Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Rechtliches » Behindertenrechtskonvention » Schattenübersetzung des Netzwerkes Artikel 3 mit deutlicher Kennzeichnung der Unterschiede » Fakultativprotokoll » Artikel 13

Artikel 13

(1) Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Übereinkommens tritt dieses Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

(2) Für jeden Staat und jede Organisation der regionalen Integration, der beziehungsweise die dieses Protokoll nach Hinterlegung der zehnten entsprechenden Urkunde ratifiziert, förmlich bestätigt oder ihm beitritt, tritt das Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der eigenen Urkunde in Kraft.

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