Der Ausschuss berichtet der Generalversammlung und dem
Wirtschafts- und Sozialrat alle zwei Jahre über seine Tätigkeit und kann
aufgrund der Prüfung der von den Vertragsstaaten eingegangenen Berichte und
Auskünfte Vorschläge machen und allgemeine Empfehlungen abgeben. Diese werden
zusammen mit etwaigen Stellungnahmen der Vertragsstaaten in den
Ausschussbericht aufgenommen.