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Die geschundene Zeit II


Die geschundene Zeit II

Die geschundene Zeit zieht als unmittelbare Folge geschundene Antragsteller hinter sich her. Deren gesteigerte Notlage nimmt eine Behörde nicht nur billigend in Kauf, um ihre eigene Zwecke, die Verhinderung oder Reduzierung gesetzlich verbriefter Rechte zu erreichen, durchzusetzen. Da dies im Auftrag und mit Siegel des Staates geschieht, sollten die handelnden Personen, auch ihre Vorgesetzten, in strafrechtliche Verantwortung genommen werden.

Uns erreichte folgende Mitteilung:

"Ich habe mir gerade auf eurer Seite die Geschichten aus Absurdistan durchgelesen, dazu muss man nix sagen. Aber ich möchte euch gern auch meine Geschichte erzählen.

Anfang Juni 2022 habe ich einen Antrag auf persönliches Budget gestellt und prompt (?) wurde für Freitag, den 06.10 2022 um 14 Uhr zum Bedarfsermittlungsgespräch 1. Teil geladen. Zwei Wochen nach dem Termin, am 19.10 2022 bekam ich eine Mail, der Pflegegradbescheid, das Gutachten des Medizinischen Dienstes und der Bescheid über die Erwerbsunfähigkeitsrente fehlen, was mich zwar verwunderte, aber ok, dann sende ich die Dinge eben nochmal.

Am 25.10 2022 kam die Einladung zum Bedarfsermittlungsgespräch 2. Teil am Freitag,den 04.11 2022 um 11:00 Uhr, weil ich krank wurde, fiel der Termin aus.

Danach wurde für Mittwoch, den 07.12.2022 um 11 Uhr eine Videokonferenz anberaumt und durchgeführt.

Am 29.12 2022 kam ein Brief, man teilte mir mit, dass ich leistungsberechtigt für ein persönliches Budget bin, erzählte mir, das ich damit die Möglichkeit hätte, in eigener Verantwortung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, aber ich müsse mich bis zum 13.01 2023 rückmelden und mitteilen, ob bei mir noch Interesse daran besteht, sollte ich mich nicht zurück melden, geht man davon aus, das sich mein Antrag erledigt hat.(wurde hier eine üble Falle aufgerichtet?)

Ich telefonierte im Januar mit dem Amt und fragte, was das für Unfug ist und dass ich natürlich weiter Interesse habe.

Am 14.02 2023 kam wieder ein Brief mit allen § der Mitwirkungspflicht zugepflastert und wollte schon wieder, das ich mich diesmal bis zum 23.02 2023 rückmelde und mitteile, ob ich noch Interesse an dem von mir beantragten persönlichem Budget habe.(Eine Falle reicht wohl nicht?)

Anfang März kam wieder ein Brief, ich kann kein genaues Datum nennen, da auf dem Brief selbst wieder der 14.02 2023 steht. Mit dem Brief erklärt man mir nun, ich bin meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen weil ich mich nicht zurück gemeldet habe und nicht bekundet habe, das ich noch Interesse an dem von mir beantragten persönlichem Budget habe, war es dem Amt nicht möglich den Sachverhalt abschließend zu ermitteln."

An der bösartigen Absicht dieser Behörde ist nicht zu zweifeln.

(die fettgedruckten Teile wurden von ForseA hinzugefügt)

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