten Pflegedienst erledigen lassen. Somit könnte
die Sachleistung der Pflegeversicherung voll ausgeschöpft werden,
die doch höher als die Geldleistung ist, die wir jetzt erhalten.
Ich halte dagegen, dass wir dadurch zeitlich festgelegt werden und kein
Wahl- und Weisungsrecht mehr hätten. Außerdem muss die Pflegekasse
für dieselben Leistungen, die jetzt unsere Assistentinnen erbringen,
erheblich mehr bezahlen. Eine wirkliche Verbesserung ist es nur, wenn
wir als behinderte Arbeitgeberinnen die Sachleistung von der Pflegekasse
erhalten könnten. Das ist aber leider nicht möglich, weil
die Pflegekasse keinen Versorgungsvertrag mit uns abschließen
kann.
01. April 2003
Da ich befürchte, dass die AOK gar nicht bezahlt, wenn sie die
Abrechnung in neuer Höhe erhält, schicke ich zwei Abrechnungen
für März hin. Einmal auf Basis von 127,82 € und einmal
nachrichtlich auf Basis von 123,48 €. Das will ich jeden Monat
bis zur Klärung so machen.
08. April 2003
Die AOK reagiert mit Unverständnis auf den neuen Eilantrag, da
sie der beantragten Forderung bereits nachkommt. Sie weisen darauf hin,
die sie in keiner Weise zum Ausdruck gebracht hätten, den Ausgleich
nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe vorzunehmen. Doch genau
das haben sie im Schreiben vom 11.03.2003 getan!
08. Mai 2003
Die Krankenkasse erklärt gegenüber dem Gericht, dass sie
bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren die Zahlungen gemäß
der monatlichen Abrechnung vornehmen werde. Damit ist der Eilantrag
vom 19.03. erst einmal erledigt.
05. Juni 2003
Wir erhalten eine Stellungnahme der AOK an das Gericht. Sie hält
die Klage und den letzten (inzwischen zurückgenommenen) Antrag
auf einstweilige Anordnung für unverständlich, da sie inzwischen
die Kosten monatlich entsprechend den Abrechnungen übernimmt. Das
Assistentinnen-Modell stellt in ihren Augen keine typische Versorgungsleistung
dar und sie ist seit längerem bemüht, eine optimale Versorgungsvariante
für Elke zu finden. Dafür seien aber „neuartige und
nicht einfache Abstimmungen" erforderlich und sie sieht sich nicht
in der Lage, derzeit eine andere Lösung anzubieten. Und deshalb
beantragt sie, die Klage abzuweisen! Unser Anwalt schickt sofort eine
Erwiderung auf diese Stellungnahme. Er fordert die AOK auf, sich zu
entscheiden, ob sie den Anspruch anerkennt oder an dem Klageabweisungsantrag
festhalten will.
12. November 2003
Wir erhalten jeden Monat nach unserer Abrechnung die Mitteilung, dass
die Zahlungen der Kasse unter Vorbehalt bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren
erfolgen. Ansonsten läuft alles ruhig und problemlos. Es gibt immer
wieder Telefonate zwischen unserem Anwalt und der AOK..Meistens ist
der Grund, dass Elke doch die Klage zurücknehmen soll, denn inzwischen
zahlt doch die AOK immer die gesamten Kosten, auch wenn Lohnerhöhungen
erfolgen. Aber wir sind da ganz vorsichtig. Bis jetzt hat Elke keinen
entsprechenden Bescheid erhalten und wir vermuten, dass die AOK im Falle
der Klagerücknahme die Zahlungen zwar nicht einstellen, aber wieder
nur in Höhe der ehemals 196,- DM (100,21 €) leisten wird.
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