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Finanzierung, rechtliche Verankerung der Persönlichen Assistenz und Kostenvereinbarungen

Forum 2
Finanzierung, rechtliche Verankerung der Persönlichen Assistenz und Kostenvereinbarungen

Auf dem Podium: Hannes Messerschmid (VbA München), sein Assistent Michael Stocker, Daniela Reichert, Moderation (Berliner ZsL), Jutta Prem, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)Auf dem Podium: Hannes Messerschmid (VbA München), sein Assistent Michael Stocker, Daniela Reinold, Moderation (Berliner ZsL), Jutta Prem, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)

Thesen zu diesem Forum

Bericht zum Forum 2

1. Struktur, Verlauf, Stimmung

Das Thema des Forums stieß auf großes Interesse, so dass rund 70 TeilnehmerInnen anwesend waren. Daniela Reinhold (Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V. und Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.) moderierte das Forum.

Zunächst skizzierte Johannes Messerschmidt vom Verbund behinderter ArbeitgeberInnen, München, die gegenwärtige Situation der Betroffenen. Jutta Prem, Abteilung Rehabilitation, Mitarbeiterin in der Projektgruppe „Reform der Sozialhilfe" im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) erläuterte den Diskussionsstand in ihrem Haus.

Die anschließende Diskussion wurde in drei Blöcke gegliedert: Zunächst stellten die Teilnehmerinnen in einer allgemeinen Diskussionrunde Fragen zu den Kurzreferaten und brachten eigene Erfahrungen ein. Der zweite Diskussionsblock beschäftigte sich mit den von Johannes Messerschmidt vorbereiteten und von Daniela Reinhold vorgetragenen „Thesen zur rechtlichen Verankerung der persönlichen Assistenz". Im dritten Diskussionsabschnitt ging es um die „Thesen zur Finanzierung der persönlichen Assistenz" und um die „Thesen zu Kostenvereinbarungen in diesem Arbeits- bzw. Leistungsbereich", wiederum vorbereitet von Johannes Messerschmidt und von Daniela Reinhold vorgetragen.

Die Diskussion war lebhaft, zum Teil kontrovers, aber immer sachlich und ergebnisorientiert.

2. Die gegenwärtige Situation der Betroffenen

Durch die Ausführungen von Johannes Messerschmidt und die Diskussionsbeiträge der TeilnehmerInnen wurde das Hauptproblem der Betroffenen deutlich: Die notwendige Assistenz wird von verschiedenen Kostenträgern finanziert, was mit unterschiedlichen Beantragungsverfahren, unterschiedlichen Überprüfungsverfahren sowie unterschiedlichen Abrechnungs- und Nachweisverfahren verbunden ist.

Als weiteres schwerwiegendes Problem wurde der Paragraph 3a des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) genannt, der einen Kostenvorbehalt für ambulante Leistungen enthält, so dass Betroffene mit großem Assistenzbedarf von einer Heimeinweisung aus Kostengründen bedroht sind.


3. Lösungsvorschläge der Betroffenen

Publikum im Forum 2Die beste Lösung aus Sicht der Betroffenen wäre ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz, das auch vom Deutschen Behindertenrat (DBR) gefordert wird.

Da dieser Ansatz momentan nicht zu realisieren ist, formulierten die Betroffenen Forderungen, die sie für durchsetzbar halten:

  • Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) muss eine Legaldefinition der persönlichen Assistenz als Leistung zur Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft als eigenständiges System verankert werden.
  • Darüber hinaus ist im SGB IX ein gemeinsamer Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz zu verankern.
  • Die Betroffenen sollen sich nur noch mit einem Kostenträger auseinandersetzen müssen.
  • Es muss einheitliche Verfahren zur Beantragung, zur Bedarfsprüfung, zur Abrechnung und zum Nachweis bei Leistungen zur persönlichen Assistenz geben.
  • Die Regelungen müssen bundesweit gelten, einmal festgestellte Bedarfe müssen auch beim Umzug in ein anderes Bundesland ohne Neubeantragung weiter gültig sein.
  • Stundenbedarfe und Stundensätze sind zu definieren.
  • Die Pflegeversicherung ist als Rehabilitationsträger ins SGB IX aufzunehmen.
  • Kostenvereinbarungen sind zwischen Verbänden behinderter ArbeitgeberInnen und den Kostenträgern unter Beteiligung solcher ambulanter Pflegedienste, die persönliche Assistenz anbieten, auszuhandeln.

Über die Position der AssistentInnen konnte aus Zeitgründen nicht intensiv diskutiert werden. Vorgeschlagen wurde, sie durch Rahmentarifverträge - ähnlich wie in Schweden - abzusichern.

4. Die Position des BMGS

Im BMGS wird derzeit an einer Reform der Sozialhilfe gearbeitet. Ein entsprechender Referentenentwurf soll vor der Sommerpause vorliegen, das erarbeitete Gesetz soll zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Gedacht ist dabei an die Einführung eines trägerübergreifenden, bedarfsdeckenden Budgets, das alle Formen der Hilfe einschließt. Die Leistungen sollen aus einer Hand gewährt werden.

Der Zugang (Assessment) soll standardisiert werden und verbindlich für alle Kostenträger gelten. Überprüfungen, ob sich der Bedarf verändert hat, sollen in periodischen Abständen erfolgen.

In dem Reformgesetz soll außerdem eine Budgetassistenz verankert werden, die den Betroffenen dabei hilft, sich ihre Assistenz als ArbeitgeberInnen zu organisieren.

Jutta Prem betonte, die Gesetzesinitiative erfolge nicht, um an den Leistungen für die Betroffenen zu sparen. Bezüglich des geplanten Gesetzes vertrat sie die Auffassung „jetzt oder nie".

5. Zusammenfassung und Perspektiven

  • Ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz zur Absicherung der persönlichen Assistenz ist sinnvoll und wünschenswert, aber derzeit unrealistisch.
  • Eine gesetzlich verankerte Legaldefinition des Begriffes der persönlichen Assistenz wird von den Betroffenen gefordert, vom BMGS aber für nicht notwendig gehalten.
  • Die Betroffenen fordern einen Rechtsanspruch aus persönliche Assistenz. Im BMGS wird noch diskutiert, ob es einen Rechtsanspruch geben soll, oder ob Leistungen zur persönlichen Assistenz als Ermessensleistungen gewährt werden sollen.
  • Hinsichtlich des Paragraphen 3a des BSHG fordern die Betroffenen eine Streichung des Kostenvorbehalts; im BMGS wird diese Frage noch diskutiert.
  • Die Betroffenen bitten das „Forum behinderter JuristInnen" die Ansprüche und Forderungen in Gesetzessprache zu fassen.


Berichterstatterin: Dr. Sigrid Arnade, JoB.-Medienbüro (Berlin)


Berlin, den 5. Mai 2003

 

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