02. Januar 2002
Wir gehen, wie immer, mit frohen Erwartungen in ein neues Jahr! Ich
schicke unserem Anwalt vorab den Kostenvoranschlag des Mobilen Behindertendienstes
per Fax, das Original geht per Post.
04. Januar 2002
Unser Anwalt schickt ein Schreiben an die AOK Sachsen mit Bitte um
Stellungnahme bis 18.01.02. Sie erhalten den Kostenvoranschlag. Die
Kosten des Mobilen Behindertendienstes wären ca. um das Doppelte
höher gegenüber den Kosten für unsere Assistentinnen.
10. Januar 2002
Das Rechtsamt schickt jedem von uns ein Schreiben, dass die Erlassung
der Bescheide vom 05.12. rechtmäßig ist. Wir sollen unsere
Widersprüche überdenken, weil eine Aufrechterhaltung nicht
den gewünschten Erfolg haben wird.
Wir haben eine Ãœberweisung vom Sozialamt auf unserem Konto. Es
ist mein Aktenzeichen, entspricht aber nicht meiner Abrechnungssumme.
Manchmal hat das Sozialamt einen Abschlag geschickt, dass wäre
aber eine runde Summe. Elke’s Anteil kann es auch nicht sein.
Mit der Dezemberabrechnung kommt sie über ihr „Limit",
aber der überwiesene Betrag ist weder ihr Höchstbetrag noch
ihre abgerechnete Summe!
18. Januar 2002
Wir erhalten die „Restbeträge". Die Überweisung
vom 10.01. war doch ein Abschlag für mich. Mit der Zahlung von
heute stimmen die Beträge mit meiner Abrechnungssumme überein.
Elke erhält einen rätselhaften Betrag. Es ist weder ihr Höchstbetrag
noch ihre Abrechnungssumme.
29. Januar 2002
Ich schicke ein Fax ans Sozialamt und bitte um Aufklärung der
Differenz. Immerhin fehlen 92,32 €.
07. Februar 2002
Die Antwort auf meine Anfrage erhalte ich vom Rechtsamt. Zuerst erinnern
sie uns an ihr Schreiben vom 08.01.
Durch meine Anfrage haben sie gemerkt, dass ein Berechnungsfehler
vorliegt und die Differenz viel höher ist. Klasse!
Nach Auslegungsweise des Sozialamtes stehen Elke maximal 5.730,98
DM, also 2.930,20 € zu. Ihre Abrechnung ergab im Dezember Kosten
in Höhe von 6.031,17 DM, also 3.083,69 €. Ãœberwiesen
wurden 2.991,37 €, also bleibt am Ende eine Differenz von 153,49
€. Mal sehen, ob sie die „Überzahlung" mit der
Februar-Abrechnung verrechnen!
13. Februar 2002
Unser Anwalt schickt dem Rechtsamt ein Fax mit dem Hinweis, dass der
Vergleich keine Festlegung eines Höchstbetrages enthält und
bittet um Stellungnahme.
25. Februar 2002
Bisher ist weder die Stellungsnahme der AOK noch die des Sozialamtes
eingegangen.
25. Februar 2002
Unser Anwalt schickt eine Anfrage an das Sozialgericht Leipzig, wann
mit einem Termin für die erste Verhandlung zu rechnen sei.
05. März 2002
Das Sozialgericht teilt mit, dass ältere Verfahren vorrangig
bearbeitet werden müssen und deshalb kein Termin zum jetzigen Zeitpunkt
genannt werden kann. Außerdem hat die Krankenkasse noch keine
Klageerwiderung vorgelegt, obwohl in dem Verfahren „Elke gegen
die AOK" bereits im Juli 2001 Klage eingereicht wurde.
13. März 2002
Unser Anwalt erhält vom Rechtsamt eine Erklärung zur Festlegung
der Höchstbeträge. Trotz der Formulierung im Vergleich, gemäß
unseren monatlichen Abrechnungen zu zahlen, wurden Höchstbeträge
errechnet, die wir monatlich nicht überschreiten dürfen. Begründet
wird das mit der Überprüfbarkeit des Einsatzes der finanziellen
Mittel.
Legt somit das Sozialamt am Jahresanfang die Verwendung der Mittel
für einen bestimmten Zweck fest? Und wenn das errechnete Limit
überschritten wird, ist finito? Wenn sie das auch mit den Stromkosten
für die Ämter so machen würden, wäre es in den Amtsstuben
schon Mitte Oktober duster!
Die Berechnungsweise des Sozialamtes entbehrt ohnehin jeglicher Logik:
Sie haben einen jährlichen Betrag für unsere Assistenzkosten
errechnet und diesen durch 12 Monate geteilt. Diesen monatlichen Betrag
können wir gern unterschreiten (und erhalten dann weniger), aber
nicht überschreiten (mehr kriegen wir nicht).
Logisch wäre dann, jeden Monat diesen errechneten Betrag zu überweisen,
egal wie hoch unsere Abrechnung ausfällt und am Jahresende eine
Aufrechnung zu machen. Damit würde uns das finanzielle Risiko abgenommen,
in manchen Monaten zuzahlen zu müssen, da der Ausgangspunkt für
das Sozialamt die jährlich zu erwartenden Gesamtkosten sind.
Aber, was das Sozialamt bis heute nicht begriffen hat: Unsere eingereichte
Kostenkalkulation ist eine durchschnittliche Berechnung auf Grundlage
des Stundenlohnes und niemand kann am Jahresanfang voraus sehen, welche
Entwicklung die SV-Beiträge nehmen und welcher Krankheitsausfall
bevorsteht. Die Kalkulation ist demnach eine Orientierungsgrundlage
und die tatsächlich anfallenden Kosten können nicht auf Euro
und Cent genau voraus berechnet werden.
14. März 2002
Das Sozialamt hat, entgegen meinen Befürchtungen, ihre Überzahlung
von der Dezemberabrechnung nicht von der Überweisung für Februar
einbehalten.
18. März 2002
Da im Klageverfahren gegen die AOK kein Verhandlungstermin absehbar
ist, muss Elke eine einstweilige Anordnung beantragen. Unsere finanzielle
Situation ist wieder sehr gespannt und wir wissen nicht, wie wir unsere
Assistentinnen bezahlen sollen, wenn es so weitergeht. Die AOK bezahlt
nicht ausreichend, das Sozialamt hat seine Zahlungen limitiert und die
Differenz können wir nicht ausgleichen.
Für den Antrag auf einstweilige Anordnung schreibt Elke eine
eidesstattliche Versicherung, die ihre jetzige Situation darstellt.
Besonders deutlich muss sie beschreiben, das unzureichende Versorgung
für sie lebensbedrohlich ist. Außerdem machen wir eine Aufstellung
aller nötigen Tracheostoma-Maßnahmen sowie eine Gegenüberstellung
zwischen den Kosten für täglich 14 Stunden Behandlungspflege
und der Zahlweise der AOK.
25. März 2002
Nach erneuter Aufforderung geht die Klageerwiderung mit Datum vom
15.03.02 bei unserem Anwalt ein. Die Krankenkasse fordert, die Klage
abzuweisen, weil bei dem Treffen im Oktober 2001 (mit dem Sozialamt
der Stadt Leipzig und uns) keine außergerichtliche Einigung mit
der AOK erzielt werden konnte. Wieder weist die AOK auf ihre Großzügigkeit
hin. Der MDK hat im Widerspruchsverfahren nur 6 Stunden für Behandlungspflegemaßnahmen
ermittelt (anhand von Unterlagen, ein Hausbesuch zur Überprüfung
fand nicht statt!), sie bezahlen aber trotzdem für 14 Stunden täglich.
Die Stundenanzahl ist ja auch nicht strittig, sondern der Stundensatz.
Andererseits läuft das Klageverfahren ja gerade, weil keine außergerichtliche
Einigung im Oktober erzielt wurde.
Unser Anwalt fordert mit Schreiben vom selben Datum die Einholung
eines Sachverständigengutachtens.
28. März 2002
Wir schicken alle Unterlagen an unseren Anwalt. Elke informiert ihre
Hausärztin und ihre behandelnde HNO-Ärztin, dass sie für
den Antrag jeweils einen Befundbericht braucht.
07. April 2002
Im Kino steht plötzlich eine Frau neben mir und sagt: „Wir
kennen uns!" Ja, bekannt kam sie mir auch vor, aber es dauerte
einige Sekunden, bis es bei mir dämmerte. Neben mir stand die Oberärztin,
die Elke vor über einem Jahr auf der Intensivstation behandelte.
In „Zivil" hätte ich sie fast nicht erkannt. Sie erkundigte
sich sofort nach Elke's Befinden und freute sich, dass es ihr soweit
gut geht und sie mit ihrer veränderten Situation zurecht kommt.
Sie hat mich gleich erkannt, sogar den Namen wusste sie noch. Immerhin
hat sie übers Jahr viele „Fälle", die alle ernsthaft
und außergewöhnlich sind.
09. April 2002
Wir erhalten das Schreiben von der Hausärztin und leiten es umgehend
an unseren Anwalt weiter.
15. April 2002
Die HNO-Ärztin bringt ihren Bericht persönlich und auch
diesen schicken wir sofort unserem Anwalt.
17. April 2002
Unser Anwalt beantragt eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht
Leipzig.
19. April 2002
Für den Antrag ist eine ergänzende eidesstattliche Versicherung
nötig, aus der hervorgeht, wie viele Stunden Behandlungspflege
Elke derzeit verordnet werden und wie ihre Einkommenssituation ist.
30. April / 01. Mai 2002
Ich fahre zur Festveranstaltung anlässlich des Inkrafttretens
des Bundesgleichstellungsgesetzes nach Berlin. Ich muss erst ins Hotel
und komme trotz aller Anstrengung zur Pressekonferenz zu spät.
Das Festzelt steht direkt neben dem Martin-Gropius-Bau. Bis zum „Markt
der Möglichkeiten" ist noch Zeit und so kann ich die Gelegenheit
nutzen, um mir dort die Ausstellung „Der (im)perfekte Mensch"
anzusehen. Ich bin begeistert und sehr beeindruckt!
Um 14 Uhr beginnt der „Markt der Möglichkeiten".
Viele bundesweite Organisationen und Vereine haben ihre Stände
aufgebaut und informieren die Besucher, wie der Name schon sagt, über
die Möglichkeiten, die behinderten Menschen geboten werden. Die
Angebote reichen von Beratung für Persönliche Assistenz über
Begleit- und Informationsdienste bis hin zu Reiseveranstaltern.
Gegen 19 Uhr beginnt das Fest, es kommen immer mehr Gäste und
das Festzelt platzt bald aus allen Nähten. Wir können uns
kaum von der Stelle bewegen. Im Laufe des Abends sehe ich mir die Ausstellung
„Der (im)perfekte Mensch" noch einmal in Ruhe an. Zur Feier
des Tages ist der Eintritt gratis und sogar bis Mitternacht geöffnet.
Die Freude über das Erreichte ist groß und fast pünktlich
0 Uhr wird das Bundesgleichstellungsgesetz von allen Gästen mit
einem Glas Sekt begrüßt!
Ich habe ein bisschen Hummeln, weil überall vor den Krawallen gewarnt
wird, die immer in der Nacht zum 01. Mai in Berlin stattfinden. Vor
allem, weil das Hotel in dieser Gegend ist. Das Taxi kommt pünktlich
und wir treffen glücklicherweise niemanden Gewalttätigen auf
dem Weg ins Hotel.
Ohne umfassende persönliche Assistenz hätte ich nie nach
Berlin fahren können ...
06. Mai 2002
Das Sozialgericht hat am 19.04.02 den Eingang des Antrages bestätigt.
Unser Anwalt bittet um Mitteilung, wann mit einer Entscheidung zu rechnen
ist, weil die Krankenkasse immer noch keine Erwiderung vorgelegt hat.
08. Mai 2002
Die AOK hat eine Erwiderung zum Antrag auf einstweilige Anordnung
bis zum 10.05.02 zugesagt und nach Eingang wird das Sozialgericht entscheiden.
Wir rechnen mit einer Entscheidung gleich nach Pfingsten.
10. Mai 2002
Die Krankenkasse schickt ihre Erwiderung. Sie sehen keinen Grund für
eine einstweilige Anordnung, bestätigen aber, dass Behandlungspflege
für Elke unumstritten benötigt wird und sie das nie in Frage
gestellt haben. Sie verstehen zwar die Gründe für die Inanspruchnahme
von selbsteingestellten Pflegekräften, sehen darin aber auch das
Problem. Sie müssen die Kosten für Behandlungspflege in angemessener
Höhe erstatten und wenn dieser Betrag für die Personalkosten
nicht ausreicht, sind sie als Krankenkasse dafür nicht zuständig.
Sie schlagen die Suche nach einer Lösung vor, die den Gesamtpflegebedarf
in optimaler Weise sichert. Sie erkennen auch deshalb keinen Anordnungsgrund,
da seit der Klageerhebung schon mehr als 6 Monate vergangen seien und
erst jetzt ein Eilantrag gestellt wird.
Die ganze Begründung ist mir unverständlich.
Die Krankenkasse kritisiert, dass solange mit dem Eilantrag gewartet
wurde, aber sie ist daran Schuld. Das Klageverfahren konnte nicht weitergeführt
werden, weil die AOK lange Zeit keine Klageerwiderung vorgelegt hat,
erst nach mehrmaliger Aufforderung.
Und wie soll in deren Augen eine optimale Sicherung des Gesamtpflegebedarfs
aussehen? Die optimale Lösung hat Elke bereits. Alles andere wäre
unrealistisch, weil viel teurer. Will die AOK eine Behandlungspflegekraft
bezahlen, die wirklich nur Behandlungspflegemaßnahmen erledigt?
Diese müsste dafür 24 Stunden vor Ort sein. Andererseits müsste
aber auch die Assistentin 24 Stunden vor Ort sein, um alle pflegerischen,
hauswirtschaftlichen und begleitenden Tätigkeiten zu erledigen.
Denn die Behandlungspflegekraft wäre dafür nicht zuständig,
genauso wenig wie die Assistentin dann für die Behandlungspflege.
Unser Anwalt schickt eine Stellungnahme an das Sozialgericht. Wenn
die Krankenkasse mit Elke's Mischsystem Bedenken hat, wird eine einstweilige
Anordnung beantragt, mit der die AOK zur Ãœbernahme der Behandlungspflege
als Sachleistung rund um die Uhr verpflichtet wird.
15. Mai 2002
Unser Anwalt erhält ein Erinnerungsschreiben vom Rechtsamt. Sie
erwarten eine Mitteilung, ob wir unsere Widersprüche vom 18.12.02
aufrechterhalten. Wir nehmen die Widersprüche nicht zurück,
da die Bescheide nach dem Vergleich nicht zulässig sind und die
Festlegung eines Höchstbetrages gleich gar nicht.
17. Mai 2002
Am frühen Vormittag erhalten wir einen Anruf von unserem Anwalt.
Der Beschluss vom Sozialgericht ist gekommen ...
22. Mai 2002
... und nun halte ich den in den Händen.
Die AOK wird verpflichtet, 14 Stunden Behandlungspflege täglich
mit Tariflohn zuzüglich Arbeitgeberanteile zu bezahlen. Uns fallen
mehrere Steine vom Herzen!!!
Das Gericht erkennt an, dass die gefundene Lösung, Grundpflege
und Behandlungspflege von derselben Pflegekraft erledigen zu lassen,
dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht.
Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass die AOK eigentlich für
24 Stunden Behandlungspflege aufkommen müsste, weil es sich auch
bei der reinen Beobachtung der Atmung und der technischen Apparaturen
um Behandlungspflege handelt. Das erleichtert mich besonders, denn gerade
bei den Krankenkassen gibt es in den einzelnen Bundesländern völlig
unterschiedliche Verfahrensweisen in Bezug auf die Erstattung für
Behandlungspflege.
Wieder mal sind wir froh über die Entscheidung, auch wenn Mehraufwendungen
für Urlaub und Krankheit nicht berücksichtigt wurden. Aber
das Hauptverfahren läuft weiter.
02. Juni 2002
Zum ersten Mal schicke ich eine gesonderte Abrechnung an die AOK inklusive
Mehraufwendungen für Urlaub und Krankheit. Ich lass’ mich
überraschen, wie viel sie bezahlen werden.
12. Juni 2002
Die Ãœberweisung der Krankenkasse ist auf unserem Konto eingegangen.
Ich muss erst nachrechnen, was diese Summe bedeuten soll. Sie haben
nur die Bruttolohnsumme überwiesen. Die Arbeitgeberanteile haben
sie gleich ganz weggelassen, obwohl eindeutig im Beschluss steht „zuzüglich
Arbeitgeberanteile".
18. Juni 2002
Unser Anwalt erhält einen Anruf von der AOK. Sie wollen eine
außergerichtliche Einigung, sind sich aber unsicher, weil sie
nicht wissen, wie es eigentlich mit der Abrechnung funktionieren soll.
Es nützt gar nichts, wenn sie überweisen was sie wollen. Sie
müssen die Behandlungspflegekosten auf Basis unserer monatlichen
Abrechnung erstatten, alles andere ist nur halbherzig. Es gibt hier
noch einen großen Erklärungsbedarf und wir wollen erst mal
die nächsten Monate abwarten, wie sich die Zahlungsweise der AOK
gestaltet. Bis dahin ruht das Verfahren vor dem Sozialgericht.
Elke muss jetzt immer wieder nachfragen und auch die Zahlung der Differenz
verlangen.
03. Juli 2002
Mit der Abrechnung für den Juni schicke ich eine Zahlungsaufforderung
für die Differenz vom Mai. Ich weise ausdrücklich darauf hin,
dass zu den Lohnkosten auch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge
sowie Aufwendungen für Urlaub und Krankheit der Assistentinnen
gehören.
04. Juli 2002
In den letzten Tagen habe ich für die AOK eine Erläuterung
zu unserer Abrechnung verfasst. Ich beschreibe genau, wie die Arbeitgeberanteile
zustande kommen, was das Umlageverfahren ist und wie die Erstattung
der Lohnfortzahlung berechnet wird. Ich hoffe, so wird deutlich, dass
Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und Arbeitgeberanteile gesetzliche
Verpflichtungen der Arbeitgeber sind. Nur mit der Erstattung der Bruttolohnsumme
durch die AOK kann kein ordentliches Arbeitsverhältnis aufrecht
erhalten werden.
12. Juli 2002
Die AOK überweist für den Juni nur die Bruttolohnsumme.
23. Juli 2002
Elke fragt bei der zuständigen Bearbeiterin der AOK nach den
Differenzen der vergangenen beiden Monate. Sie hat die Erläuterung
zu den Abrechnungen erhalten und verstanden, hat aber noch keine neuen
Anweisungen zu den Ãœberweisungen von der Justiziarin bekommen.
Sie will sich in Dresden danach erkundigen und zurück rufen.
25. Juli 2002
Wir erhalten neue Bescheide von unserem Sozialamt: Sie verpflichten
sich, die Bezahlung für selbst angestellte Pflegekräfte zu
übernehmen. Von einem Höchstbetrag, den wir nicht überschreiten
dürfen, steht nichts mehr drin!!!
26. Juli 2002
Elke fragt wieder bei der AOK nach. Die Bearbeiterin hat nicht vergessen
zurück zu rufen, sie hat die Justiziarin bisher nicht erreicht.
02. August 2002
Elke ruft in Dresden bei der Justiziarin an.
08. August 2002
Elke fragt wieder bei der Bearbeiterin nach.
15. August 2002
Wir überweisen die Löhne für Juli. Auch wenn die AOK
bis jetzt noch nicht gezahlt hat, rechne ich jeden Tag mit Eingang des
Geldes.
16. August 2002
Elke ruft die Bearbeiterin an: Die Ãœberweisung erfolgt heute.
Durch die Hochwasserkatastrophe in Dresden war die Anweisung der Zahlung
vorher nicht möglich.
17. August 2002
Wir erhalten ein Schreiben von unserer Sparkasse. Konto überzogen.
Zum Glück sind noch die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
abgebucht worden, außer die der AOK. Aber die AOK ist ja der Auslöser
des Dilemmas.
19. August 2002
Elke ruft die Bearbeiterin der Arbeitgeberkonten bei der AOK an, erklärt
ihr unsere Misere und bittet um etwas Zeit bis zur Abbuchung der Beiträge.
Sie sagt ihr, dass sie eine Ãœberweisungszusage vom 16. hat. Die
Bearbeiterin ist sehr verständnisvoll!
21. August 2002
Endlich! Das Geld ist auf unserem Konto. Die Differenzen für
die Monate Mai und Juni und die gesamten Kosten für Juli!
Das bedeutet, wir haben es durchgestanden: Die unendliche Geschichte
hat doch ein
ENDE?
N E I N !!!
16. September 2002
Bis heute ist noch keine Überweisung für August von der AOK
auf unserem Konto eingegangen. Uns ist nicht ganz klar, warum das wieder
nicht klappt. Elke ruft die Sachbearbeiterin an und will nachfragen.
Die betreffende kann sie nicht erreichen, weil sie zurzeit im Haus unterwegs
ist. Elke soll es später erneut versuchen.
18. September 2002
Elke ruft immer wieder bei der AOK an. Die Sachbearbeiterin ist nie
erreichbar. Zuerst ist sie im Haus unterwegs, dann außer Haus.
Letztendlich erfährt Elke, dass sie zurzeit im Urlaub ist und erst
Ende September zurückkommt.
Keine der anderen Mitarbeiterinnen kann die Erledigung übernehmen,
weil sie nicht Bescheid wissen. Eine Kollegin will sich erkundigen,
was zu tun ist und Bescheid geben. Elke macht ihr klar, dass es dringend
ist und die Ãœberweisung doch nicht nur von einer einzigen Sachbearbeiterin
abhängen darf.
24. September 2002
Unser Anwalt schickt an die Justitiarin der AOK in Dresden ein Schreiben.
Er macht deutlich, wie wichtig die Zahlungen der AOK sind und dass Urlaub
der Sachbearbeiterin die Leistungsgewährung nicht zum völligen
Erliegen bringen darf. Er fordert sie auf, in ihrem Haus für entsprechende
Ordnung zu sorgen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr geschehen kann.
Außerdem soll eine Bestätigung bis zum 30.09. geschickt werden.
26. September 2002
Die komplette Überweisung für August ist auf unserem Konto.
Obwohl im Beschluss nur die Verpflichtung zur Zahlung mit den Arbeitgeberanteilen
festgelegt wurde, zahlt die AOK komplett mit Mehraufwendungen für
Krankheitsvertretung und Urlaub.
19. Dezember 2002
In den letzten Monaten klappt die Kostenerstattung durch die AOK reibungslos.
Es werden immer die gesamten Kosten überwiesen.
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