111. Deutsche Ärztetag vom 20. bis 23. Mai 2008 in Ulm
5. Persönliche pflegerische Weiterbetreuung von Schwerbehinderten im Krankenhaus
Auf Antrag von Herrn Dr. med. Dipl.-Chem. Nowak, Frau Dr. med. Johna und Herrn Dr. med. von Knoblauch zu Hatzbach (Drucksache VI -73) fasst der 111. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Veränderungen in der personellen Besetzung in den Krankenhäusern führen zunehmend zu einer defizitären Versorgung von Patienten, insbesondere von Schwerstbehinderten, die von sich aus schon eines höheren Pflegeaufwandes bedürfen. Dies hat zur Folge, dass behinderte Patienten deutlich schlechter versorgt werden und sich deshalb potentielle Gefahrenzustände entwickeln. Sozialhilfeträger weigern sich, während des stationären Aufenthalts die Kosten für die persönliche Pflegeperson des Schwerbehinderten zu übernehmen mit der Argumentation, dass das Krankenhaus die Rund-um-Versorgung zu gewährleisten habe. Dadurch kommt es, insbesondere aufgrund der aktuellen Personalsituation in den Kliniken, zu erheblichen Versorgungsdefiziten bei diesen Patientinnen und Patienten.
Der Deutsche Ärztetag erwartet von den Selbstverwaltungspartnern umgehend eine Änderung dieser Situation.
Begründung:
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages sind der Auffassung, dass im Krankenhaus durch den Wegfall der persönlichen Assistenz bei Menschen mit schweren Behinderungen regelmäßig Defizite in der umfassenden Versorgung zu beobachten sind, die zu Komplikationen und lebensbedrohlichen Situationen fahren. Es handelt sich hier um eine Gruppe von Personen, die wegen ihrer Behinderung für die Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer der Hilfe bedürfen und auf eine persönliche Assistenz angewiesen sind.
Bei einer stationären Behandlung entfällt für den Behinderten die persönliche Betreuung durch die Assistenz für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes. Die Sozialhilfeträger verweigern die Übernahme der Kosten mit der Begründung, dass im Krankenhaus die notwendigen Versorgungsleistungen durch die Pflegekräfte erbracht werden und infolge dessen diese Leistungen auch von den zuständigen Krankenkassen übernommen werden.
Die Personalausstattung der Kliniken im Pflegebereich gewährleistet jedoch lediglich den durch die akute Erkrankung verursachten Versorgungsbedarf. Die speziellen Bedürfnisse von Behinderten im Rahmen der Grundversorgung können von den Krankenschwestern und Pflegern jedoch nicht zusätzlich übernommen werden. Dies führt zu einer Unterversorgung mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit der Behinderten.
Menschen mit Behinderungen haben nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI und SGB XII Anspruch auf umfassende Maßnahmen zur Abwendung von Versorgungsdefiziten, deshalb bedarf es aus unserer Sicht- dringend der Absprache zwischen den Kostenträgern und den Krankenhäusern, um die persönliche Assistenz für Behinderte in der Zeit des Krankenhausaufenthaltes zu ermöglichen.
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages plädieren dringend dafür, in Sorge um die Versorgungsqualität bei Behinderten für entsprechende Abhilfe zu sorgen.