Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


Sie befinden sich hier »
Rechtliches » Behindertenrechtskonvention » Schattenübersetzung des Netzwerkes Artikel 3 mit deutlicher Kennzeichnung der Unterschiede » Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 29 [Teilhabe] Partizipation am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben partizipieren können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen VertreterinnenVertreter*innen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem

i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich barrierefrei und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;

ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern ermöglichen;

iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen Wähler*innen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf ihren Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken partizipieren können, und ihre Mitwirkung Partizipation an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit Partizipation in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

 

Links

Kontakt

Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

Login

 
Hilfe
Impressum 










All Rights Reserved by ForseA

copyright © Thomas Kappel -> TK CMS & Shopsoftware

Banner und Link www.assistenzjobonline.de

copyright © 2018 mobile & more gmbh. All rights reserved