Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Artikel 16

Ein Vertragsstaat kann dieses Protokoll durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Notifikation kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär wirksam.

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Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

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