Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind:
a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner
individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu
treffen, sowie seiner Unabhängigkeit Selbstbestimmung;
b) die Nichtdiskriminierung;
c) die volle und wirksame Teilhabe Partizipation an der Gesellschaft undEinbeziehung Inklusion in die Gesellschaft;
d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit
Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen
Vielfalt und der Menschheit;
e) die Chancengleichheit;
f) die Zugänglichkeit Barrierefreiheit;
g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von
Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer
Identität.